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Coronavirus – Update: Aufrechter Unibetrieb während Lockdown

Die Vorgaben des bundesweiten Lockdowns ab Montag 22. November 2021 wurden mit dem Universitätsbetrieb an der TU Wien abgeglichen.

COVID-19 Update

Als Ausnahme für die ganztägigen Ausgangsbeschränkungen gelten Wege zu Berufs- und Ausbildungszwecken. Das bedeutet folgende Änderungen im Universitätsbetrieb an der TU Wien für Lehre, Forschung und Verwaltung bei den geltenden aktuellen TUW-Reglements, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, ermöglicht aber auch das Weiterarbeiten an der TU Wien:

  • Hybride Lehre bis 17.12.21:
    • Alle Lehrveranstaltungen in Bachelorstudien (ausgenommen Praktika und Laborübungen) werden bis zum Beginn der Weihnachtsferien auf online-Modus umgestellt (bereits bestätigte Anträge auf Präsenz werden bis dahin widerrufen).
    • Für Praktika und Laborübungen sowie Lehrveranstaltungen und Gruppen bis 25 Personen gelten dieselben Bestimmungen wie bisher. Diese können weiterhin in Präsenz abgehalten werden, wenn ein genehmigtes Konzept des Fachbereichs Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin vorliegt.
    • Alle Masterlehrveranstaltungen können nach bisheriger Praxis (= jeder zweite Platz besetzt + dauerhaftes Tragen einer FFP2-Maske) in Präsenz abgehalten werden.
    • Generell gilt für alle Prüfungen in Bachelor- und Masterstudien weiterhin der vereinbarte Modus.
       
  • FFP2-Maskenpflicht: Eine FFP2-Maske ist verpflichtend in öffentlichen Bereichen an der TU Wien (Gänge, Höfe, Aula, Lift, Wartebereiche, Kommunikationszonen, etc.) und durchgehend während der Lehrveranstaltung im Hörsaal/Lehrraum/Labor zu verwenden (Lehrende können beim Vortragen die FFP2-Maske abnehmen). FFP2-Maskenpflicht gilt auch am Arbeitsplatz, wo mehr als 1 Person im Raum ist und enger Kontakt zu Arbeitskolleg_innen oder Kund_innen besteht - mit Ausnahme der Bereiche, in denen adäquate Schutzmaßnahmen bereits installiert sind.
     
  • TU-Homeoffice-Richtlinie: Die geltende Homeoffice-Richtlinie gibt Führungskräften und Mitarbeiter_innen einen ausreichenden Handlungsspielraum. Die Planung erfolgt gemeinsam, den Erfordernissen des Arbeitsplatzes sowie der COVID-Lage angepasst, um dadurch eine sichere Arbeitssituation zu schaffen.
     
  • 1., 2., 3. Coronaschutzimpfung in der TU Impfstelle: Die Bundesregierung hat eine allgemeine Impfpflicht ab 1. Februar 2022 beschlossen. Die TUW kann bereits eine beachtliche Durchimpfungsrate unter Studierenden und Mitarbeiter_innen vorweisen.
    An all jene, die bis dato nur teil- oder gar nicht geimpft sind: Nehmen Sie das Angebot „Impfen ohne Termin“ in der öffentlichen TU-Impfstelle am Campus Karlsplatz für Teil- bzw. Auffrischungsimpfungen in Anspruch. Auch Ihre Familien und Personen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis sind willkommen! Impfen ist ausdrücklich von den Lockdown-Maßnahmen ausgenommen.
     
  • Interne Veranstaltungen sind biseinschließlich 12. Dezember abgesagt. Für geplante Veranstaltungen im Zeitraum vom 13. bis 17. Dezember (z.B. Weihnachtsfeiern) wird zur Absage geraten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

coronainfo@tuwien.ac.at, öffnet in einem neuen Fenster