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Exzellenzstipendien der Industriellenvereinigung Kärnten

Die Industriellenvereinigung Kärnten vergibt heuer erstmals Exzellenzstipendien. Ziel ist es, herausragende Studien, Forschungsarbeiten oder wissenschaftliche Tätigkeiten an einer Hochschule oder einem Forschungszentrum im Ausland mit max. 10.000 Euro zu fördern.

Zielgruppe sind überdurchschnittlich  erfolgreiche Studierende, bevorzugt aus den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). Darüber hinaus werden auch exzellente Einreichungen aus anderen Studienrichtungen berücksichtigt.

Ende der Einreichfrist ist der 31. Mai 2011.

2. Voraussetzungen

  • Gefördert werden österreichische StaatsbürgerInnen, das Höchstalter beträgt 30 Jahre.
  • Der angestrebte Auslandsaufenthalt muss mindestens 6 Monate betragen.
  • Studienrichtungen: Schwerpunkt MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). Darüber hinaus werden auch exzellente Einreichungen aus anderen Studienbereichen in der Bewertung berücksichtigt, sofern sie Bedeutung für die Kärntner Wirtschaft haben
  • Abschluss des Bakkalaureats (Universität, Fachhochschule)
  • Überdurchschnittlicher Studienerfolg
  • Befürwortung durch mindestens zwei Fach-ProfessorInnen
  • Die Ergebnisse des Auslandsaufenthaltes sind von Bedeutung für die Kärntner Wirtschaft


3. Vergabe der Mittel
Die Entscheidung der Vergabe trifft eine von der Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer Kärnten bestellte Fachjury. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf ein Stipendium.

4. Bewerbungen
Bewerbungen an IV Kärnten mit folgenden Unterlagen:

  • Detaillierte Darstellung der geplanten Studien bzw. Forschungsprojekte im Ausland sowie deren Exzellenzcharakter
  • Lebenslauf
  • Kopien der Zeugnisse über Fach-, Diplomprüfungen bzw. Rigorosen
  • Nachweis der für den angestrebten Auslandsaufenthalt erforderlichen Sprachkenntnisse (z.B. Zeugnisse, Kursbestätigungen, Nachweis längerer Auslandsaufenthalte)
  • Mindestens zwei Empfehlungsschreiben von FachprofessorInnen der entsprechenden Studienrichtung
  • Aufnahmebestätigung der ausländischen Universität bzw. Forschungseinrichtung. Sollte eine solche Bestätigung zum Einreichungstermin noch nicht vorliegen, sind Kopien der Korrespondenz beizulegen.
  • Angaben über die geplante Finanzierung des Auslandsaufenthaltes einschließlich sonstiger Unterstützungen


5. Auszahlungsmodalitäten

Für den Fall der Gewährung eines Auslandsstipendiums verpflichtet sich der Bewerber, der IV Kärnten
nach jeweils 3 Monaten einen Bericht samt Kopien von Studien- und Prüfungsbelegen
zu senden. Die
Auszahlung des Stipendiums erfolgt in Teilbeträgen nach Vorliegen des(r) Zwischen- und des Endberichtes.
Werden diese nicht vorgelegt oder ist der Erfolg des bisherigen Projektverlaufes nicht gegeben,
werden die Stipendienzahlungen eingestellt.

6. Einreichfrist
Die Bewerbungen sind bei der IV Kärnten bis 31. Mai 2011 einzureichen.
Bereits abgeschlossene Projekte bzw. Auslandsaufenthalte werden nicht berücksichtigt.
Einreichungen bitte an:
Industriellenvereinigung Kärnten
Dr. Franz Palla Gasse 21, 9020 Klagenfurt
0463-56 615-0
<link>iv.kaernten@iv-net.at