Die TU Wien fördert die Teilnahme von Dissertantinnen und Dissertanten („Early Stage Researchers“) an internationalen Konferenzen im Ausland. Den jungen Forscherinnen und Forschern soll dabei die Möglichkeit geboten werden, ihre wissenschaftlichen Arbeiten in einem internationalen Rahmen zu präsentieren und so internationale Kontakte für eine später wissenschaftliche Laufbahn zu knüpfen.

RICHTLINIEN zur Gewährung eines Zuschusses aus „Förderungen für Konferenzteilnahmen von Dissertantinnen und Dissertanten“

1. Anspruchsberechtigte

Studierende in der Dissertationsphase („Early Stage Researchers“) deren Stammuniversität die TU Wien ist:

  • Dissertantinnen und Dissertanten ohne Anstellungsverhältnis zur TU Wien;    Dissertantinnen und Dissertanten mit Anstellungsverhältnis zur TU Wien (d.s. Kollegiatinnen und Kollegiaten,
  • Universitätsassistentinnen und –Assistenten, Projektassistentinnen und –Assistenten).

Gaststudierende sind von einer Förderung ausgeschlossen!

2. Förderbare Aktivitäten

Gefördert wird die Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Konferenzen im Ausland, bei denen nachweislich ein Eigenbeitrag (z.B. Poster, Paper etc.) geleistet wird.

3. Antragstellung

Bewerbungen sind nur über TISS-Mobility Services, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (Reiter „Lehre“) möglich. Die Antragstellung kann immer nur im Vorhinein erfolgen. Bereits besuchte Konferenzen können nicht für eine Förderung eingereicht werden.
Pro Antragsrunde kann nur eine Konferenzteilnahme beantragt werden.

Achtung:

  • Bewerbung ist nur möglich, wenn Sie in TISS eingeloggt sind!
  • Softwarevoraussetzungen: Bitte benutzen Sie für Ihre Bewerbung in TISS nach Möglichkeit Mozilla Firefox oder Google Chrome. Andere Browser unterstützen den Daten-Upload in Mobility Service meist nicht.

4. Erforderliche Unterlagen

  • Begründung der Teilnahme mit Bezug auf die Forschungsarbeit,
  • Begründete Befürwortung des/der Dissertationsbetreuers/in,
  • Einladung zur Konferenz und Nachweis eines angenommenen Eigenbeitrags,
  • Einzahlungsbeleg über die Konferenzgebühr (kann in begründeten Fällen nachgereicht werden)

5. Einreichfristen

15.Jänner,  15. März,  15. Juni,  15. Oktober

6. Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten

Reihung und Vorauswahl durch Vertreter der Fakultäten. Endauswahl durch das Rektorat.

7. Kostenübernahme

√  Reisekostenpauschale (Europa € 250;  außerhalb Europas-1(1) € 580;  außerhalb Europas-2(2) € 870)
√  Nächtigungspauschale (bis max. 10 Tage: € 50,- pro Tag)
√  Ersatz der Konferenzgebühr (gemäß Rechnungsbeleg)

Bei Projektassistentinnen und –Assistenten wird ein Eigenfinanzierungsanteil aus Projektmitteln (mindestens 30%) vorausgesetzt.

8. Auszahlungsmodalitäten

Der genehmigte Betrag wird – nach Abgabe einer Annahmeerklärung und Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen (siehe Punkt 4.) – im Vorhinein als Stipendium überwiesen.

9. Nach Rückkehr

Folgende Unterlagen müssen dem International Office spätestens 3 Monate nach Rückkehr vorgelegt werden, da sonst das Stipendium zurückgezahlt werden muss:

  • Bestätigung über die Teilnahme und den geleisteten Beitrag,
  • Kurzbericht.

 

(1) Nordamerika, Russland, Mittlerer Osten, Afrika
(2) Lateinamerika, Südostasien, Neuseeland, Australien

Ansprechperson am International Office:

Mag. Diana TSENOVA
E-mail: diana.tsenova@tuwien.ac.at
Tel: + 43-1-58801-41557