Wer ist außerordentliche_r Studierende_r?

Außerordentliche Studierende sind Studierende, die

  1. einzelne Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern besuchen oder
  2. zu einem Universitätslehrgang zugelassen sind oder
  3. die Studienberechtigungsprüfung absolvieren bzw. einen ausländischen Studienabschluss nostrifizieren.

Außerordentliche Studierende, haben (unabhängig von der Staatsangehörigkeit!) ab dem ersten Semester ihrer Zulassung einen Studienbeitrag in Höhe von 363,36 € sowie den ÖH-Beitrag zu entrichten. 

Befreiung vom Studienbeitrag

Außerordentliche Studierende, die zu einem Universitätslehrgang bzw. zum Vorstudienlehrgang (zB. Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten) zugelassen sind, sind vom Studienbeitrag befreit (§ 91 Abs. 7 UG) und bezahlen den Lehrgangsbeitrag und den ÖH-Beitrag.

Erlass des Studienbeitrages

Gesetzlicher Erlassgrund

Außerordentliche Studierende mit ukrainischer Staatsangehörigkeit für das Sommersemester 2022 (§ 4a Studienbeitragsverordnung). Der Erlass wird automatisch durchgeführt! Es muss kein Antrag gestellt werden.

Unieigener Erlassgrund

Vom Studienbeitrag befreit sind auch jene außerordentlichen Studierenden, die

  • Schüler_innen sind und im Rahmen des Programms "Schüler_innen an die Hochschulen" des OeAD an der TU Wien anrechenbare Lehrveranstaltungen besuchen
  • Teilnehmer_innen an der uniko-Initiative "MORE" (Studienkennzahl 990 560)
  • Doktoratsstudierende des IST-Austria (Studienkennzahl 990)