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Erwachsenenschutzrecht neu geregelt – TU Wien Mittagsinfo zum Thema

Die TU Wien nimmt sich Themen an, die im Leben ihrer Mitarbeiter_innen Realität sind. Dieses Mal wurde die Unterstützung für Personen, die ein wenige Unterstützung bei der Lebensführung benötigen, besprochen.

Gabriele Allmer informiert über Neuerungen im Erwachsenenschutzrecht

Gabriele Allmer informiert über Neuerungen im Erwachsenenschutzrecht

Im Juli 2018 hat sich das Gesetz für die Erwachsenenvertretung maßgeblich geändert. Änderungen betreffen dabei nicht nur jene Personen, die die Vertretung von Erwachsenen übernehmen, auch für die Vertretenen selbst gibt es deutliche Neuerungen. Das Gesetz soll regeln, dass jede erwachsene Person, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist – beispielsweise durch eine psychische Erkrankung – auch weiterhin ihre Angelegenheiten selbst regeln kann. Sie wird aber dabei unterstützt, sei es durch die Familie, nahestehende Personen oder Beratungsstellen. Das neue Erwachsenenschutzgesetz regelt beispielsweise, welche Formen der gesetzlichen Vertretung es gibt, welche Rechte und Pflichten vertretende Personen und ihre Vertreter_innen haben, aber auch welche Kosten anfallen können.

Mittagsinfo zum Thema an der TU Wien
Die TU Wien lud kürzlich zu einer Mittagsinfo zum Thema „Das neue Erwachsenenschutzrecht“, die vom Vereinbarkeitsbüro „TU Kids & Care“ und der Vereinbarkeitsbeauftragten der TU Wien, Ewa Vesely, organsiert wurde.
Anna Steiger, Vizerektorin für Personal und Gender, begrüßte die Teilnehmer_innen, die sich zu diesem komplexen Thema informieren wollten. Fachlichen Input lieferte die Expertin der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft, Gabriele Allmer, MBA. Sie beleuchtete alle Neuerungen im Detail und stand anschließend für eine ausführliche Fragerunde zur Verfügung. Die Veranstaltung war gut besucht, die Teilnehmer_innen schätzten die kompakte Orientierungshilfe zum Thema, die viel praktisch anwendbares Wissen lieferte. Das neue Format einer kompakten Mittagsinfo fand eine breite Zustimmung der Teilnehmer_innen.

Hinweis zu Beratungsangeboten
Ab sofort gibt es Sprechstunden für Pflegende Angehörige. Das anonyme und individuelle Beratungsangebot findet in regelmäßigen Abständen von ca. sechs bis acht Wochen mit Frau Mag.a Christiane Miksch statt.
Mit vertraulichen Fragen können sich TU-Angehörige auch an die Vereinbarkeitsbeauftragte der TU Wien, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, Ewa Vesely, wenden.

Weitere Informationen:
https://unikid-unicare.tuwien.ac.at/tu_kids_care/pflegende_angehoerige/, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster