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Corona – Update | Ausblick Lehre nach Ostern

Der Vizerektor für Studium und Lehre gibt einen Einblick in die aktuelle Planung des Prüfungs- und Lehrbetriebs für die kommenden Monate.

TUW Hauptgebäude mit Coronahinweis

Die aktuelle Infektionslage ernüchternd und die Inzidenz gerade in der Altersgruppe der Studierenden besonders hoch. Aufgrund der steigenden Zahlen kann derzeit keine finale Entscheidung getroffen werden, ab wann erste Öffnungsschritte an der TU Wien wieder möglich sein werden. Das Rektorat der TUW wird die Lage aufgrund COVID-19 nach Ostern nochmals evaluieren und weitere Schritte bekannt geben.

Geplanten Maßnahmen und Regelungen ab Ende April/Anfang Mai

  • Die Einhaltung des 2 Meter Sicherheitsabstandes.
  • Die Tragepflicht einer FFP2 Maske ab dem Betreten bis zum Verlassen aller Gebäude.
  • Ein anerkanntes, negatives Testergebnis.
  • QR-Code Scans für das Kontaktpersonenmanagement.

Die genauen Regelungen für das Sommersemester 2021 werden über eine Verordnung, welche gerade im Rektorat erarbeitet wird, geregelt werden. Zusätzlich zu dieser Verordnung wird auch das Dokument „Studium und Lehre im Sommersemester 2021: Leitfaden für die Anwesenheit an der TU Wien“ veröffentlicht werden, welches alle weiteren Details genau ausführen wird.

Maßnahmen im Falle schrittweiser Öffnungen

Im Falle einer schrittweisen Öffnung wird es trotzdem die Verpflichtung für Lehrveranstaltungsleiter_innen und Prüfer_innen geben, einen Antrag über die Notwendigkeit der Abhaltung von Lehrveranstaltungen und/oder Prüfungen in Präsenz beim Vizerektorat für Studium und Lehre einzureichen, da der 2 Meter Abstand die Belegungskapazität der Lehrräume auf ca. 15 % reduziert und eine gute Planung der Vergabe der Raumressourcen Voraussetzung für einen teilgeöffneten Lehrbetrieb ist.

  • Es wird sicher erforderlich sein, beim Betreten von Gebäuden der TU Wien einen gültigen,behördlich anerkannten, negativen COVID-19 Testbefund (digital oder in Papierform) in Kombination mit dem Studierendenausweis vorzulegen ("Alles gurgelt" PCR-Tests sind ebenfalls anerkannt).
  • Die Testung wird ergänzend eingeführt, um ein besseres Schutzniveau für Mitarbeiter_innen und Studierende zu erreichen und ersetzt keinerlei der geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen.
  • Ebenso ist die Registrierung via QR Code unbedingt erforderlich. Diese erfolgt wie gewohnt bei Betreten der Gebäude und zusätzlich in den jeweiligen Hörsälen oder Seminarräumen. Die QR-Code Registrierung im jeweiligen Lehrraum ist erforderlich um durch die Eingabe des Sitzplatzes das Contact Tracing zu komplettieren.

Lehrräume werden Lernräume

Für den Fall, dass Präsenzprüfungen und Distance Learning Einheiten zeitlich sehr nah aneinandergereiht sind und kein Lernraum in der Bibliothek oder in Fachschaftsnähe verfügbar ist, wird aktuell ein Konzept für die Öffnung von zentralen Lehrräumen zur Nutzung als Lernräume erstellt. Details dazu folgen vom zentralen Lehr- und Lernraummanagement zu dem Zeitpunkt, an dem eine Öffnung realisierbar wird.