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Besonderes Augenmerk auf Personen mit Behinderung bei Stellenausschreibungen

Die TU Wien hat sich der Gleichstellung verpflichtet. Daher werden künftig bei Stellenausschreibungen auch qualifizierte Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zur Bewerbung explizit eingeladen.

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Im Entwicklungsplan steht: "In der TU Wien muss Platz sein für alle, die hier arbeiten oder lernen wollen. Das heißt, dass körperliche Behinderungen, sprachliche Barrieren und Ähnliches durch Offenheit, Aufmerksamkeit und geeignete Maßnahmen so weit wie möglich überbrückt werden, um dem Anspruch der Offenheit gerecht zu werden." (S. 64f).

Auf die Unterrepräsentanz von Frauen an der TU wird in den Stellenausschreibungen bereits hingewiesen: "Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf."

Analog und um den selbstgesteckten Ansprüchen gerecht zu werden, hat künftig bei allen Stellenausschreibungen die Passage "Behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert." ergänzt zu werden. Die LeiterInnen der Organisationseinheiten werden um Beachtung gebeten.