Nach dem Staatsvertrag von 1955 erhielt der Dienstausweis sein heutiges Aussehen „in der Größe von 7 cm Breite und 10 cm Höhe aus einmal gefalteter grauer Schreibleinwand“. Da dieser Ausweis die Anforderungen eines modernen Lichtbildausweises nicht erfüllt, wurde in der Übergangsbestimmung zur 2. Dienstrechts-Novelle 2005 (§ 247 h BDG 1979) verfügt, dass die grauen Dienstausweise mit Ablauf des 31. Dezember 2008 ihre Gültigkeit verlieren.
Neue Dienstausweise in Form einer beidseitig bedruckten Karte, die mit der Funktion einer Bürgerkarte ausgestattet werden könnte, werden an der inzwischen ausgegliederten TU Wien nicht ausgestellt.