Drohnenbild der TU Wien mit einem Icon des Corona-Virus sowie Icons die auf die Sicherheitsmaßnahmen hinweisen

Coronavirus: Sicherheits- und Schutzmaßnahmen an der TU Wien

Allgemeine Information (September 2022)

Ab 01.08.2022 gelten bundesweit neue COVID-19-Maßnahmen. Die bisherige Absonderung (Quarantäne) von COVID-19-infizierten Personen fällt weg, stattdessen gibt es Verkehrsbeschränkungen.

FAQs für Mitarbeiter_innen zum Wegfall der Quarantäne

Das bedeutet für den Arbeitsplatz:

  • Positiv getestete Personen dürfen künftig arbeiten, sofern sie eine FFP2-Maske tragen. Zudem sind organisatorische und räumliche Maßnahmen zu treffen. Das können etwa Einzelbüros oder Räumlichkeiten bzw. Teams mit ausschließlich Corona-Infizierten sein (in den Erläuterungen wird von sogenannten "Corona-Teams" am Arbeitsplatz gesprochen, wonach Infizierte eigene Teams bilden).
  • Am Arbeitsplatz setzt man verstärkt auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (insbesondere was die Schutzmaßnahmen betrifft) und die Treuepflicht der Arbeitnehmer_innen (insbesondere was die Bekanntgabe einer Infektion betrifft).
  • Kranke Personen, also Personen mit Symptomen, müssen – wie bei anderen Krankheiten auch – nicht arbeiten.
  • Wer aus medizinischen Gründen keine FFP2-Maske tragen kann (Nachweis durch ärztliche Bestätigung!), darf den Arbeitsort nicht betreten.

Dauer der Verkehrsbeschränkung:

  • Hier gilt wie bisher: 10 Tage, ab dem 5. Tag kann man sich freitesten. Personen, die dann einen negativen PCR-Test oder einen Ct-Wert über 30 haben, unterliegen keinen Verkehrsbeschränkungen mehr.
  • Die Verkehrsbeschränkungen gelten nicht nur bei einem positiven PCR-Test, sondern auch bei einem positiven Antigen-Test. Jedoch wird es im Fall von Antigen-Tests eine gewisse Erleichterung geben: ist man „nur“ Antigen-positiv, kann per PCR-Test nachgetestet werden; fällt dieser PCR-Test in weiterer Folge negativ aus, enden die Beschränkungen.

Weitere Auswirkungen:

  • Da künftig keine Absonderungsbescheide ausgestellt werden, entfällt für den Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Vergütung für den Verdienstentgang nach § 32 Epidemiegesetz zu erhalten. Etwaige Entgeltfortzahlungen sind daher vom Arbeitgeber selbst zu tragen.
  • Zudem soll die telefonische Krankmeldung wieder aktiviert werden und auch die Freistellung für Risikogruppen (voraussichtlich befristet bis Oktober 2022) wieder in Kraft treten.

Zutrittsregelungen und Kontaktpersonenmanagement sind an der TU Wien vorerst ausgesetzt.

Es gelten die aktuellen Corona-Regeln Wiens: https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Interne und externe Veranstaltungen können wie bisher in Kooperation mit dem GUT-Veranstaltungsservice geplant und durchgeführt werden.

Einen Sicherheitsabstand zu anderen Personen zu halten und an Hygiene zu denken, ist im Präsenzbetrieb an der TU Wien weiterhin ratsam.

Kontakt

Fragen zum Studien- und Universitätsbetrieb:
coronainfo@tuwien.ac.at

Arbeitsmedizinischer Dienst TU Wien: amz@gut.tuwien.ac.at

COVID-19 Symptome, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster: Hotline 1450 anrufen!

Redaktion: pr@tuwien.ac.at