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Ausschreibung der Wahlen in den Senat der TU Wien

Am 18. Mai 2022 finden die Wahlen in den Senat für die Funktionsperiode 1. Oktober 2022 bis 30. September 2025 statt.

Grafik einer gläsernen Wahlurne, von rechts und links wirft je eine Hand einen Zettel ein

Am Mittwoch, 18. Mai 2022, finden in der Zeit von 09:00 bis 15:00 Uhr die Wahlen in den Senat für die Funktionsperiode von 1. Oktober 2022 bis 30. September 2025 statt. Für diese Funktionsperiode sind in den Senat der TU Wien zu wählen:

  • 13 Vertreter_innen und deren Ersatzmitglieder der Universitätsprofessor_innen und der Leiter_innen von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben, oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessor_innen sind (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG)
  • 6 Vertreter_innen und deren Ersatzmitglieder der Universitätsdozent_innen sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter_innen im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 2 UG)
  • 1 Vertreter_in und dessen_deren Ersatzmitglied des allgemeinen Universitätspersonals (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 3 UG)
  • Hinweis: 6 Vertreter_innen der Studierenden und deren Ersatzmitglieder (Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 4 UG) sind gem § 32 Abs. 1 HSG 2014 iVm § 25 Abs. 4 Z 4 UG und der Satzung der HTU zu entsenden.

Die mit dem Stichtag 9. März 2022 erstellten Listen der Wahlberechtigten für die einzelnen Personengruppen sind bis 18. März im Senatsbüro einsehbar (16.3. 09:00 bis 13:00, 17.3. 14:00 bis 17:00 und 18.3.10:00 bis 14:00.) Die Information, ob und in welcher Personengruppe Personen wahlberechtigt sind, lässt sich auch über TISS im Bereich Organisation einsehen.

Weitere Informationen zur TUW-Senatswahl gibt es unter https://www.tuwien.at/tu-wien/organisation/universitaetsleitung/senat/senatswahlen-2022