Die seit 1.1.2014 gültige Kostenersatz-Richtlinie ist unter dem folgendem Link, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zu finden. Der Fachbereich Projektcontrolling und –support ist für folgende Agenden in Bezug auf den Kostenersatz zuständig: Auskünfte zum Kostenersatz, Berechnung des Kostenersatzes, Einziehung und Refundierung des Kostenersatzes.

In TUinsight, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster stehen für Projekte, die dieser Kostenersatz-Richtlinie unterliegen folgende Kostenersatz-Berichte zur Verfügung: Kostenersatz-Bericht (inkl. Planwert), Einziehungs-Bericht, Refundierungs-Bericht.

Für Projekte, welche der seit 1.1.2014 gültige Kostenersatz-Richtlinie unterliegen, wird diese Richtlinie bis zum Abschluss angewendet.