Studienabschluss Doktorat

Der positive Abschluss des Doktoratsstudiums erfordert:

  1. die Absolvierung von Lehrveranstaltungen im Rahmen der wissenschaftlichen Vertiefung im Ausmaß von 18 ECTS
  2. die Abfassung einer positiv beurteilten Dissertation und
  3. die positive Absolvierung der kommissionellen Abschlussprüfung (Rigorosum).

Das Rigorosum ist öffentlich, wird auf die Dauer von 1 Stunde angesetzt und besteht aus der Präsentation (Dauer max. 20 Min.) sowie der anschließenden Diskussion zu den Dissertationsergebnissen (Defensio). Die Note des Rigorosums wird am Ende in einer geschlossenen Sitzung vom Prüfungssenat festgelegt.

Einreichung

8 Wochen vor dem Rigorosum

  • Senden Sie bitte eine finalen Version der Dissertation (PDF) zur Plagiatsprüfung durch den Studiendekan Prof.Dr. Mayrhofer an sara.engel@tuwien.ac.at
  • Abgabe des Formulars Ansuchen um Zulassung zum Rigorosum.pdf zur Genehmigung durch den_die Studiendekan_in gemeinsam mit den Einreichunterlagen an sara.engel@tuwien.ac.at
  • Die Gutachter_innen müssen 8 Wochen vor dem Prüfungstermin offiziell vom Dekanat mit der Beurteilung beauftragt werden

Stimmen Sie bitte mit allen Mitgliedern des Prüfungssenats Datum und Uhrzeit des Rigorosums ab.

Bei Abgabe des Formulars Ansuchen um Zulassung zum Rigorosum.pdf, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster müssen bereits alle erforderlichen Daten (Termin, Uhrzeit, Prüfungssenat, Gutachter_innen) eingetragen sein.

Beachten Sie bitte folgendes:

  • Der Prüfungssenat besteht aus mindestens drei bis fünf habilitierten Personen
  • Der_die Betreuer_in der Dissertation ist grundsätzlich als Mitglied des Prüfungssenats zu bestellen

  • Die Gutachter_innen sollen nach Möglichkeit Teil des Prüfungssenats sein. Es soll zumindest ein_e Gutachter_in der TU Wien und zumindest ein_e Gutachter_in einer anderen Fakultät oder Universität oder einer externen Forschungseinrichtung angehören

  • Der_die Vorsitzende darf nicht aus dem gleichen Forschungsbereich sein wie der_die Doktorand_in (bevorzugt nicht vom gleichen Institut)

 

  1. Ansuchen um Zulassung zum Rigorosum.pdf

  2. ausführlicher Lebenslauf

  3. Kopie Geburtsurkunde oder Reisepass

  4. Abschlusszeugnis und Bescheid der letzten Diplomprüfung - Bei Absolventen mit ausländischen Vorstudien: Bescheid über die Anerkennung der Vorstudien und Prüfungsnachweise über allenfalls vorgeschriebene ergänzende Studien und Prüfungen, bzw. Bescheid über die Zulassung zum Doktoratsstudium

  5. Benützungsbeschränkung inkl. Begründung (Bei Bedarf in TISS unter Angabe einer Begründung downloaden)

  6. Aktuelles Studienblatt (TISS Student Self Service)

  7. Kopie der ersten Seite (Titelblatt) der Dissertation

  8. Sammelzeugnis (TISS Student Self Service) oder Nachweis der Lehrveranstaltungen über mindestens 18 ECTS.pdf

  9. Merkblatt für Verfasser_innen für Hochschulschriften.pdf

  10. Positive Stellungnahme des Betreuers_der Betreuerin (Template unter Downloads)

  11. Zwei gebundene Exemplare der Dissertation -> Abgabefrist 1-2 Wochen vor dem Rigorosum

  12. Abgabe eines aktuellen PDF-Files der Dissertation per Email zur Plagiatsprüfung an den_die Studiendekan_in und CC sara.engel@tuwien.ac.at (Abgabe: 8 Wochen vor Rigorosum)

  13. Meldung einer Dissertation.pdf  + Abstract -> Die Abgabe im Dekanat sollte bereits spätestens 6 Monate nach Studienbeginn erfolgt sein

Sie können für Ihre Abschlussarbeit "anlässlich der Ablieferung [...] den Ausschluss der Benützung der abgelieferten Exemplare" aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen beantragen (§ 86 Universitätsgesetz 2002). 

Ihre Arbeit wird durch diese Sperre somit erst zu einem späteren Zeitpunkt zugänglich gemacht. Bei einer Sperre der Dissertation bitte downloaden Sie das Formular Benützungsbeschränkung in TISS unter "Meine Arbeiten".

  • Sperre für 2 Jahre - Die Genehmigung der Sperre der Dissertation erfolgt durch den_die Studiendekan_in

  • ACHTUNG:  eine SPERRE der Dissertation wird von dem_der Studiendekan_in nur mehr für höchstens 2 Jahre genehmigt. Einmalig auf einen begründeten Antrag hin, kann die Sperre um 3 Jahre verlängert werden. Die Genehmigung der Sperre erfolgt ausschließlich durch den_die Studiendekan_in.

Weder die Print- noch die Online-Version einer gesperrten Arbeit kann, für die Dauer der Sperre, eingesehen oder benutzt werden (gilt auch für den Abstract der Arbeit).

Die Dissertation soll im Format A4, beidseitig bedruckt und mit Hardcover Einband gebunden sein.

Nach der Titelseite ist ein Abstract der Dissertation (deutsch + englisch) sowie die eidesstattliche Erklärung einzubinden (siehe Guide for Thesis)

Die beiden gebundenen Exemplare sind  1-2 Wochen vor dem Rigorosum im Dekanat abzugeben. Bitte um Terminvereinbarung mit Sara Freya Engel.

 

Eine kumulative Dissertation liegt vor, wenn die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit nicht in Form einer Monographie, sondern in Form einer Sammlung von Publikationen dargestellt wird. Diese Sonderform muss bereits beim Einreichen des Themas von dem_der Studiendekan_in genehmigt werden. Die Richtlinie über die Verfassung von kumulativen Dissertationen.pdf, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster ist bindend.

Eine kumulative Dissertation hat im Regelfall mindestens drei publizierte oder angenommene wissenschaftliche Aufsätze in international anerkannten wissenschaftlichen Zeitschriften oder Büchern mit wissenschaftlichem Lektorat, die einem Peer-Review-Verfahren unterzogen wurden, zu enthalten.

 

Guide for Thesis_deutsch.docx, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

Guide for Thesis_englisch.docx, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

Weitere Tipps und Details finden Sie im Skriptum "How to write a scientific paper" by Prof.Dr. Paul Mayrhofer.

Sie werden ca. 2 Wochen nach dem Rigorosum über die Abholung der Abschlussdokumente von Sara Freya Engel verständigt.

 

Nach erfolgreicher Absolvierung des Rigorosums können Sie sich zur Promotion anmelden.