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§124b – Verordnungsentwurf liegt vor

831 Architektur-BeginnerInnen an der TU Wien pro Jahr – diese Zahl sieht Verordnungsentwurf des Wissenschaftsministeriums vor. Der Entwurf gemäß §124b Abs. 6 UG liegt bis 21. April 2010 zur Begutachtung vor.

Copyright_Rike_www.pixelio.de

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§124b Abs. 6 UG

Seit 1. April liegt der Entwurf zum "Notfallparagraphen" (§124b Abs. 6 UG) zur Begutachtung vor. Die BeginnerInnenzahl für das Bachelorstudium Architektur an der TU Wien wurde darin mit 831 festgesetzt (TU Graz 504, Universität Innsbruck 245).
Die vom Rektorat als vertretbar genannten 500 AnfängerInnen werden damit deutlich überschritten.

Mit dem Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009, das mit 1. Oktober 2009 in Kraft getreten ist, wurde die Möglichkeit geschaffen, den Zugang zu Studien, in denen die Studienbedingungen unvertretbar geworden sind, durch Verordnung der Bundesregierung zu beschränken.
Die Mindestzahl an Studienplätzen darf dabei die durchschnittliche Anzahl der Studierenden des betroffenen Studiums der drei Jahre vor der Festsetzung nicht unterschreiten.

Folgende Universitäten haben diese Möglichkeit genutzt:

  • Wirtschaftsuniversität Wien:
    Bachelorstudium Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und
    Bachelorstudium Wirtschaftsrecht
  • Universität Wien:
    Bachelorstudium Publizistik und Kommunikationswissenschaft
  • Universität Salzburg:
    Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft
  • Universität Klagenfurt:
    Bachelorstudium Medien- und Kommunikationswissenschaften
  • Technische Universität Wien:
    Bachelorstudium Architektur
  • Technische Universität Graz:
    Bachelorstudium Architektur
  • Universität Innsbruck:
    Bachelorstudium Architektur

Die Rektorate der Wirtschaftsuniversität Wien, der Universitäten Wien, Salzburg, Klagenfurt und Innsbruck, sowie der Technischen Universitäten Wien und Graz werden mit dieser Verordnung ermächtigt, ein qualitatives Aufnahmeverfahren einzuführen.
Dieses muss dem jeweiligen Senat noch zur Stellungnahme vorgelegt werden, und muss jedenfalls vor der Zulassung stattfinden.