LEITLINIEN und QUALITÄTSSICHERUNG bei Berufungsverfahren

Gut funktionierende und gerechte Berufungsverfahren sind das Kernelement für eine auch in der Zukunft gut funktionierende Forschung und Lehre und werden daher sorgfältig geplant und in partizipativer Art und Weise zwischen den Fakultäten, dem Senat und dem Rektorat umgesetzt.

Dabei ist es auch ein erklärtes Ziel der TU Wien, dort wo es passend und notwendig ist, die Professoren_innenschaft zu internationalisieren und den Anteil der Frauen zu erhöhen. Ein weiteres Ziel ist es die Dauer eines Verfahrens nicht unnötig in die Länge zu ziehen, um eine rechtzeitige Berufung von potentiellen Bewerber_innen zu ermöglichen. Selbstredend unterliegen die Verfahren größter Verschwiegenheit und werden vertraulich behandelt.

Die QUALITÄT der Berufungsverfahren wird - neben dem umfangreichen Expert_innenwissen der Professorenschaft und der wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen der TU Wien - unter anderem durch die folgende Punkte sichergestellt:

Durch das Zusammenspiel und die Zusammenarbeit der Mitglieder der Berufungskommissionen (Universitätsprofessor_innen, wissenschaftliche Mitarbeiter_innen, Studierenden), der Arbeit der Gutachter_innen, dem Input der Dekan_innen und Studien_dekan_innen sowie dem kontrollierenden Auge der Vertreter_innen des AKG ist das Mehraugenprinzip in höchster Form umgesetzt.

Befangenheiten werden speziell nach Sichtung der Bewerbungen auf Grundlage der Satzung "Befangenheiten, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster" (Erläuterungen zum Satzungsteil "Befangenheit", öffnet eine Datei in einem neuen Fenster) behandelt.

Die Fakultäten und der Senat machen sich jedoch schon im Vorfeld der konstituierenden Sitzung bzw. der Einberufung der Berufungskommission Gedanken über mögliche Befangenheitssituationen.

Um die Expertise und den Erfahrungsgrad der Bewerber_innen besser feststellen zu können, werden vergleichende Analysen hinsichtlich ihrer Publikationstätigkeit (bibliometrische Analysen; siehe "Forschungs messen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster" der TU Wien Bibliothek) und ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit verwendet.

Bei der Berufungskommission (aus der Personengruppe der Universitätsprofessor_innen) muss zumindest eine Person von extern sein, um hier auch den Blick von außen einzubringen. Gutachten werden generell von externen Experten erstellt.

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen, öffnet in einem neuen Fenster (AKG) ist das Gremium, das als begleitende Kontrolle von Besetzungsverfahren zu allen Sitzungen der Berufungskommissionen eingeladen wird. Ihm werden bei der Durchführung seiner Aufgaben besondere Rechte eingeräumt, die im Satzungsteil "Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen", öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster geregelt werden. 

Vertreter_innen des AKG nehmen daher an den Sitzungen der Berufungskommissionen einschließlich aller Berufungsvorträge und Interviews mit beratender Stimme teil (es dürfen bis zu zwei Mitglieder entsandt werden) und haben zudem in jedem Fall das Recht, Einblick in alle Unterlagen zu bekommen.

Der AKG ist somit ein wichtiges Instrument, um Fairness und Transparenz in den Berufungsverfahren zu fördern.

Das Berufungsverfahren selbst wird regelmäßig auf seine Passfähigkeit hin evaluiert.