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Attraktive Neuerung für studierende TUW-Mitarbeiter_innen

Studienbeitragserlass ab Wintersemester 2024/25

Studierende vor Gebäude

© Valerii Apetroaie

Ab dem Wintersemester 2024/25 bietet die TU Wien ihren Mitarbeiter_innen eine attraktive Neuerung: Studierenden, die an der TU Wien beschäftigt sind, wird erstmals der Studienbeitrag erlassen. Voraussetzung dafür ist eine Anstellung mit mindestens 20 Stunden pro Woche und ein aufrechtes Dienstverhältnis von mindestens 90 Tagen.

Jasmin Gründling-Riener, Vizerektorin Lehre an der TU Wien, betont: „Wir freuen uns, unseren Mitarbeiter_innen dieses Angebot machen zu können und sie dadurch in ihrer Ausbildung zu unterstützen.“ Sie hebt hervor, dass die betroffenen Mitarbeiter_innen keine zusätzlichen Schritte unternehmen müssen. „Im Wintersemester 2024/25 werden die Daten von den Kolleg_innen der Studienabteilung erfasst und die Erlässe manuell bis spätestens 31.10.24 ins System eingegeben. Ab dem Sommersemester 2025 soll dieser Prozess dann automatisch über TISS während der Zulassungsfrist erfolgen. Der Service-Gedanke steht dabei klar im Vordergrund – studieren und arbeiten erfordert viel Organisation, und es ist uns wichtig, den bürokratischen Aufwand für unsere Mitarbeiter_innen so gering wie möglich zu halten.“

Für jene Mitarbeiter_innen, die den Studienbeitrag für das Wintersemester 2024/25 bereits einbezahlt haben, besteht die Möglichkeit, diesen auf Antrag rückerstattet zu bekommen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Studienabteilung , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterder TU Wien.