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100 Jahre Promotionsrecht an der TU Wien

7.500 Doctores seit 1901

Wien (TU). - Die Verleihung des Promotionsrechts im Jahre 1901 an die damaligen Technischen Hochschulen galt als der krönende Abschluss jahrzehntelanger Bemühungen um ihre formale Gleichstellung mit den "klassischen" Universitäten und damit um die Erlangung gleicher Standesprivilegien für ihre Absolventen.

Mit einer allerhöchsten Entschließung vom 13. April 1901 wurde auch den österreichischen Hochschulen technischer Richtung das Recht zur Verleihung des Doktortitels ("Dr. techn.") zuerkannt und eine Rigorosenordnung erlassen. Am 22. Februar 1902 fand die erste Promotion an der k. k. Technischen Hochschule in Wien statt. Die besondere symbolische Bedeutung der Verleihung des Promotionsrechts geht aus den damals gehaltenen Reden hervor. So Ehrendoktor und Unterrichtsminister Ritter v. Hartel:"Der Doktortitel ist so zunächst ein Siegespreis, den die technischen Hochschulen in hartem Ringen um die Anerkennung ihres Wirkens im Staate und in der Gesellschaft errungen, er ist ein Adelsbrief für die auserwählten Studierenden, die ihn zu führen für würdig befunden werden, er ist ein rühmliches Zeugnis für die, welche über ihre nächste Aufgabe hinaus ein Größeres geleistet haben; zugleich prägt sich indem Privileg der Hochschulen, diesen Titel zu spenden, der große Wandel aus, den die Schätzung technischen Wissens und Könnens im Laufe der Zeit erfahren hat.

"Seit 1902 haben bis zum Jahr 2000 einschließlich insgesamt rund 7.500 Studierende an der TH bzw. TU in Wien den Antrag auf ein Promotionsverfahren eingereicht.