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Senat nominiert die Mitglieder des Universitätsrats

Der Senat der TU Wien hat in der Sitzung am 23. Oktober 2017 die Kandidat_innen für die Neubesetzung des Universitätsrats gewählt.

Johanna Stachel, Barbara Oberhauser, Heribert Nacken

Johanna Stachel, Barbara Oberhauser, Heribert Nacken

Johanna Stachel, Barbara Oberhauser, Heribert Nacken

In der Sitzung am 23. Oktober 2017 hat der Senat der Technischen Universität Wien gemäß § 25 Abs. 1 Z 4 UG idgF mit Stimmenmehrheit die im Folgenden angeführten drei Persönlichkeiten in den Universitätsrat der TU Wien (gem. § 21 Abs. 3 UG idgF) für die Funktionsperiode März 2018 - Februar 2023 gewählt:

  • Prof. Dr. Johanna STACHEL, Professorin am Physikalischen Institut der Universität Heidelberg
  • Dipl.-Ing. Dr.techn. Barbara OBERHAUSER, OMV AG, Head of HSSE Middle East & Africa
  • Prof. Dr.-Ing. Heribert NACKEN, RWTH Aachen, Professor für Ingenieurhydrologie sowie Rektoratsbeauftragter für Blended Learning an der RWTH Aachen

Bereits in der Sitzung am 26. Juni 2017 hat der Senat der TU Wien gemäß § 25 Abs. 1 Z 4 UG idgF einstimmig die Größe des Universitätsrats der Technischen Universität Wien (gem. § 21 Abs. 3 UG idgF) für die Funktionsperiode März 2018 - Februar 2023 mit sieben Mitgliedern festgelegt.

In einem zweiten Schritt bestellt im Lauf dieses Wintersemesters die Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft drei zusätzliche Kandidat_innen. Diese sechs Mitglieder wählen zur Vervollständigung des Universitätsrates für die Funktionsperiode März 2018 – Februar 2023 noch das siebente Mitglied.