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COVID-19-Maßnahmen: Anpassungen für Lockdown

Die verschärften Maßnahmen der Bundesregierung („Lockdown bis 6. Dezember“) erfordern erneut Anpassungen für den Universitätsbetrieb an der TU Wien.

TUW-Hauptgebäude mit Warnhinweisen

Wichtig dabei ist, dass die bisherigen Regelungen der TU Wien aufrecht bleiben: https://www.tuwien.at/corona, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Es wird auf Basis der bestehenden Sicherheitskonzepte weitergearbeitet, die dank der Umsicht und des Vertrauens der TUW_Angehörigen Wirkung zeigen und dadurch den sicheren Universitätsbetrieb an der TU Wien gewährleisten.

Studium und Lehre

Speziell für die Studien- und Lehrumgebung gilt der dringliche hochschulpolitische Appell, den unbedingten Umstieg auf Distanzlehre und die sofortige Einstellung der Präsenzlehre zu operationalisieren.

  • Ab Dienstag, 17. November müssen an der TU Wien alle Lehrveranstaltungen (vor allem VO, VU, SE und UE) auf ein Distance Learning Format umgestellt werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss die LVA-Leitung die Lehrveranstaltung über das Formular https://www.tuwien.at/studium/lehren-an-der-tuw/zentrum-fuer-strategische-lehrentwicklung/distance-learning-anfragenformular/ melden. Vom Distance Learning Team gibt es entweder Unterstützung bei der Umsetzung in ein passendes Online-Konzept oder die Lehrveranstaltung muss auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
  • Ausschließlich jener Laborübungs-/Praktikumsbetrieb (LU, PR), der mit genehmigtem Maßnahmenkonzept der Arbeitssicherheit im Wintersemester 2020 begonnen wurde, kann unter diesen Rahmenbedingungen weiterlaufen. Das gleiche gilt für Dissertationen, Diplom-, Master- und Bachelorarbeiten bei denen eine Anwesenheit im Labor notwendig ist.
  • Ausschließlich jene Lernräume, für die ein von der Arbeitssicherheit genehmigtes Sicherheitskonzept vorliegt, können, sofern dies erforderlich ist, in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr genutzt werden. Die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen wird durch den Sicherheitsdienst der TUW überprüft. Das gilt auch für die Lernräume in der Bibliothek.
  • Exkursionen dürfen bis auf Widerruf nicht durchgeführt werden.
  • Prüfungen müssen auf ein online-Format umgestellt werden. Lehrende bekommen Unterstützung bei der Umstellung auf ein geeignetes Online-Prüfungsformat und melden sich bei Bedarf bitte beim Distance Learning Team distancelearning@tuwien.ac.at.
  • Präsenzprüfungen werden ausgesetzt und finden aus Gründen der Planbarkeit ab Dienstag, 17.11.2020 bis zum 31.01.2021 nicht statt.
  • Der Zutritt zu TUW-Gebäuden für die Abhaltung der Distance Lehre (z.B. Aufzeichnung von Vorlesungen) ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
  • Für Studierende haben wir einen  „Briefkasten“ zum Thema Studierbarkeit und Distance Learning eingerichtet: https://www.tuwien.at/studium/lehren-an-der-tuw/zentrum-fuer-strategische-lehrentwicklung/briefkasten/ Hierhin können sich Studierende (auch anonym) wenden, wenn sie Schwierigkeiten mit Distance Learning oder Prüfungen haben.

Infomaterialien für Lehrende:

Forschung

Die bisherige Vorgehensweise im Forschungsbetrieb wird beibehalten. Kolleg_innen, die den Betrieb aufrechterhalten und präsent sein müssen (z.B. Forschungsprojekte, Labors und Werkstätten, Bachelor-/Masterarbeiten, Dissertationen) sollen dies mit allen gebotenen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen (Tragen von Masken, Abstand halten, Hygieneregeln) weiterhin tun. Die verpflichtende QR-Code-Registrierung beim Betreten von TU-Gebäuden ist gewissenhaft durchzuführen: https://colab.tuwien.ac.at/display/CORONA/Kontaktpersonenmanagement+an+der+TU+Wien, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Die Öffnungszeiten der Bibliothek sind bis auf Weiteres auf 08:00 – 16:00 Uhr beschränkt. Es findet kein Parteienverkehr statt. Entlehnungen aus dem Haus werden per Hauspost versandt, externe Entlehnanfragen werden ebenfalls bearbeitet und per Post gegen Verrechnung der Postgebühr abgewickelt.

On Campus oder Home Office?

Unter Bezug auf die aktuelle COVID-19-Notsituationsverordnung – COVID-19-NotV des Gesundheitsministeriums muss Folgendes beachtet werden:

§1 der Verordnung sieht bei „Ausgangsregelungen“ das Verlassen des privaten Wohnbereichs und den Aufenthalt außerhalb des privaten Wohnbereichs unter anderem für „berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist“ vor. Das bedeutet, dass alle Mitarbeiter_innen die in der Lage sind, ihre Arbeit auch von zu Hause aus zu erledigen, in Abstimmung mit dem/der Unmittelbaren Vorgesetzten (UV) im Home Office bleiben sollen. Falls der_die Unmittelbare Vorgesetzte gemeinsam mit dem_der Mitarbeiter_in feststellt, dass die Erledigung der Arbeiten nur an der TU Wien möglich ist (d.h. die Arbeit nicht im Home Office durchgeführt werden kann), so ist die Anwesenheit am Arbeitsplatz an der TU Wien erforderlich. Jede_r Mitarbeiter_in ist daher berechtigt, die Gebäude der TU Wien auch in den nächsten Wochen zu betreten, sofern dies erforderlich ist.

Meldepflicht für Mitarbeiter_innen und Studierende

Damit die TUW weiterhin eine strukturierte Gesamtschau auf das Infektionsgeschehen unter ihren Angehörigen und auch auf anders bedingte Abwesenheiten behält, beachten Sie bitte:

Sondersituation Betriebsratswahlen

Für die am 18. und 19.11. stattfindenden Betriebsratswahlen wurde ein umfangreiches Sicherheitskonzept erarbeitet, weshalb die Stimmabgabe auch vor Ort möglich sein wird. Es wird jedoch ausdrücklich auf die Möglichkeit der Briefwahl hingewiesen.

 

Bitte helfen Sie weiterhin mit, den TUW-Betrieb so sicher und praktikabel wie möglich zu gestalten!