Wer ist vom Studienbeitrag befreit?

Grundsätzlich besteht eine generelle Studienbeitragspflicht für alle Studierenden an allen österreichischen Universitäten. Ausgenommen sind Studierende, die befristet oder generell vom Studienbeitrag befreit sind.

Befristete Befreiung:

Eine befristete Befreiung vom Studienbeitrag besteht für die Dauer der Regelstudienzeit eines Diplom-, Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums zuzüglich zwei Semester (beitragsfreie Zeit) für folgende ordentliche Studierende:

  1. Österreichische Staatsbürger_innen,
  2. EU-Bürger_innen,
  3. EWR-Bürger_innen (Norwegen, Island, Liechtenstein),
  4. Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
  5. Konventionsflüchtlinge (auch aus anderem EU-Staat),
  6. Subsidiär Schutzberechtigte,
  7. Drittstaatsangehörige, denen einer der folgenden Aufenthaltstitel erteilt wurde:
    - "Daueraufenthalt - EU" ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
    - "Daueraufenthalt - EU" ausgestellt von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedsstaates und eine Aufenthaltsbewilligung für Österreich
    - "Daueraufenthaltskarte" ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
  8. Türkische Staatsangehörige auf Grund des Assoziationsabkommens EWG-Türkei, wenn sie:
    - ordnungsgemäß bei ihren in Österreich lebenden Eltern wohnen und die Eltern in Österreich ordnungsgemäß beschäftigt sind oder waren;
    - die höchste Integrationsstufe erreicht wurde
  9. Studierende, auf welche die Personengruppenverordnung Anwendung findet (außer Studierende mit Aufenthaltstitel "Aufenthaltsbewilligung Studierende")
  10. Studierende, mit einem anderen österreichischen Aufenthaltstitel als „Aufenthaltsbewilligung Studierende“

Generelle Befreiung:

Ordentliche Studierende, die eine Staatsbürgerschaft eines Landes der Anlage 1, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zur Studienbeitragsverordnung besitzen, sind generell vom Studienbeitrag befreit. Es ist ausschließlich der ÖH-Beitrag während der gesamten Studiendauer zu entrichten.

Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo - Demokratische Republik, Laos - Demokratische Volksrepublik, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, São Tomé und Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania - Vereinigte Republik, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Vanuatu und Zentralafrikanische Republik.

Andere Drittstaaten:

Besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates oder einen Aufenthaltstitel, die bzw. der hier nicht genannt wurde, haben Sie einen Studienbeitrag in Höhe von Euro 726,72 sowie den ÖH-Beitrag ab dem ersten Semester zu entrichten!

ACHTUNG

Während der beitragsfeien Zeit ist ausschließlich der ÖH-Beitrag zu entrichten. Bei Überschreiten der beitragsfreien Zeit sind der Studienbeitrag UND der ÖH-Beitrag zu entrichten.