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Erklärung des Senats der TU Wien vom 15. Oktober 2001 zum Vorschlag einer Arbeitsgruppe des bm:bwk "Volle Rechtsfähigkeit der Universitäten - Gestaltungsvorschlag für die Regelung der Autonomi

Die von der TU Wien angestrebte Autonomie mit Selbstständigkeit und Selbstverantwortung ist mit dem von einer Arbeitsgruppe im bm:bwk Anfang September 2001 vorgelegten Vorschlag "Volle Rechtsfähigkeit der Universitäten - Gestaltungsvorschlag für die Regelung der Autonomie" nicht realisierbar.

Autonome Universitäten müssen im Rahmen der in Leistungsverträgen zwischen dem bm:bwk und den Universitäten festgelegten Zielen ihre Aufgaben eigenverantwortlich, selbstbestimmt, weisungsfrei und im Einzelfall unabhängig von staatlichem Einfluss erfüllen können.
Im vorgelegten Gestaltungsvorschlag des bm:bwk wurden die hiefür geeigneten rechtlichen und organisatorischen Regelungen nicht entwickelt:

  • Die festgelegten Aufgaben und Kompetenzen des Universitätsrates sowie die vorgeschlagene Bestellung werden der obigen Zielsetzung in keiner Weise gerecht; Senat und Rektor sind in wesentlichen Bereichen nur vorschlagende bzw. ausführende Organe.
  • Die Mitbestimmung von Universitätsangehörigen ist weitestgehend ausgeschaltet, lediglich auf Beratungstätigkeiten im Senat beschränkt und schließt wesentliche Teile der Universitätsangehörigen aus. Ohne Motivation und Engagement der Universitätsangehörigen ist die notwendige Weiterentwicklung der Universitäten zum Scheitern verurteilt.
  • Übergangsbestimmungen für das Personal beinhalten kein adäquates Optionsrecht und schränken somit die Entwicklungsmöglichkeiten vieler Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen ein.
  • Das Ministerium legt auch weiterhin einseitig und mittels Hoheitsakt (Verordnung) den Wirkungsbereich der einzelnen Universitäten in Lehre und Forschung fest.
  • Auf die aus dem Gestaltungsvorschlag zwingend resultierenden Folgekosten wird nicht eingegangen, sodass auch deshalb eine zusätzliche wirtschaftliche Abhängigkeit vom bm:bwk gegeben wäre.
  • Eine adäquate Ausstattung der Universitäten mit Ressourcen (Liegenschaften, Anlagen etc.) - dargestellt in einer Eröffnungsbilanz - ist im vorliegenden Gestaltungsvorschlag nicht vorgesehen.