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Reminder: Forschungspreise des Landes Steiermark

Das Land Steiermark schreibt Forschungspreise aus. Ende der Bewerbungsfrist ist der 24. April 2014.

Forschungspreise des Landes Steiermark

Forschungspreise des Landes Steiermark

Forschungspreise und Förderungspreis des Landes Steiermark

Um hervorragenden Leistungen auf dem Gebiet der Forschung sichtbare Anerkennung zu verschaffen und sowohl anerkannte als auch junge steirische WissenschaftlerInnen in verstärktem Maße zu wissenschaftlichen Leistungen anzuregen, werden der Forschungspreis sowie der Förderungspreis des Landes Steiermark verliehen. Der Forschungspreis ist als Hauptpreis für eine anerkannte Wissenschaftlerin/einen anerkannten Wissenschaftler sowie als Förderungspreis für eine junge Wissenschaftlerin/einen jungen Wissenschaftler mit jeweils 10.900 Euro dotiert.

Die Bewerbung erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Wege. Das <link http: www.gesundheit.steiermark.at cms dokumente f41ec9de _blank>Antragsformular ist vollständig auszufüllen und an Maria Ladler, maria.ladler@stmk.gv.at, zu senden. Bewerbungen, die außerhalb des Ausschreibungszeitraumes eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

Erzherzog Johann-Forschungspreis des Landes Steiermark

Der Preis wird seit 1959 anlässlich des damaligen Gedenkens an den 100. Todestag Erzherzogs Johann von Österreich von der Steiermärkischen Landesregierung als Anerkennung und Würdigung für Arbeiten verliehen, die auf dem Gebiet der Geistes- und/oder Naturwissenschaften zur besseren Erkenntnis und Erforschung des Landes Steiermarkes beitragen. Er ist mit 10.900 Euro dotiert und soll Wissenschaftlerinnen in verstärktem Maße zu wissenschaftlichen Leistungen anregen.

Die Bewerbung erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Wege. Das <link http: www.gesundheit.steiermark.at cms dokumente d8e0b056 _blank>Antragsformular ist vollständig auszufüllen und an Maria Ladler, maria.ladler@stmk.gv.at, zu senden. Bewerbungen, die außerhalb des Ausschreibungszeitraumes eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

  • BewerberInnen um den Forschungs- bzw. Förderungspreis des Landes Steiermark müssen die österreichische oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen und im Land Steiermark geboren sein oder hier ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Diesen sind StaatsbürgerInnen aus Staaten gleichgestellt, die Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt.
  • Für eine Diplomarbeit, Dissertation oder ein abgeschlossenes Lebenswerk wird kein Preis vergeben! Für Arbeiten, die bereits mit einem Preis ausgezeichnet wurden und/oder zeitgleich bei einem anderen Bewerb eingereicht wurden, erfolgt ebenfalls keine Preiszuerkennung.
  • Zulässig ist jedoch die Wiedereinreichung einer Arbeit, die für einen der vergangenen steirischen Forschungspreise bereits eingereicht wurde und mit keinem Preis ausgezeichnet wurde.

<link http: www.gesundheit.steiermark.at cms ziel de _blank>Webtipp

Nähere Informationen:
Maria Ladler
<link>maria.ladler@stmk.gv.at 
T: +43-316-877-2003
F: +43-316-877-3998
Abteilung 8 - Wissenschaft und Gesundheit
Referat für Wissenschaft und Forschung
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Zimmerplatzgasse 13, 8010 Graz
POSTANSCHRIFT: Friedrichgasse 9, 8010 Graz