Abschluss des Doktoratsstudiums

Abgabefristen

Regelung für Dissertant_innen:

Ab sofort: 
2 Monate vor dem Rigorosum muss ein  fertiges PDF-Files der Dissertation per e-mail zur Plagiatsprüfung an den Studiendekan, in Kopie an das Sekretariat, übermittelt werden.

Alle Einreichunterlagen müssen 2 Monate vor dem Rigorosum per e-Mail an das Dekanat gesendet werden (petra.kloibhofer@tuwien.ac.at)

Bei der Abgabe müssen im Formular "Ansuchen um Zulassung zum Rigorosum" bereits die Gutachter_innen, die Prüfungskommission, das Datum und die Uhrzeit genannt werden. Es  muss auch vom Studiendekan bereits unterschrieben sein.

Der/Die Vorsitzende darf nicht aus dem gleichen Forschungsbereich sein wie der/die Dissertant_in (bevorzugt nicht vom gleichen Institut).

(Die Gutachter_innen müssen 2 Monate vor dem Prüfungstermin offiziell von der TU Wien beauftragt werden.)

Ohne genaue Termin- und Zeitangabe können wir die Anmeldung leider nicht mehr berücksichtigen.

Es wird nach dem 1st-Come und 1st-Serve-Prinzip eingeteilt!

Ab sofort muss bei der Einreichung der Unterlagen für ein Rigorosum eine positive Stellungnahme oder ein Gutachten des Betreuers beigefügt werden.

Ohne diese Stellungnahme ist eine Annahme der Unterlagen nicht möglich!

(Einen Vorschlag für die positive Stellungnahme finden Sie bei den Einreichunterlagen)

Abschluss Doktoratsstudium

Das Doktoratsstudium schließt mit einer kommissionellen Prüfung, dem Rigorosum, ab.

Das Thema der Dissertation sowie die Lehrveranstaltungen, welche im Rahmen der 
wissenschaftlichen Vertiefung absolviert werden, sind zu Beginn der Dissertation dem/der
Studiendekan/in zur Genehmigung vorzulegen!

Folgende Unterlagen sind gesammelt mitzubringen:

  1. Ansuchen um Zulassung zum Rigorosum (PDF)
  2. ausführlicher Lebenslauf (eigenhändige Unterschrift)
  3. Kopie der Geburtsurkunde
  4. Abschlusszeugnis der letzten Diplomprüfung (Bei Absolventen mit ausländischen Vorstudien: Bescheid über die Anerkennung der Vorstudien und Prüfungsnachweise über allenfalls vorgeschriebene ergänzende Studien und Prüfungen, bzw. Bescheid über die Zulassung zum Doktoratsstudium)
  5. 2 Exemplare der gebundenen Dissertationen (HARDCOVER) -> Abgabe 1-2 Wochen vor dem Rigorosum
  6. Antrag auf Benützungsbeschränkung (bei Bedarf unter TISS-Abschlussarbeiten zu erstellen)
  7. eine Kopie der 1. Seite der Dissertation (Titelblatt)
  8. Aktuelles Studien(buch)blatt (finden sie im TISS - Studienselfservice)
  9. Best. über absolvierte LVAen (+ Sammelausdruck der Zeugnisse über 12 Semesterwochenstunden oder 18 ECTS-Punkte)
  10. Merkblatt für Verfasser/innen für Hochschulschriften
  11. Positive Stellungnahme des Betreuers
  12. 2 Monate vor dem Rigorosum - Übermittlung eines fertigen PDF-Files der Dissertation per e-mail zur Plagiatsprüfung an den Studiendekan, in Kopie an das Sekretariat senden
  13. Meldung einer Dissertation (PDF) (Abgabe: spätestens 6 Monate nach Beginn des Studiums)

Muster für Abfassung der Dissertation (Bitte beachten Sie die aktualisierte Eidesstattliche Erklärung vom 17. Jänner 2022!)

Ab sofort soll der/die Vorsitzende und die beiden Gutachter/innen rechtzeitig vor der mündlichen Prüfung ein pdf-File der Dissertation erhalten, um den Inhalt der Arbeit zu kennen und ein Gutachten erstellen zu können.

Ab 01.09.2013 gelten die neuen Richtlinien (PDF), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster über die elektronische Abgabepflicht von Hochschulschriften.

Dissertationsvereinbarung (PDF), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

Hilfestellung für die Abschlusspräsentation (PDF), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

Bitte beachten

Dissertationsvereinbarung (+Abstract) und Ansuchen zur Genehmigung der wissenschaftlichen Vertiefung müssen jetzt beide innerhalb von 6 Monaten am Dekanat abgegeben werden.

Information und Anmeldung zur Promotion

Informationen finden Sie unter folgendem Link: E018-50 Datenschutz und Dokumentenmanagement – Frau Thalinger, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

SPERREN

ACHTUNG:  eine SPERRE der DISSERTATION wird vom Studiendekan nur mehr für höchstens 2 Jahre genehmigt. Wenn die Arbeit länger gesperrt werden soll, dann ist die Benützungsbeschränkung an den Vizerektor für Studium und Lehre, Ao.Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Kurt Matyas zu senden.