FAQ Förderberatung

Angehörige der TU Wien wechseln bitte für ausführliche Informationen auf unsere intern zugänglichen TU coLAB, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster Seiten! 

FAQ Wirtschaftskooperationen

Sämtliche Projekte, die eine Kooperationsanbahnung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft darstellen, können gefördert werden: 

  • Vorbereitung von Innovationsprojekten (neue Verfahren oder Produkte) 
  • technische Expertise zur Absicherung von neuen Geschäftsideen bzw. neuen Geschäftsfeldern 
  • Beratung für die Abwicklung von neuartigen Kundenaufträgen 
  • neutrale technische Expertise vor Investitionsentscheidungen oder zur Beilegung von Streitfällen 
  • Lösung von produktionstechnischen Problemen 
  • technische Unterstützung bei der Qualitätssicherung 
  • Durchführung erster wissenschaftlicher Dienstleistungen (wie Spezialmessungen, Analysen) 
  • Machbarkeitsstudien im angegebenen Arbeitsrahmen 

Alle Wiener Unternehmen mit aktivem Gewerbeschein bei der Wirtschaftskammer Wien.  

Beratungsangebote 

Kurzberatung 

  • Erstgespräch mit TU Wien Experten und Expertinnen 
  • Projektdefinition und Abgrenzung 
  • vertiefende Analyse und Empfehlung für Umsetzungsmaßnahmen und die weitere Vorgangsweise  

Die Wirtschaftskammer Wien übernimmt den gesamten Kostenanteil in der Höhe von € 800,-. 

Schwerpunktberatung 

Weiterführende beziehungsweise tiefergehende Beratung unter anderem in der Form von: 

  • Unterstützung bei Konzeption eines gemeinsamen Förderantrags 
  •  Durchführung erster Messungen 
  • Analysen 

Der TU Wien-Stundensatz für externe Beratungsleistungen beträgt € 150,--. Die WK Wien übernimmt dabei für maximal 40 Stunden einen Kostenzuschuss von € 30-- pro Stunde. Jungunternehmen (jünger als 3 Jahre) werden mit € 60,-- pro Stunde gefördert. 

Weitere Informationen finden Sie in dem Dokument:

TU Wien Expertise für Unternehmen, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

(Förderrichtlinien 1.1.2020)

Einen Überblick über die Expertise in den Forschungsschwerpunkten der TU Wien und den damit verbundenen Themenbereichen finden Sie unter: https://tiss.tuwien.ac.at/fpl/search.xhtml, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster 

 Wir unterstützen Sie ebenfalls gerne beim Finden der passenden Expertin oder des passenden Experten für Ihre Forschungsfragestellung.

Kontaktieren Sie uns mittels E-Mail unter der Adresse wirtschaftskooperationen@tuwien.ac.at

Telefonisch sind wir unter der Nummer:  0043 664 60588 5241 erreichbar.

Sobald die passenden TU Wien Experten und Expertinnen feststehen, melden Sie sich per E-Mail an unternehmensberatung@wkw.a, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenstert mit Ihren Kontaktdaten und den relevanten Informationen zum Projekt:  

  • Thema und Kurzbeschreibung des Beratungsinhalts in wenigen Sätzen 
  • Name des Forschenden 
  • Angenommener Umfang der gewünschten Beratungsleistung und dem Hinweis auf den üblichen Stundensatz der TU Wien (Beispielsatz: Wie mit TU Wien vereinbart zu einem Stundensatz von € 150,--) 

Nach positiver Förderzusage durch die Wirtschaftskammer Wien schließt das Unternehmen mit den TU Wien Experten und Expertinnen eine Beratungsvereinbarung ab. 
Nach Abschluss der Beratung erhält das Unternehmen alle Projektunterlagen (Beratungsbericht, Rechnung). 

Das Unternehmen ist verpflichtet, über die gesamte Höhe des Beratungshonorars in Vorlage zu treten. Der zugesagte Förderbetrag wird nach Einreichung der Abrechnungsunterlagen durch die WK Wien refundiert.

Die Kurzberatung (Erstgespräch) ist zu 100% gefördert (maximal € 800,-). 

Bei der Schwerpunktberatung erhält das Unternehmen einen Zuschuss von € 40,- pro Stunde für bis zu 30 Stunden, Jungunternehmen erhalten € 60,- pro Stunde. 
Der Stundensatz der TU Wien beträgt für diese Beratungsleistungen € 150,-pro Stunde. 

Diese Förderung kann von einem Wiener Unternehmen einmal im Jahr in Anspruch genommen werden. 

Grundsätzlich sind alle Angehörige der TU Wien und der Wirtschaftskammer Wien zur Verschwiegenheit verpflichtet. 
Auf Wunsch schließen wir mit Ihnen darüber hinaus eine Geheimhaltungserklärung ab.