Bei gendergerechter Sprache geht es in erster Linie darum, unseren Mitmenschen mit Respekt zu begegnen. Alle Menschen haben das Recht in ihrer Identität anerkannt zu werden. Lange Zeit diente gendergerechte Sprache dazu, neben Männern auch Frauen sprachlich abzubilden und sie mit dem generischen Maskulinum vermeintlich „mitzumeinen“. Die Realität ist jedoch, dass es schon immer Menschen gab und gibt, die sich weder als Frau noch als Mann identifizieren. Wenn wir also wirklich alle Menschen ansprechen wollen, genügt es nicht, nur Frauen und Männer in unseren Sprachgebrauch zu inkludieren. Eine zeitgemäße gendergerechte Sprache erkennt Geschlechtervielfalt an.

Praxis & Leitfäden

Empfehlungen, wie geschlechtergerechtes Formulieren umgesetzt werden kann:

Rechtlicher Rahmen

Im Frauenförderungsplan (FFP) der TU Wien ist der Gebrauch einer geschlechtergerechten Sprache verankert (siehe dazu § 11 FFP). Darin wird festgehalten, dass alle Organe und Verwaltungseinrichtungen der TU Wien in sämtlichen Aussendungen, Formularen, Protokollen, Reden etc. gendergerechte Sprache verwenden müssen. Dies gilt auch für den Bereich Lehre. Sogenannte „Generalklauseln“, also Texte zu Beginn oder am Ende von Dokumenten, in denen versichert wird, dass alle Geschlechter bei den „männlichen“ Begriffen mitgemeint seien, sind daher nicht zulässig.

Dabei orientiert sich die TU Wien an den gesetzlichen Vorgaben. Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) schreibt in § 10a das „Gebot der sprachlichen Gleichbehandlung“ fest. Dieses Gebot haben auch alle Universitäten zu beachten (vgl. § 44 UG). „Geschlecht“ umfasst im Sinne des Gesetzes die Geschlechtsidentität, die Geschlechtsmerkmale, den Geschlechtsausdruck und die Geschlechterrolle einer Person. Dies bedeutet, dass auch Diskriminierung aufgrund von Trans-, Intergeschlechtlichkeit oder Nicht-Binarität nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz verboten ist.