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Informationen der GÖD zum § 109 UG

Einspruch gegen befristete Karrieren! Die Position der GÖD zum § 109 UG.

Im Frühjahr 2021 wurde eine Novellierung des § 109 UG beschlossen, die es den Universitäten erlaubt, zwei oder mehrere befristete Verträge ohne sachliche Zwänge aneinander zu reihen.

Die Position der GÖD zum § 109 UG finden Sie hier, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster.