News

Info-Mail 01/2021

COVID Steuermaßnahmen, BREXIT Maßnahmen, Kreditoren/Debitoren Suche, Beschaffung Raumeinrichtung, Vermietung Räumlichkeiten, Angebote Online Kurse

Themen:

  1. Steuermaßnahmengesetz COVID-19-StMG - Verlängerung
  2. BREXIT Maßnahmen – Ausnahme Nordirland
  3. Empfehlung für das Suchen von Kreditoren und Debitoren
  4. Beschaffung von Raumeinrichtung und -ausstattung
  5. Vermietung von Räumlichkeiten
  6. Angebot Online Kurse
     

1. Steuermaßnahmengesetz COVID-19-StMG - Verlängerung
Mit dem COVID-19 Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG, 174/BNR) wurde folgendes beschlossen:
Umsatzsteuersatz von 5% wird verlängert
für Bücher (inkl. e-books), Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern, Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden, kartographische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wandkarten, topographische Pläne und Globen, gedruckt.
Umsatzsteuersatz von 10% gilt ab 1. Jänner 2021
für physische und elektronische Zeitschriften, elektronische Publikationen sowie andere periodische Druckschriften (§28 Abs.52 UStG), für Reparaturdienstleistungen, einschließlich Ausbesserungen und Änderungen betreffend Fahrräder, Schuhe, Lederwaren, Kleidung oder Haushaltswäsche (§10 Abs. 2 Z 10 UStG)

2. BREXIT Maßnahmen – Ausnahme Nordirland
Umsatzsteuerliche Bestimmungen:
Ab dem 1. Jänner 2021 gilt das Vereinigte Königreich entsprechend dem Austrittsabkommen nicht mehr als Gemeinschaftsgebiet und es kommen (grundsätzlich) die umsatzsteuerlichen Bestimmungen für Drittländer zur Anwendung. Daher sind Lieferungen aus dem Vereinigten Königreich nach Österreich grundsätzlich als Einfuhr (§ 1 Abs. 1 Z 3 UStG 1994) zu versteuern (Einfuhrumsatzsteuer-Steuerkennzeichen V9). Die Anführung der UID-Nummer (Länderpräfix „GB“) ist auf Rechnungen ab 2021 nicht mehr zulässig.

Ausnahme davon ist Nordirland und daher gelten auch, nach dem 31. Dezember 2020, die umsatzsteuerlichen Bestimmungen für EU Mitgliedstaaten für Waren von und nach Nordirland. Nordirische UID Nummern enthalten gemäß der Richtlinie (EU) 2020/1756 den Ländercode „XI“.
Zahlungsverkehr:
Für Zahlungen nach bzw. vom Vereinigten Königreich wie Überweisungen, Lastschriften und Gutschriften fallen höhere Standardentgelte an (Anpassung wie Schweiz). Künftig sind für Zahlungen nach Großbritannien zusätzlich zum IBAN auch die vollständigen Auftraggeber-Daten (Vor- und Zuname/Firmenwortlaut und die Adresse) verpflichtend anzugeben. Bei Zahlungseingängen muss neben dem IBAN auch der Empfängerwortlaut der Überweisung mit dem Kontowortlaut übereinstimmen.

3. Empfehlung für das Suchen von Kreditoren und Debitoren
Für das Suchen beim Erfassen von Bestellungen und bei der Erstellung von Ausgangsrechnungen wird empfohlen die UID-Nummer zu verwenden. Dadurch kommt es auch bei der Änderung von Firmennamen nicht zu doppelt angelegten Kreditoren und Debitoren.

4. Beschaffung von Raumeinrichtung und -ausstattung
Die Raumeinrichtung und -ausstattung (inkl. Videokonferenzausstattung) ist mit der Abteilung Gebäude und Technik abzustimmen und durch diese abzuwickeln, siehe Organisationshandbuch der TU Wien, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Der eigenständige Ankauf durch das Institut oder die Fachabteilungen ist nicht zulässig, auch wenn entsprechend gewidmetes Budget zur Verfügung steht, unabhängig davon ob es sich um Globalbudget oder Drittmittel handelt. In diesem Fall ist die Weiterverrechnung an das Institut möglich.
Durch die zentrale Beschaffung können die Kosteneffizienz, die rechtlich korrekte Durchführung inkl. Einhaltung des Vergaberechts und die Koordination komplementärer Beschaffungen gewährleistet werden. Alle Anfragen zur Infrastruktur sind über das Zentrale Service Center der GUT, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster einzubringen.

5. Vermietung von Räumlichkeiten
Die Vermietung von Räumlichkeiten an Externe darf ausschließlich durch das Veranstaltungsservice, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster der Abteilung Gebäude und Technik erfolgen. Sollten Sie die Kosten für Räume an der TU, die Sie für eine Veranstaltung wie Konferenz, Tagung, etc. reserviert haben, einem Kooperationspartner weiter verrechnen wollen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das Veranstaltungsservice. Das Veranstaltungsservice erstellt die Ausgangsrechnung und stellt damit die Richtigkeit inkl. entsprechender Vergebührung sicher. Entsprechende Ausgangsrechnungen, die nicht vom Veranstaltungsservice erstellt wurden, werden von der Quästur zurückgewiesen.

6. Angebot Online Kurse
Folgende Onlinekurse werden ab heuer neu angeboten, die Anmeldung ist über das Weiterbildungsprogramm der Personalentwicklung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster möglich.
Auswahl der Kategorie: Finanzen, Controlling und Recht

  • Betriebswirtschaftliche Grundsätze
    Seminarinhalt: Steuerliche Grundlagen, buchhalterische u. gesetzliche Bestimmungen.
    Dieser Kurs ist Voraussetzung für die Anmeldung für die SAP Schulung praxisbezogener Teil
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen – Drittmittel
    Seminarinhalt: Rechtliche interne und externe Regelungen
    Dieser Kurs ist Voraussetzung für die Anmeldung für die SAP Schulung praxisbezogener Teil
  • SAP Schulung theoretischer Teil
    Seminarinhalt: Bestellungen, Rechnungseingangsbuch, Freigabelauf
    Dieser Kurs ist Voraussetzung für die Anmeldung für die SAP Schulung praxisbezogener Teil
  • Dienstreisen Abwicklung in SAP Services
    Seminarinhalt: Richtlinien für Dienstreisen, Einstieg in SAP Services, Einführung in die Reiseabwicklung
  • Ausgangrechnungen in SAP Services
    Seminarinhalt: Einstieg in SAP Services, Erfassung eines Antrags, Freigabelauf