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"Vor dem Studium kommt das Inskribieren"

Bundesminister Karlheinz Töchterle stellte heute bei einer Pressekonferenz die Neuregelung zu den Inskriptionsfristen vor.

ÖH-Vorsitzende Janine Wulz, Minister Karlheinz Töchterle, Vizerektor Martin Polaschek (Vorsitzender des Forums Lehre in der Universitätenkonferenz)

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ÖH-Vorsitzende Janine Wulz, Minister Karlheinz Töchterle, Vizerektor Martin Polaschek (Vorsitzender des Forums Lehre in der Universitätenkonferenz)

v.l.n.r.: ÖH-Vorsitzende Janine Wulz, Minister Karlheinz Töchterle, Vizerektor Martin Polaschek (Vorsitzender des Forums Lehre in der Universitätenkonferenz)

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ÖH-Vorsitzende Janine Wulz, Minister Karlheinz Töchterle, Vizerektor Martin Polaschek (Vorsitzender des Forums Lehre in der Universitätenkonferenz)

Ab kommenden Herbst gelten erstmals die neuen Inskriptionsfristen. Die allgemeine Zulassungsfrist für die erstmalige Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium (nicht also Fortsetzung eines Studiums) endet künftig an allen österreichischen Universitäten am 5. September (für das Wintersemester) bzw. 5. Februar (für das Sommersemester).

Den Beginn der Zulassungsfrist legen die Rektorate (wie bisher) nach Anhörung des Senats fest, das Ende ist österreichweit einheitlich.

Diese Regelung wurde von der Österreichischen HochschülerInnenschaft, der Universitätenkonferenz und dem Wissenschaftsministerium gemeinsam erarbeitet, um eine bessere Planbarkeit für die Universitäten zu gewährleisten.

"Die neue Inskriptionsregelung soll positive Effekte für die Lehrenden und für die Studierenden mit sich bringen", so Töchterle. Auch Raumressourcen werden dadurch künftig besser genutzt.

Durch die Definition eines engen Ausnahmekatalogs, der von der Österreichischen HochschülerInnenschaft und der Österreichischen Universitätenkonferenz mit ausgearbeitet wurde, wird Härte in Einzelfällen (wie z.B. bei Zivildienern, Präsenzdienern usw.) abgemildert. Auch kann die Inskription eines Masterstudiums bzw. Doktoratstudiums in der Nachfrist erfolgen. Als Nachfrist für das Wintersemester wurde der 30. November und für das Sommersemester der 30. April beschlossen. Studieninteressierte, die den Einzelfällen der Ausnahmekatalogs entsprechen, können auch in der Nachfrist inskribieren.

Eine Verbesserung für Studierende aus Drittstaaten ist auch vorgesehen. Hier wurde die Regelung angeglichen und die neue Inskriptionsregelung gilt für alle Studierenden gleichermaßen.

Frist für die Fortsetzungsmeldung bleibt wie bisher der 30. November.

Links:
Details unter: <link http: www.studienbeginn.at>www.studienbeginn.at