Das Leichte Fallgewichtsgerät (LFG) dient der Durchführung des dynamischen Lastplattenversuches. Dieser Feldversuch liefert Kennwerte zur Verdichtungskontrolle und zur Beurteilung der Tragfähigkeit

  • von Planien oder Tragschichten im Erd- und Verkehrswegebau,
  • von Bauwerkshinterfüllungen,
  • von Gräben und
  • anderen Schüttungen unter beengten Platzverhältnissen.

Die österreichische RVS 08.03.04 (Verdichtungsnachweis mittels dynamischen Lastplattenversuches) sowie auch die deutsche TP BF-StB Teil B 8.4 (Kalibriervorschriften für das Leichte und das Mittelschwere Fallgewichtsgerät) schreiben vor, dass eine Gerätekalibrierung mindestens einmal jährlich vorzunehmen ist.

Das Erdbaulaboratorium der Technischen Universität Wien ist eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt, Bergisch-Gladbach) anerkannte Kalibrierstelle für Leichte Fallgewichtsgeräte nach TP BF-StB. Damit werden auch die formalen Anforderungen der RVS 08.03.04 erfüllt.

Das Leichte Fallgewichtsgerät besteht aus einer kreisrunden Stahlplatte (∅ 30cm), welche auf den zu testenden Untergrund aufgelegt wird. Darauf steht, auf einer Zentrierkugel gelagert, die Belastungsvorrichtung mit dem Fallgewicht (10 kg), das bei der Versuchsdurchführung nach dem Ausklinken durch eine Stange geführt auf ein Feder-Dämpfer-Element fällt und so einen genau definierten Stoß auf die Platte ausübt.
In der Platte ist ein Beschleunigungssensor enthalten, dessen Signale in dem angeschlossenen elektronischen Messgerät durch doppelte Integration zu Verschiebungssignalen (Setzung der Platte) verarbeitet werden, welche zu einem Messwert (dynamischer Verformungsmodul) führen.

In der deutschen Vorschrift TP BF-StB Teil B 8.3, auf die auch die RVS 08.03.04 verweist, sind die Komponenten des Leichten Fallgewichtsgerätes (LFG) mit ihrer Geometrie, dem Material und der Masse genau festgelegt. Damit ist die grobe Übereinstimmung der Geräte zwar gewährleistet, in gewissen Grenzen können aber einige Parameter zum feinen Abgleich variiert werden. Diese Feineinstellungen werden bei der Kalibrierung des LFG vorgenommen. Dadurch wird ein einheitliches Bewertungsniveau gewährleistet.

Wir führen Kalibrierungen von Leichten Fallgewichtsgeräten der folgenden Hersteller durch:

Die Kalibrierung erfolgt nach RVS 08.03.04 (falls gewünscht auch nach der deutschen Vorschrift TP BF-StB Teil B 8.4). Zusätzlich führen wir allfällige kleinere Wartungsarbeiten an den Geräten durch.

Eventuell notwendige Reparaturen am Gerät können nach vorheriger Rücksprache durchgeführt werden und werden gesondert verrechnet. Bei nicht (von der TU Wien) behebbaren Mängeln besteht kein Anspruch auf eine erfolgreiche Kalibrierung. In diesen Fällen empfehlen wir, das Gerät zum Hersteller zur Überprüfung und Reparatur zu senden.

Die Technische Universität Wien ist gemäß §2 Abs. 3 UStG. umsatzsteuerbefreit.

Das Leichte Fallgewichtsgerät (LFG) besteht aus den drei Komponenten

  • Lastplatte inkl. Beschleunigungssensor,
  • Belastungsvorrichtung und
  • elektronische Messeinheit.

Diese drei Komponenten bilden eine Einheit, in der sie kalibriert werden und in der sie im Messeinsatz zu verwenden sind. Ein beliebiges Kombinieren von Komponenten unterschiedlicher LFG ist nicht zulässig.

Im Rahmen der Gerätekalibrierung werden die Belastungsvorrichtung und die Setzungsmesseinrichtung (Lastplatte und elektronische Messeinheit) entsprechend der Vorgaben der deutschen Vorschrift TP BF-StB Teil B 8.4 kalibriert. Dies ist auch eine Grundvoraussetzung für eine Kalibrierung gemäß der österreichischen Vorschrift RVS 08.03.04. Die RVS 08.03.04 stellt jedoch höhere Anforderungen an die Kalibrierung, sodass zusätzlich

  • eine erweiterte Kraftmessung (zusätzlich 60 Stöße; insgesamt 90 Stöße) sowie
  • eine erweiterte Setzungsmessung (zusätzlich 6 unterschiedliche Steifigkeiten; insgesamt 9 unterschiedliche Steifigkeiten)

durchzuführen ist. Zudem ist bei einer Kalibrierung gemäß RVS 08.03.04 die Methodik zur Kalibrierung der Setzungsmesseinrichtung anders als bei einer Kalibrierung gemäß TP BF-StB Teil B 8.4, da der Kalibrierfaktor auf Basis des dynamischen Verformungsmoduls Evd ermittelt wird und nicht auf Basis der gemessenen Setzung.

Weiters wird im Zuge jeder Gerätekalibrierung gemäß RVS 08.03.04 eine Kalibriertabelle erstellt, die den Zusammenhang zwischen der Mindestanforderung (Ev1 oder Evd,ref) und dem vom jeweiligen LFG zugehörigen Anzeigewert (Evd) angibt. Der ausgewiesene Zusammenhang stellt die methodenspezifischen (unterschiedliche Messverfahren, unterschiedliche Anzahl an Prüfungen etc.) Mindestanforderungen gegenüber. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Tabelle keine Korrelation zwischen den Messwerten der beiden Messverfahren (Ev1 des statischen Lastplattenversuches bzw. Evd des dynamischen Lastplattenversuches) beschreibt und dafür auch nicht herangezogen werden darf.

Um längere Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir Sie speziell in den Monaten Jänner bis April um rechtzeitige Terminvereinbarung vor Anlieferung der Geräte!

Wir nehmen Sie gerne auf unsere Warteliste auf. In Abhängigkeit unserer Auslastung erfolgt die Kalibrierung eines funktionstüchtigen Geräts innerhalb von 1 bis 3 Wochen nach Anlieferung.

Zur Terminvereinbarung verwenden sie bitte unser Kontaktformular oder kontaktieren sie uns per Telefon oder E-Mail:

Gerhard Steinbauer:

Ing. Andreas Hausenberger:

oder schicken Sie uns eine E-Mail an:

Sie können uns Ihr Leichtes Fallgewichtsgerät entweder persönlich anliefern oder per Paketdienst zustellen lassen.

Unsere Adresse, einen Anfahrtsplan sowie unsere Öffnungszeiten finden Sie in der rechten Spalte und nachfolgend.

Ansicht des gesamten Kalibrierstandes, der von einem Mitarbeiter bedient wird.

© TU Wien, Institut für Geotechnik

Ein Mitarbeiter platziert eine Gummieinlage im Kalibrierstand.

© TU Wien, Institut für Geotechnik

Ein Mitarbeiter positioniert die Wegsensoren.

© TU Wien, Institut für Geotechnik

Detailaufnahme des Kalibrierstandes.

© TU Wien, Institut für Geotechnik