Die Habilitation ist die Erteilung der Lehrbefugnis (venia docendi) für ein Fachgebiet, das in den Wirkungsbereich der Fakultät für Physik fällt.

Vor der offiziellen Antragstellung wird Habilitationswerber_innen empfohlen, das Einverständnis mit dem jeweiligen Dekan herzustellen, weiters hat der Fakultätsrat einen Leitfaden für Habilitanden (pdf), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster beschlossen und das Vorhaben ist im Rahmen einer Präsentation vor Vertreter_innen der Fakultät vorzustellen.

Danach erfolgt die Einreichung am Dekanat, nehmen Sie dafür Kontakt mit Stefan Kornher oder Isabella Grasi auf.

Mitzubringen sind:

Antrag um Verleihung der Lehrbefugnis - Der Antrag auf Erteilung der Lehrbefugnis ist an das Rektorat zu richten und im zuständigen Dekanat einzureichen. Er muss
       -) die Bezeichnung des Faches (auf deutsch und englisch), für welches die Lehrbefugnis angestrebt wird, und
       -) die Bezeichnung der Fakultät, der das Habilitationsverfahren zuzuordnen ist, enthalten.

    a) Habilitationsschrift (3 hartgebundene Exemplare)
    Diese muss
    1. methodisch einwandfrei durchgeführt sein,
    2. neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten und
    3. die wissenschaftliche Beherrschung des Habilitationsfaches und die Fähigkeit zu seiner Förderung beweisen.
Als Habilitationsschrift gelten auch mehrere im thematischen Zusammenhang stehende wissenschaftliche Publikationen. In diesem Fall hat der_die Antragsteller_in im Antrag genau zu bestimmen, welche der wissenschaftlichen Arbeiten die Habilitationsschrift und welche die sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten darstellen. Der thematische Zusammenhang ist schriftlich zu begründen. Weisen wissenschaftliche Arbeiten neben dem_der Antragsteller_in noch weitere Autor_innen auf, so ist dem Antrag von dem_der Antragsteller_in eine Erklärung über die Art seines_ihres Beitrages zu diesen Veröffentlichungen beizufügen.
Die Habilitationsschrift selbst bzw. die zur Habilitationsschrift zusammengefassten wissenschaftlichen Publikationen müssen bereits bei einem wissenschaftlichen Verlag erschienen oder zur Veröffentlichung angenommen sein.
    b) Lebenslauf (inkl. Publikationsliste und Darstellung der bisher ausgeübten wissenschaftlichen Tätigkeit und Lehrtätigkeit)
    c) Nachweis über den Abschluss eines Doktoratsstudiums oder einer gleichzuhaltenden wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifikation
    d) Drei Themenvorschläge für die Probevorlesung
    e) falls erforderlich, sonstige wissenschaftliche Arbeiten

Das Verfahren ist im :
Universitätsgesetz § 103, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
und
Habilitation an der TU Wien (pdf), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
geregelt.