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Neue Gemeinkostensätze für die Auftragsforschung und Kooperative Forschung

Die neuen Gemeinkostensätze sind spätestens ab 1. Juli 2021 für alle Projekte mit Vollkostenberechnung anzuwenden.

Nach Abschluss der Umsetzungsarbeiten zur Implementierung der Kosten- und Leistungsrechnungsverordnung an der TU Wien, können wir nun die neuen Gemeinkostensätze basierend auf dem Kalenderjahr 2019 bekanntgeben. Die neuen Gemeinkostensätze sind spätestens für alle Projekte mit Vollkostenberechnung (Auftragsforschung/Forschungskooperationen), die ab 1. Juli 2021 in der TISS Projektdatenbank als Projektantrag erfasst werden, anzuwenden. Bis 30. Juni 2021 dürfen noch die bisherigen Gemeinkostensätze verwendet werden.

Neben den direkten Kosten eines Projektes sind aufgrund des UG 2002 und des Europäischen Beihilfenrechtes auch die indirekten Kosten, welche im Laufe der Projektlaufzeit verursacht werden, bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Direkte Kosten sind alle Kosten, die direkt am Projektinnenauftrag gebucht werden. Die indirekten Kosten sind ein prozentueller Aufschlag auf die direkten Kosten, je nach Anlagenintensität der Fakultät:

Gemeinkostensatz „anlagenintensiv“ 86% (bisher 81%) gilt für folgende Fakultäten:
Mathematik & Geoinformation (nur für Institut 120), Physik, Technische Chemie, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik & Informationstechnik, Maschinenwesen & Betriebswissenschaften (außer für Institut 330).

Gemeinkostensatz „nicht anlagenintensiv“ 55% (bisher 49%) gilt für folgende Fakultäten:
Mathematik & Geoinformation (außer für Institut 120), Architektur & Raumplanung, Informatik, Maschinenwesen & Betriebswissenschaften (nur für Institut 330).

Für fakultätsübergreifende Projekte oder Projekte von Dienstleistungsorganisationseinheiten gibt es einen TU-Durchschnittssatz von 79%.

Für die Berechnung ist die neue Kalkulationsvorlage (Auftragsforschung | TU Wien, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster) spätestens für alle Projekte, die ab 1. Juli 2021 in der TISS Projektdatenbank erfasst werden, zwingend zu verwenden. Die Projekte sind immer zum aktuell gültigen Gemeinkostensatz zu kalkulieren. Dieser gilt dann für die gesamte Projektlaufzeit dieses Projekts und muss nicht jährlich angepasst werden.

Bei Fragen zur Projektkalkulation wenden Sie sich bitte an projektcontrolling@tuwien.ac.at.

Andreas Pauller:         DW 407301    
Beate Berthold:          DW 407303