Aufnahmeverfahren

Einbindung des AKG in Personalaufnahmeverfahren

1. Ausschreibungstext verfassen

Überschrift in blauem Balken und Icon "Dokument mit Stift"
  • Ausschreibungstext dem zuständigen AKG Mitglied (siehe Kontakt) spätestens 14 Tage vor Veröffentlichung vorlegen (funktioniert via TISS)
  • Text darf keine direkten oder indirekten Diskriminierungen enthalten, muss ein richtiges Maß an Genauigkeit in Bezug auf die Tätigkeiten und das gewünschte Profil aufweisen und geschlechtergerecht formuliert sein
  • Text wird nach Bestätigung des AKG-Mitglieds im Mitteilungsblatt der TU Wien veröffentlicht

2. Potenzielle Bewerberinnen ansprechen

 Überschrift in blauem Balken und Icon "Drei Personen und eine hervorgehoben mit Lupe"
  • Am Tag der Ausschreibung: Aktives Ansprechen von geeigneten potenziellen Bewerberinnen (siehe Richtlinie des AKG)
  • Konkret: passende Maßnahmen laut dem jeweiligen Formblatt des AKG umsetzen
  • Belege für die Umsetzung der Maßnahmen zur Übermittlung an das zuständige AKG-Mitglied speichern

3. Bewerbungsgespräche führen

Überschrift in blauem Balken und Icon "Zwei Personen mit Frage/Antwort Sprechblasen und aufmerksamen AKG Mitglied"
  • Nach Ablauf der Bewerbungsfrist muss eine Liste aller Bewerbungen und aller Bewerbungsunterlagen dem zuständigen AKG-Mitglied übermittelt werden (funktioniert via eRecruiter)
  • Einladen aller Bewerberinnen die dem Ausschreibungstext entsprechen, im Zweifelsfall Vorschlag des zuständigen AKG-Mitglieds von weiteren einzuladenden Personen
  • AKG-Mitglied muss zeitgerecht (mind. 5 Arbeitstage vor dem Termin) zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden (optimal mittels Termin-Abstimmung)
  • Bei Bewerbungsgesprächen sind sachliche und diskriminierungsfreie Kriterien, Verhaltensweisen und Fragestellungen anzuwenden

4. Besetzungsvorschlag vorlegen

Überschrift in blauen Balken und Icon „Zwei unterschriebene Dokumente und Stift“
  • Aktuelles Formular zu Datenblatt und Besetzungsvorschlag bei der Personaladministration verfügbar
  • Begründung zur Aufnahme für die vorgeschlagen(en) Person(en) sachlich nachvollziehbar ausführen
  • Nach Ausfüllen und Einholen der entsprechenden Unterschriften (inkl. zuständiges AKG-Mitglied) im eRecruiter hochladen

Weitere Informationen zu Personalaufnahmeverfahren

Universitätsgesetz 2002

  • Ausschreibungspflicht besteht für alle Stellen an der TU Wien. Ausnahmen bestehen nur für Lehrbeauftragte und befristete Drittmittelstellen (siehe § 107 Abs. 1 und 2 UG)

Frauenförderungsplan

  • Gebrauch einer geschlechtergerechten Sprache (vgl. § 11)
  • Beiziehung des AKG im Auswahlverfahren (vgl. § 30)
  • Aufnahmegespräche mit Bewerberinnen aufgrund einer Ausschreibung (vgl. § 31)

Gleichstellungsplan

Bitte beachten Sie auch den Gleichstellungsplan der TU Wien, öffnet in einem neuen Fenster.

Regelungen zum richtigen Verhalten an der TU Wien

Compliance an der TU Wien, öffnet in einem neuen Fenster

Geschlechtergerechte Textgestaltung

Orientierungshilfe des VR Personal

  • Detaillierte Informationen über Ausschreibungsprozesse und die Aufnahme neuer Mitarbeiter_innen finden Sie im Intranet-Bereich des FB Bewerbungsmanagement

Weitere Hilfestellungen

Formulare bzw. Formblätter

Formulare und Formblätter des AKG:

Formulare und Formblätter

Formulare für das wissenschaftliche und allgemeine Personal der Personalabteilung:

Nach Login: Intern → Personalwesen → Formulare

Kontakt

Mitglieder: siehe Kontaktseite

AKG-Büro: akg.buero@tuwien.ac.at