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Corona – Update | Studium und Lehre im Sommersemester 2021

Leitfaden für die Anwesenheit an der TU Wien und Infos zum Projekt „roomTUlearn“

Foto des Haupgebäudes Karlsplatz mit Überschrift „Covid-19 Info für Studierende“, dem Update-Datum und dem Update-Link: www.tuwien.at/corona

Am Donnerstag, 15.4.2021 wurde im Mitteilungsblatt die Verordnung des Rektorats über Maßnahmen für die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen im Sommersemester 2021, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster veröffentlicht.

Leitfaden

Ergänzend dazu wurde der Leitfaden „Studium und Lehre: Leitfaden zur Anwesenheit an der TU Wien“ erarbeitet, welcher die ergänzenden Details zur Umsetzung enthält: https://colab.tuwien.ac.at/display/DLGP/Studium+und+Lehre+im+Sommersemester+2021+-+Leitfaden+zur+Anwesenheit+an+der+TU+Wien, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Die wichtigsten Eckpunkte sind:

Zutritt und Aufenthalt im Gebäude

  • Ein gültiges, laut Verordnung anerkanntes, negatives Testergebnis für Studierende, die Präsenzprüfungen oder Lehrveranstaltungen absolvieren und daran beteiligte Lehrende
  • Das richtige Tragen einer FFP2-Maske
  • QR-Code Scans am Eingang und im Lehrraum
  • Abstand von zwei Metern muss eingehalten werden
  • Es dürfen nur die blauen Plätze in Lehrräumen belegt werden

Lehrbetrieb vor Ort

Vor-Ort-Termine sind ergänzend zum Online Angebot zu sehen. Vor allem Prüfungen müssen über ein Online Angebot verfügen und können ergänzend dazu vor Ort Termine abhalten.

Lehrveranstaltungen sind bis maximal 15 Personen erlaubt, Prüfungen bis maximal 300 Personen auf vier Standorten verteilt. Prüfungen bis 70 Personen können durch die LVA-Leiter selbst beantragt werden, größere Prüfungen können nur durch Stundenplankoordinator_innen gebucht werden. Die aktuelle Belegung der Lehrräume bewegen sich zwischen 10 und 15 % der ursprünglichen Kapazität. Details zur Belegung finden Sie im Rauminfospace in coLAB.

Studierende müssen bei Betreten der Gebäude an allen vier Hauptstandorten (Freihaus, Getreidemarkt, Gußhaus, Karlsplatz) ein gültiges, behördlich anerkanntes, negatives Covid-19-Testergebnis (digital oder in Papierform) in Kombination mit dem Studierendenausweis vorlegen können. Kann kein derartiges Testergebnis vorgewiesen werden, ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie die Nutzung von Lernräumen nicht gestattet. Auch ein Impfbescheid ist derzeit nicht ausreichend.

Lehrende, Prüfer_innen und Aufsichtspersonen müssen zur Abhaltung von Präsenz-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen ein gültiges, behördlich anerkanntes negatives Testergebnis gemäß § 1, Abs. 2 der 5. Verordnung „COVID-19 Sonderregelungen" vorlegen können.

Lehrveranstaltungen sind bis maximal 15 Personen erlaubt, Prüfungen bis maximal 300 Personen auf vier Standorten verteilt. Prüfungen bis 70 Personen können durch die LVA-Leiter selbst beantragt werden, größere Prüfungen können nur durch Stundenplankoordinator_innen gebucht werden. Die aktuelle Belegung der Lehrräume bewegen sich zwischen 10 und 15 % der ursprünglichen Kapazität. Details zur Belegung finden Sie im Rauminfospace in coLAB.

Es muss weiterhin ein Antrag für die Abhaltung in Präsenz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster gestellt werden und durch das Vizerektorat Studium und Lehre genehmigt werden. Ausgenommen sind LUs und PRs mit entsprechend bestätigtem Sicherheitskonzept.

Lehrveranstaltungen werden ab 3. Mai 2021 und Prüfungen ab 18. Mai 2021 vor Ort möglich sein, um Studierenden und Lehrenden genügend Zeit für eine geplante Umstellung geben zu können.

Diese Verordnung bildet die Rechtsgrundlage für die Schaffung der Möglichkeit der Durchführung von Präsenz-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen. Die Festlegung, dass im Sommersemester 2021 tatsächlichen Präsenz-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen durchgeführt werden, bedarf eines gesonderten Rektoratsbeschlusses auf der Grundlage der regelmäßigen Evaluierung der COVID-Situation sowie der Berücksichtigung der Vorgaben der Bundes- und Landesregierung.

Die Details zur Abwicklung können Sie dem Leitfaden entnehmen: https://colab.tuwien.ac.at/x/5R6SAg, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

roomTUlearn

Wie bereits in einem Pilotversuch im Jänner 2020 wird das Projekt „roomTUlearn“ des zentralen Lehr- und Lernraummanagements wieder starten können. Das bedeutet, dass die zentral verwalteten Lehrräume als Lernräume zur Verfügung gestellt werden. Die Räumlichkeiten können werktags (Montag bis Freitag) zwischen 8 und 19 Uhr nach Verfügbarkeit genutzt werden. Zu Details werden Studierende in einer eigenen Aussendung und im Leitfaden sowie unter www.tuwien.ac.at/lernraeume, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster informiert.

Kontakt

distancelearning@tuwien.ac.at