Für Studierende, die die soziale Bedürftigkeit mittels positivem Bescheid der Studienbeihilfenbehörde nachweisen:

  1.  Antragsformular auf Zuerkennung eines Stiftungsstipendiums 
    Füllen Sie das Antragsformular für das Stiftungsstipendium aus (Anmeldung erforderlich)
  2. Positiver Bescheid der Studienbeihilfenbehörde
    Laden Sie den Bescheid der Studienbeihilfenbehörde in das Antragsformular hoch, der Ihre soziale Bedürftigkeit bestätigt.
  3. Studienerfolgsbestätigung
    Fügen Sie die Bestätigung über Ihren Studienerfolg für den im Ausschreibungstext genannten Zeitraum hinzu.
  4. Das ausgefüllte Berechnungsblatt

Für Studierende ohne positiven Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, die ihre soziale Bedürftigkeit nachweisen:

  1.  Antragsformular auf Zuerkennung eines Stiftungsstipendiums 
    Füllen Sie das Antragsformular für das Stiftungsstipendium aus (Anmeldung erforderlich)
  2. Einkommensnachweis
    Laden Sie Ihren Einkommenssteuerbescheid oder, falls nicht vorhanden, Ihren Lohnzettel hoch. Sofern Sie über kein eigenes Einkommen verfügen, ist ein Nachweis der Nettoeinkünfte der (des) unterhaltspflichtigen Eltern (-teils)  bzw. Ehegatt_in oder eingetragenen Partner_in erforderlich.
  3. Studienerfolgsbestätigung 
    Fügen Sie die Bestätigung über Ihren Studienerfolg für den im Ausschreibungstext genannten Zeitraum hinzu.
  4. Das ausgefüllte Berechnungsblatt