News

Resolution der Dienststellenversammlung der Universitätslehrer an der TU Wien vom 10. April 2002

Wien (TU) - Der vorliegende Entwurf des Universitätsgesetzes 2002 ist abzulehnen, weil er nach wie vor die gravierenden Mängel des vorangegangenen Gestaltungsvorschlages enthält. Das ist unverständlich, zumal in vielen Stellungnahmen ist auf diese Mängel aufmerksam gemacht worden, und konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet wurden. In der detaillierten Argumentation schließt sich die Dienststellenversammlung der Stellungnahme der Österreichischen Rektorenkonferenz vom 9.4.2002 an.

Der Gesetzesentwurf ist innerlich widersprüchlich und realitätsfremd. Er spiegelt über weite Strecken bloß die Wünsche einer kleinen Gruppe von PolitikerInnen und deren BeraterInnen wider. Dieser Entwurf ist ein Versuch, unter dem Deckmantel einer Reform ein Feudalsystem neo-konservativer Prägung herzustellen.

Dem vorliegenden Entwurf liegt keine ernsthafte Problemanalyse zugrunde. Symptomatisch dafür ist, dass bereits in der ersten Zeile des Vorblattes unter dem Titel "Problem" kein Problem sondern ein Wunsch formuliert wird.

Die demokratische Grundstruktur für die Entscheidungsfindungen innerhalb der Universitäten ist zu erhalten und zu stärken. Studierende und Mittelbau müssen das Recht haben, in allen Angelegenheiten der Universität in qualifizierter Form mitzubestimmen. Insbesondere muss auch den Studierenden eingeräumt werden, in Studienangelegenheiten mitzubestimmen und sich an Habilitationen und Berufungen durch Beurteilung der didaktischen Fähigkeiten der BewerberInnen zu beteiligen.

Das vorgesehene Konzept des Universitätsrates, als de facto Entscheidungsgremium, straft die vorgebliche Universitätsautonomie Lügen. Was die Universität braucht ist eine klare Autonomie und nicht die Gängelung durch einen fremdsteuernden Universitätsrat.

Aufgrund der gravierenden Mängel ist damit zu rechnen, dass die Verwirklichung dieses Entwurfs zu einer eklatanten Verminderung der Qualität der Universitäten führt. Die Umverteilung von Machtverhältnissen wird wichtiger genommen als der Aufbau einer leistungsfähigen Universitätsorganisation. Weltklasse wird so nicht zu erreichen sein.

AO Univ. Prof. Dr. Peter Mohn (Vorsitzender des DA I)
Ass. Prof. Dr. Herbert SASSIK (Vorsitzender des gew. Betriebsausschusses)
AO Univ. Prof. Dr. Erasmus LANGER (Vorsitzender des ULV an der TU Wien)