Die Fakultät MWB möchte ihren Studierenden in Master- und Doktoratsstudien sowie Habilitationswerber_innen ein transparentes und über jedweden Verdacht einer (positiven oder negativen) Beeinflussung erhabenes Verfahren garantieren. Deshalb wird auf die Zusammensetzung aller Kommissionen besonderes Augenmerk gerichtet. Selbst der bloße Anschein einer Befangenheit soll vermieden werden. In Habilitationsverfahren achten die beteiligten Personengruppen bei der Nominierung der Kommissionsmitglieder auf eine möglichst diverse Zusammensetzung von Haupt- und Ersatzmitgliedern. Das bedeutet, dass möglichst viele Personen aus unterschiedlichen Instituten der Fakultät und fachlich geeignete externe Personen für die jeweilige Kommission nominiert werden. Auf ein ausgewogenes Verhältnis aus Fachnähe und Beurteilungskompetenz (z.B. der didaktischen Fähigkeiten des_der Habilitationswerber_in) wird ebenso geachtet wie auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis.