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Urlaubsanspruch im Jahr der Pensionierung

Verbrauch: keine Aliquotierung - Ausbezahlen: Aliquotierung

Wenn Sie den Urlaub verbrauchen, dann steht Ihnen der gesamte Urlaub auch im Jahr der Pensionierung zu. Es erfolgt keine Aliquotierung!

Bitte klären Sie jedoch den Verbrauch rechtzeitig mit Ihrem_r Vorgesetzten ab, damit es bei der Übergabe Ihrer Agenden an Ihre_n Nachfolger_in zu keinen Problemen kommt.

 

Wenn Sie sich den Urlaubsanspruch jedoch auszahlen lassen, dann ist eine Aliquotierung rechtens.