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Betriebsratswahl – kurz erklärt
Wie funktioniert die Wahl?
Bei der Wahl werden 14 Mandate vergeben – das heißt, 14 Kolleg_innen werden in den Betriebsrat gewählt.
Es treten drei Fraktionen an. Je nachdem, wie viele Stimmen eine Fraktion bekommt, erhält sie entsprechend viele Mandate.
Die stimmenstärkste Fraktion stellt den oder die Vorsitzende_n des Betriebsrats für das allgemeine Universitätspersonal.
Was macht der Betriebsrat eigentlich?
Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung aller Mitarbeiter_innen im allgemeinen Personal.
Er setzt sich dafür ein, dass unsere Rechte am Arbeitsplatz gewahrt werden, und unterstützt bei Problemen. Unsere Ziele richten sich dabei nach deinen Bedürfnissen.
Betriebsrät_innen sind oft die erste Anlaufstelle, wenn es Probleme oder Unsicherheiten gibt. Wir kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und können dich unterstützen oder bei Bedarf weitervermitteln.
Warum deine Stimme wichtig ist
Mit deiner Stimme entscheidest du mit, wer sich in den nächsten Jahren für unsere Rechte, für faire Entlohnung, für Gesundheit am Arbeitsplatz und für bessere Vereinbarkeit einsetzt.
Also: Geh wählen und gestalte mit, wer deine Interessen vertritt!