Gütesiegel für exzellente Lehrveranstaltungen
Das Gütesiegel für exzellente Lehrveranstaltungen soll an der TU Wien die Transparenz in der Qualität der Lehre erhöhen. Ein klar definierter Kriterienkatalog liegt der Vergabe dieses Gütesiegels zugrunde. Lehrveranstaltungen, die die benötigten Kriterien in einem ausreichenden Ausmaß erfüllen können um das Gütesiegel ansuchen. Es wird für eine Dauer von 3 Jahren vergeben, für eine Verlängerung werden die Kriterien neu geprüft um zu gewährleisten, dass die Qualität dem jeweils aktuell gefordertem Standard entspricht.
Der Kriterienkatalog für exzellente Lehre umfasst insgesamt 9 Themenbereiche, zu denen insgesamt 64 Qualitätskriterien formuliert sind.
Prozess zur Vergabe des Gütesiegels
Schritt 1: Das Gütesiegel wird durch die LVA Leiter_innen via Antrag in Jira (Ab Anfang März verfügbar) beantragt.
Schritt 2: Der Fachbereich Qualitätsmanagement und Strategieentwicklung in der Lehre des Zentrums für strategische Lehrentwicklung prüft in einem ersten Schritt die Erfüllung der Qualitätskriterien anhand folgender Informationsquellen:
- Ausführungen im Antrag
- LVA Beschreibung in TISS
- Lehrveranstaltungsbewertung (stud. Feedback zur LVA)
- Prüfungsbewertung (stud. Feedback zu Prüfungen)
- Quinn
- Nominierungen/Preise im Best Teaching Award
Schritt 3: Im Anschluss an diese erste Einschätzung wird ein Interview mit den Antragsteller_innen durchgeführt um noch genauere Informationen zu erheben.
Das notwendige Ausmaß der Erfüllung der Kriterien ist pro Themenbereich vorgegeben:
| Themenbereich | Anzahl Kriterien | notwendiges Mindestausmaß |
I. | Lernergebnisorientierung | 3 | vollständig |
II. | Didaktik und LVA Design | 13 | vollständig |
III. | Kommunikation Lehrende – Studierende | 3 | vollständig |
IV. | Lehr- und Lernmaterialien | 6 | vollständig |
V. | Feedback zum Lernfortschritt | 8 | vollständig |
VI. | Leistungsbeurteilung | 5 | vollständig |
VII. | Inklusion und Barrierefreiheit | 6 | größtenteils |
VIII. | Qualitätssicherung, Hochschuldidaktische Weiterbildung und Weiterentwicklung | 9 | größtenteils |
IX. | Nutzung digitaler Elemente im LVA Design | 11 | größtenteils |
Schritt 4: Die Vergabe des Gütesiegels erfolgt auf Basis der erfolgten EInschätzung durch das QML durch das zuständige Rektoratsmitglied.
Alle Lehrveranstaltungen, die mit dem Gütesiegel ausgezeichnet werden, werden in TISS sichtbar gemacht.
Kriterienkatalog für exzellente Lehre
1. Die Lernergebnisse sind in der Lehrveranstaltungsbeschreibung in TISS abgebildet und geben vollständig wieder, was Studierende am Ende der Lehrveranstaltung (LV) wissen (im Sinn von Kenntnissen) und können (im Sinn von Kompetenzen) sollen.
2. Die Lehr- und Lernmethoden sind auf die Erreichung der formulierten Lernergebnisse abgestimmt
3. Die Leistungsüberprüfung ist so konzipiert, dass die Erreichung der formulierten Ziele valide überprüft werden kann
1. Die LVA Beschreibung beinhaltet die Lernergebnisse und das detaillierte LV-Konzept zu Beginn des Semesters
2. Prüfungstermine sind zu Beginn des Semesters in TISS veröffentlicht
3. Prüfungsformat und Beurteilungskriterien sind zeitgerecht festgelegt und werden in TISS transparent kommuniziert.
4. Der in ECTS vorgegeben Workload der LVA entspricht dem tatsächlichen Lernaufwand der Studierenden
5. Lehrende geben die erwarteten Anforderungen an Abgaben bekannt. z.B. Abgabezeitpunkt(e), Literaturempfehlungen, Zitierregeln, Qualitätskriterien, Formatierung, Dateiformat etc.
6. Die Inhalte und das Niveau entsprechen der Verortung der LVA im jeweiligen Curriculum
7. Es gibt Angebote, um fehlende Voraussetzungen nachholen zu können, speziell zu Studienbeginn, z.B. Brückenkurse, Angleichungskurse, etc.
8. Es werden zusätzliche Materialien oder Verweise zur Vertiefung des Wissens angeboten um speziell interessierte Studierende zu fördern.
9. Die einzelnen Einheiten innerhalb der Lehrveranstaltung sind inhaltlich gut aufeinander abgestimmt.
10. Die Lehrveranstaltung ist inhaltlich klar strukturiert und logisch aufgebaut.
11. Lehrende variieren die Methoden entsprechend den zu erwerbenden Kompetenzen und Lehrinhalte.
12. Lehrende achten auf abwechslungsreiche Lernsettings und sinnvollen Medieneinsatz.
13. Lehrende fördern Interaktionen mit den Lernenden und den Lernenden untereinander.
1. Lehrende und Studierende pflegen einen respektvollen Umgang miteinander
2. Lehrende sind für Studierende über klar vorab kommunizierte Kanäle (z.B. per Mail, via TISS oder TUWEL) erreichbar.
3. Lehrende bieten Studierenden Gelegenheiten für (Rück)fragen (z.B. in Form von Sprechstunden oder Onlineforum in TISS)
1. Lehr- und Lernmaterialien werden zu Verfügung gestellt (in TUWEL)
2. Die Lehr- und Lernmaterialien sind aktuell und fehlerfrei
3. Lehr- und Lernmaterialien werden den Studierenden möglichst kosten- und zeitgünstig zur Verfügung gestellt.
4. Benötigte Materialien werden vorab bekannt gegeben
5. Bereitgestellte Lehr- und Lernmaterialien entsprechen den geltenden urheber- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
6. Lehrende verwenden standardisierte Dateiformate, die auf vielen unterschiedlichen Endgeräten betrachtet werden können.
1. Bereitgestellte Unterlagen enthalten auch Fragen zum Stoff, die den Studierenden zur Überprüfung des Lernfortschritts dienen.
2. Lehrende bieten entsprechende Tools zur Selbstevaluierung an (z.B.: Quizformate).
3. Self-Assessment mit Reflexion (Selbstreflexion) des eigenen Lernstandes und der weiteren Vorgangsweise bei Schwierigkeiten.
4. Lehrende kommunizieren die Bewertung von (Teil-)leistungen
5. Auf Anfrage kann eine Prüfungseinsicht wahrgenommen werden (Einhaltung der Fristen)
6. Studierende erhalten umfassendes Feedback zu ihren Abgaben
7. Lehrende kontrollieren und kommunizieren den Lernfortschritt (z.B. über Feedbacks zu einzelnen Arbeitsaufträgen; Kurzumfragen).
8. Lehrende initiieren kollegiales Feedback (Peer-Feedback) unter Studierenden (z.B. bei Präsentationen, Austausch in Kleingruppen und gruppenübergreifend über die jeweiligen Erkenntnisse).
1.Lehrende passen Prüfungsmethoden bzw. Prüfungsformate an das jeweilige Lehrveranstaltungsformat an.
2. Lehrende achten bei der Zusammenstellung und Durchführung von Prüfungen darauf, jene Kompetenzen zu prüfen, die in den Lernergebnissen formuliert sind.
3. Lehrende berücksichtigen die entsprechenden Regelungen der Satzung bzw. die Leitlinien für Online-Prüfungen
4. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben werden bei Online Prüfungen umgesetzt.
5. Lehre halten sich an die Vorgaben durch die Satzung im Umgang mit der Verwendung von unerlaubten Hilfsmitteln
1. Studierende mit Behinderung oder Beeinträchtigung werden nichtdiskriminierend behandelt, im Bedarfsfall wird der Fachbereich barrierefrei studieren hinzugezogen.
2. Zur Fairness werden je nach Beeinträchtigung anerkannte Methoden des Nachteilsausgleichs (z. B. in Bezug auf Prüfungsformat, Aufbereitung der Prüfungsinhalte) angewendet.
3. Prüfungsangaben werden barrierefrei erstellt
4. Ein barrierefreier Zugang zur LVA ist bei Bedarf sichergestellt.
5. Diversitätssensible Gestaltung: Neutrale Gestaltung der Lehr- und Lernmaterialien in Hinblick auf Geschlecht, Alter, Religion, Ethnie, usw.
6. Bei der Verwendung von Videos wurde der Leitfaden für barrierefreie Lehrvideos berücksichtigt
1. Lehrende fordern von den Studierenden die Teilnahme an der LVA Bewertung ein und nützen dieses Feedback zur Weiterentwicklung der LVA.
2. Lehrende stellen den Studierenden im Rahmen der LVA Zeit für die Teilnahme an der LVA Evaluation zur Verfügung
3. Lehrende holen bereits während der laufenden LVA Studierendenfeedback ein und berücksichtigen die Ergebnisse für die weitere Durchführung und Weiterentwicklung der LVA.
4. Lehrende holen teilnehmerunabhängiges Feedback zu LVA Design, das Angebot von Lehr- und Lernmaterialien, eingesetzte Tools und Methoden zur Weiterentwicklung ihrer Lehrveranstaltung ein. (kollegiale Hospitationen, Beratung durch HSD)
5. Lehrende diskutieren ihr LVA Design, das Angebot von Lehr- und Lernmaterialien, eingesetzte Tools und Methoden mit anderen Lehrenden (z.B. Lehrende helfen Lehrenden).
6. Lehrende reflektieren die eingesetzten Lehr- und Lernmaterialen und verbessern diese inhaltlich und (medien-)didaktisch.
7. Lehrende arbeiten an der qualitativen Weiterentwicklung ihrer Lehr- und Lernmaterialen, indem sie sowohl Inhalte aus hochschuldidaktischen Fortbildungen als auch eigene Erkenntnisse aus der LVA bzw. dem Feedback zur LVA einbeziehen.
8. Lehrende besuchen erforderliche technische und hochschuldidaktische hausinterne Angebote.
9. Lehrende nutzen die interne Infrastruktur für ihre Lehrveranstaltungen.
1. Lehrende nutzen Aufgaben und Abgabetools auf TUWEL und ermöglichen die Einsicht in die Beurteilung
2. Lehrende wählen zusätzlich digitale Tools aus den empfohlenen Standards (digitaler Werkzeugkasten)
3. Auch bei der Verwendung digitaler Tools wird Barrierefreiheit soweit möglich angeboten
4. Asynchrone und synchrone Phasen sind didaktisch sinnvoll aufeinander abgestimmt
5. Digitale Elemente sind integraler Bestandteil des LVA Designs
6. Lehrende setzen Lernvideos als Anleitung für Studierende ein.
7. Alle in der LVA verwendeten Tools werden in der LVA Beschreibung in TISS genannt um sicherzustellen, dass Studierenden die entsprechenden Tools bzw. die benötigten technischen Voraussetzungen dafür rechtzeitig verfügbar haben können
8. Der Einsatz digitaler Tools ist sinnvoll didaktisch im Design der LVA eingebettet
9. Lehrende reflektieren ihren Methodeneinsatz und können diesen (hochschuldidaktisch) begründen.
10. Open Educational Ressources (OER), Aufzeichnungen aus Vorjahren oder lizenzfreie Materialien werden verwendet
11. Lehrende setzen Software zur Identifikation von möglichen Plagiaten ein und überprüfen die Protokolle der Plagiatssoftware.
Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an;
Qualitätsmanagement und Strategieentwicklung Lehre an der TU Wien