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30 Jahre Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen an Österreichs Universitäten

Was 1990/1991 als organisationsrechtliche Reform zu Gleichbehandlung von Frauen und Männern revolutionär schien, ist heute nicht mehr wegzudenken: Die Kontrolle von Gleichbehandlung wurde vom Ministerium direkt vor Ort angesiedelt.

Grafik des Bundesgesetzblattes

© TU Wien, Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen. Grafik: Elisabeth-Sena Welker

Bundesgesetzblatt aus dem Jahr 1990

Das Kontroll- und Beratungsgremium an Österreichs Universitäten feiert heuer das 30-jährige Jubiläum. Am 18. März 1991 konstituierte sich der erste Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) an der TU Wien mit damals 12 Mitgliedern. 

Wie es mit der UOG-Novelle begann

1990 wurde verlautbart:

Graphik des Bundesgesetzblattes 1990

Seit der Gründung hat sich viel getan

Seit der Gründung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen sind viele Organisationseinheiten und Strategien entstanden: Frauenförderung und Schülerinnenprojekte haben sich ebenso daraus entwickelt wie die nun verpflichtenden Frauenförderungs- und Gleichstellungspläne. Die Einrichtung von Organisationseinheiten wie die Abteilung für Genderkompetenz an der TU Wien und die Ernennung von Vereinbarkeitsbeauftragten an vielen Universitäten sind Folgen davon.

Als Basis-Gremium mit vielfältigen Ideen hat der AKG der TU Wien über das engere Aufgabenspektrum hinaus viele gleichstellungpolitisch wichtige Initiativen mitgetragen oder sogar wesentlich mitinitiiert – und in zumindest einem Fall über Jahrzehnte hin nicht aus den Augen verloren: Der Betriebskindergarten der TU Wien war in den 1990er Jahren erstmals vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen angeregt worden.

Erweiterung der Aufgabengebiete 

Im Zentrum der Aufgabengebiete steht weiterhin die Begleitung von Bewerbungsverfahren. Darüber hinaus ist der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen auch für Beschwerden wegen Mobbing und sexueller Belästigung zuständig. Während der AKG am Anfang nur für Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zuständig war, ist er jetzt auch für die Behandlung anderer Diskriminierungstatbestände – wie ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung und Alter – verantwortlich. 

30 Jahre AKG

Mit viel Engagement und einem großen Erfahrungsschatz setzen sich die Mitglieder des AKG seit 30 Jahren für all diese Aufgaben ein. Daher gilt ab dem 18. März 2021: Es kann gefeiert werden!

Kontakt www.tuwien.at/akg, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster