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Coronavirus – Update: Zutritte

Aktualisierung der 5. Verordnung COVID-19 Sonderregelungen.

Covid Update. TU Wien Hauptgebäude.

Die TU Wien hat die  "5. Verordnung Covid-19 Sonderregelungen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster"  aktualisiert. Diese wurde in Bezug auf die Zutritte erweitert:

§1 (2a) Einem Nachweis über ein negatives Testergebnis gemäß Abs. 2 ist gleichzuhalten:

  1. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte (Erst)Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung
  2. ein Genesungsnachweis gemäß § 4 Abs. 18 Epidemiegesetz 1950 oder
  3. ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde, oder
  4. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

Die Aktualisierung ist im Mitteilungsblatt 22/2021, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster veröffentlicht.

Danke, dass auch Sie weiterhin mithelfen!