News

"Kompetent für die Zukunft." In der Betriebsvereinbarung denkt die TUW "Lernen" neu

TUW-Rektorin Seidler und Manuela Marik, Betriebsrätin für das allgemeine Personal, haben soeben die neue Betriebsvereinbarung unterzeichnet. Im Fokus stehen die Entwicklungsmöglichkeiten der TUW-Mitarbeiter_innen.

Das TUW-Hauptgebäude am Karlsplatz vom Resselpark her frontal fotografiert.

© Matthias Heisler

Am 8.11. war es soweit: TUW-Rektorin Sabine Seidler und Manuela Marik, Betriebsrätin für das allgemeine Personal, haben ihre Unterschrift unter die neue Betriebsvereinbarung (BV) der TU Wien gesetzt und mit diesem Akt eine fortschrittliche Auffassung von Weiterbildung auch formal implementiert. Wirksam wird die BV mit dem Jahr 2023. Für das wissenschaftliche Personal ist eine analoge Regelung in Vorbereitung.

Die Entwicklung dieser Betriebsvereinbarung waren Rektorat, Personalentwicklung und Betriebsrat ein gleichermaßen starkes Anliegen, sagt Heidemarie Pichler, Leiterin der Personalentwicklung der TU Wien. Getragen ist die BV vom Bestreben eine neue Form der Lernkultur zu etablieren. Sie betont die unterschiedlichen Aspekte von Bildung und greift neue Entwicklungen der Lernkultur auf. Der Fokus verschiebt sich von einem eng gefassten Bildungsbegriff hin zur Entwicklung von Persönlichkeiten. Die Erlangung von Fachwissen bleibt weiterhin wichtig, jedoch bekommen Mitarbeiter_innen die Möglichkeit und auch Verantwortung, ihre Weiterentwicklung ein stückweit selbst zu gestalten.

Weiterentwicklungstage für Mitarbeiter_innen

Für die Weiterentwicklung ihrer Mitarbeiter_innen stellt die TU Wien diesen fünf Tage pro Jahr zur Verfügung: Drei Tage werden in Absprache mit dem/der Vorgesetzten investiert, zwei Tage sind als „Feel-free-Tage“ definiert, die nach eigenem Ermessen aus dem TUW-internen Programm, oder aber auch im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit bei einer spendenbegünstigten Einrichtung eingesetzt werden können.

Über diesen regulären Anspruch auf Weiterentwicklung hinaus gibt es für Kolleg_innen auch Situationen, die einen erhöhten Bedarf erfordern: Etwa, um als neue_r Mitarbeiter_in notwendige Kompetenzen für neue Aufgaben zu erlangen, wenn sich die Anforderungen des Arbeitsplatzes verändern („Upskill“ oder „Reskill“), oder sich eine Entwicklungsperspektive eröffnet. All diese Situationen können einen Sonderbedarf rechtfertigen, der bis zu zehn Weiterentwicklungstage umfasst.

Mehr Information gewünscht?

Damit alle Fragen zur neuen Betriebsvereinbarung beantwortet werden, ist eine offizielle Vorstellung inklusive der Möglichkeit Fragen zu stellen geplant:

Vizerektorin Anna Steiger und Betriebsrätin Manuela Marik werden bei diesem Termin die Hintergründe der Betriebsvereinbarung erläutern, Ute Koch, Heidemarie Pichler und Helga Gartner beantworten anschließend gerne alle offenen Fragen.

wann: Dienstag, 6.12., 11.00–12.00 Uhr

Details und Anmeldung unter: https://tiss.tuwien.ac.at/tu_events/tu_event/9945, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

In der neuen Betriebsvereinbarung sind die Möglichkeiten, Verpflichtungen und Details, die TUW-Mitarbeiter_innen zum Thema Weiterentwicklung kennen sollten, in gut lesbarer Form zusammengefasst. Der Blick hinein lohnt sich für alle Mitarbeiter_innen!