News

Finanzsituation: Betriebseinschränkung an der TUW

Betriebseinschränkung an der TU Wien von Samstag, den 17. Dezember 2022 bis Sonntag, den 8. Jänner 2023.

Drohnenaufnahme des TU Wien Hauptgebäudes am Karlsplatz mit grün belaubten Bäumen im Vordergrund.

© Matthias Heisler

Eine Vielzahl an Benefits und eine wohlwollende und unterstützende Haltung macht die TUW zu einer attraktiven Arbeitgeberin, wie ein aktuelles Arbeitgeber_innenranking zeigt.

Die Ankündigung des Wissenschaftsministers, den Universitäten für das Jahr 2023 zusätzlich 150 Mio. Euro aus ministeriellen Rücklagen zur Verfügung zu stellen, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Lösung unseres Finanzproblems, aber noch können wir keine Entwarnung geben. 
Sie alle haben bis dato bewiesen, dass Sie bereit sind, unsere Möglichkeiten auszuschöpfen und einen Beitrag zum Energie- und damit Kostensparen zu leisten.

Betriebseinschränkung Sa 17. Dezember 2022 – So 8. Jänner 2023

Das Rektorat hat sich entschlossen, eine Betriebseinschränkung im oben genannten Zeitraum umzusetzen. Das Herunterfahren unseres Universitätsbetriebs inkl. Schließung von Gebäuden in diesem Zeitraum spart der TUW mehr als eine Million Euro an Energie-, Reinigungs- und Sicherheitskosten. In der Umsetzung bedeutet dies einen eingeschränkten Betrieb und Zugang zur TUW wie sonst nur an Sonn- und Feiertagen und die Anwendung von Stufe 2 der in den Fakultäten entwickelten Krisenpläne bezüglich des Abschaltens von Geräten.

Arbeits- bzw. Freizeitregelung 

Mitarbeiter_innen, die während des gesamten Zeitraumes der Betriebseinschränkung Urlaub/Zeitausgleich aufbrauchen oder im Homeoffice arbeiten, bekommen 2 Urlaubstage gutgeschrieben. Falls weder Urlaub noch Zeitausgleich konsumiert wird und jemand aufgrund der Tätigkeit, nicht im Homeoffice arbeiten kann, ist durch Vorgesetzte zu prüfen, ob alternative Aufgaben möglich sind. Wenn auch das nicht durchführbar ist, soll die Arbeitszeit für das interne online-Weiterbildungsangebot, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster unserer Personalentwicklung genutzt werden.

Mitarbeiter_innen, deren Anwesenheit während der Betriebseinschränkung zur Erhaltung der Infrastruktur (Verwaltung, räumliche Ressourcen, Geräte, etc.) oder des Forschungsbetriebes der TU Wien unverzichtbar ist und die ihre Arbeit vor Ort verrichten müssen, sind von den vorhin genannten Regelungen ausgenommen und erhalten ebenfalls zwei zusätzliche Urlaubstage.
Detailinformationen und FAQ: https://www.tuwien.at/intern/personalwesen/fb-arbeitsrecht (für Mitarbeiter_innen)

Studien- und Lehrbetrieb

Lehrveranstaltungen und Prüfungen sind im Zeitraum vom 19. - 22.12.22 auf online Formate umzustellen. Ausnahmen für die Nutzung von Projekträumen und für nicht online substituierbare Lehrveranstaltungen sind nach Genehmigung durch den Vizerektor Studium und Lehre möglich. Um eine Genehmigung zu erhalten, muss das Formular auf der Website bis spätestens 01.12.2022 ausgefüllt werden.

Forschungsbetrieb

Forschungsarbeiten sind weitestgehend auf Homeoffice zu beschränken. Darüber hinaus sind die in den Fakultäten erarbeiteten Maßnahmenpläne zur Energieeinsparung auf die Stufe 2 auszudehnen.

Wir bitten Sie, diese drastische Maßnahme mitzutragen!

Herzlichen Dank und beste Grüße,
Das Rektorat