Fachbereich

Alle

Zielgruppe

Master- und Doktoratsstudierende mit aufrechter Zulassung zu einem ordentlichen Studium an der TUW.

Keine Förderung für Gaststudierende möglich.

Förderbare Aktivitäten

Forschungsstipendium für Diplomarbeiten, Dissertationen oder fachspezifische Kurse im Ausland (weltweit).

Forschungsaufenthalte von Doktoratsstudierenden zur Förderung der Kooperation von Forschungsgruppen an strategischen Partneruniversitäten, öffnet in einem neuen Fenster.

Keine Förderung wird für Auslandsaufenthalte zur ausschließlichen Teilnahme an Konferenzen gewährt.

Förderdauer

mind. 1 Monat bis max. 3 Monate

Stipendienhöhe
  • € 750,-/Monat für Masterstudierende,
  • € 850,-/Monat für Doktoratsstudierende

+ Reisekostenzuschuss: € 580,- für Nordamerika, Afrika, mittlerer Osten / € 870,- für Lateinamerika, Südostasien, Japan, Australien, Neuseeland / Kein Zuschuss für Europa und Türkei

Bei Projektassistent_innen wird ein Eigenfinanzierungsanteil von 30% aus Projektmitteln vorausgesetzt.

Auswahl

durch TUW-Beirat

Antragstellung und Bewerbungsdokumente

Online über TISS Mobility Services, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

  1. Lebenslauf (tabellarisch)
  2. aktuelles Sammelzeugnis bzw. Diplomzeugnis
  3. Begründung des Forschungsvorhabens im Ausland (Deutsch oder Englisch, 3-4 A4-Seiten, Beschreibung jenes Teils der Arbeit für den der Auslandsaufenthalt erforderlich ist)
  4. Empfehlungsschreiben von zwei habilitierten Professor_innen der TU Wien
  5. Aufnahmebestätigung / Einladungsschreiben der Gastinstitution über einen Studien- oder Forschungsplatz unter Angabe der genauen Aufenthaltsdauer (Deutsch, Englisch)
  6. Anmeldung zur Diplomarbeit (TISS-Screenshot Abschlussarbeiten, Status genehmigt) / Dissertation mit Genehmigungsnachweis durch den_die Studiendekan_in! (Formular Meldung einer Dissertation, von dem_der Studiendekan_in unterschrieben)
    Die Diplomarbeit bzw. Dissertation muss an der TU Wien betreut und abgeschlossen werden.
  7. Studierende Architektur: zusätzlich Portfolio
     

Pro Projekt ist nur eine Einreichung möglich.

Bewerbungsfristen
  • 1. Dezember - 15. Jänner
  • 1. April - 15. Mai
  • 1. September - 15. Oktober

Zeitpunkt der Antragstellung: Muss vor dem Antritt oder spätestens zu Beginn des Auslandsaufenthaltes eingereicht werden. Zum Zeitpunkt der Einreichfrist darf der Auslandsaufenthalt noch nicht abgeschlossen sein (Vorausplanung ist erforderlich).

Erforderliche Unterlagen nach dem Auslandsaufenthalt
  1. Aufenthaltsbestätigung der Gastinstitution
  2. Arbeitsbericht im Umfang von 1-2 A4 Seiten

Abgabefrist: 3 Monate nach Rückkehr, andernfalls muss Stipendium zurückgezahlt werden.

Information und Beratung

Mag. Diana Tsenova
Fachbereich Student and Staff Exchange Services
[E] diana.tsenova@tuwien.ac.at
[T] +43-1-58801-41557 

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie:

Studienbeitrag: