Graue Viren schweben vor einem dunkelblauem Hintergrund

Diarium Corona

Betriebsorganisation und Logistik

Im Folgenden ist eine Zusammenfassung der einschränkenden Maßnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2021 in Kraft getreten sind, aufgeführt.

  • Jänner

    Studium und Lehre

    Der größte Teil der rund 2.000 Lehrveranstaltungen wurde in Distanz-Lehrformate transformiert. Lehrformate, die nicht online abgehalten werden konnten, bspw. Laborübungen, waren vor Ort absolvierbar. Es konnten keine Präsenzprüfungen abgehalten werden. Die bereits für Februar geplanten Prüfungen mussten in einer Online-Variante durchgeführt werden. Lehrende, die Unterstützung bei der Planung und Umsetzung ihrer Online-Prüfungen benötigten, bekamen Unterstützung beim Distance-Learning-Team. Für den Fall, dass eine Online-Abhaltung von Prüfungen nicht durchführbar war, bestand weiterhin die Möglichkeit, Anträge für Präsenztermine zu stellen, die vom Vizerektorat Studium und Lehre beurteilt und ggf. genehmigt wurden.

    Forschung

    Die TUW stand nie wirklich still, sondern verlagerte die meisten Aufgaben in Forschung, Lehre und Administration in den virtuellen Raum. So wurde auch 2021 die bisherige Vorgehensweise im Forschungsbetrieb beibehalten:

    Es wurden Namenslisten erstellt, um jenen Forscher_innen und technischen Mitarbeiter_innen den Zutritt zu den Labors zu ermöglichen. Dieser Zutritt war zunächst nur in stark kontrollierter Form und beschränkter Anzahl erlaubt. Bei der Umsetzung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen wurden die Wissenschaftler_innen bei der Umsetzung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen von der GUT unterstützt. Desinfektionsmittel, Handschuhe und Mund-Nasen-Schutzmasken wurden zur Verfügung gestellt.

    Homeoffice

    Alle Mitarbeiter_innen, die ihre Arbeit auch von zu Hause aus erledigen konnten, blieben weiterhin in Abstimmung mit dem_der unmittelbaren Vorgesetzten im Homeoffice. Für Arbeiten, bei denen die Anwesenheit am Arbeitsplatz an der TU Wien erforderlich war, waren Mitarbeiter_innen weiterhin in Abstimmung mit dem_der Vorgesetzten berechtigt, die Gebäude der TU Wien zu betreten.

    Am Campus

    Die verpflichtende QR-Code-Registrierung beim Betreten von TUW-Gebäuden blieb aufrecht. Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen COVID-19-Infektionen war der Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern. Dieser Sicherheitsabstand war innerhalb aller Liegenschaften der TU Wien, auch in den Freibereichen, einzuhalten. In allen öffentlichen Bereichen der TUW war eine FFP2-Maske zu verwenden.

    Die TU Wien stellte pro Mitarbeiter_in vor Ort fünf FFP2-Masken pro Monat durch den GUT Fachbereich Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin zur Verfügung. Filtrierende FFP2-Masken waren wieder verwendbar. Für deren Aufbereitung wurden zwei Methoden empfohlen: Regelmäßiges Wechseln und Wiederverwendung erst nach einer Lagerungszeit von mindestens 3 Tagen oder Sterilisation mit Dampf unter Druck. Die allgemeinen Hygienevorgaben mussten weiterhin eingehalten werden. Für die COVID-19 Prävention nützliche Materialien (Desinfektionsmittel, Plexiglas-Trennwände, etc.) wurden von der Abteilung GUT zur Verfügung gestellt.

  • Februar

    Studium und Lehre

    Lehrveranstaltungen und Prüfungen konnten im Februar und im Sommersemester 2021 weiterhin nicht im Normalbetrieb abgehalten werden. Aufgrund der neuesten Entwicklungen in Bezug auf COVID-19 mussten die geplanten Präsenzprüfungstermine sehr rasch auf ein alternatives Onlineformat umdisponiert werden. War ein Umstieg auf ein Online-Prüfungsformat nicht möglich, musste per Formular mindestens zwei Wochen vor dem Termin ein Antrag auf Präsenz angesucht werden, welcher ausschließlich vom Vizerektorat Studium und Lehre genehmigt wurde. Wegen des TUWEL Updates und der vorlesungsfreien Zeit im Februar sollten zwischen 13.02. und 17.02. keine Prüfungen (online und Präsenz) angesetzt werden.

    Am 16. und 17.02.2021 wurde TUWEL mit allen bereits bewährten Funktionen auf die Moodle Version 3.10 gebracht.

  • März

    PCR Testkits „Alles gurgelt“ für TUW-Mitarbeiter_innen

    Die Rektorin verhandelte die Teilnahme der TU Wien im Wiener Programm „Alles gurgelt“. Dadurch bot die TUW allen Mitarbeiter_innen und Studierenden, ergänzend zur Ausgabe der Antigen-Schnelltests durch die TU GUT und zum städtischen Angebot von Teststraßen und Schnupfen-Checkboxen, freiwillige PCR-Selbsttests mittels Gurgelmethode für Zuhause an. Testkits waren fortan für alle Mitarbeiter_innen in Wiener BIPA-Filialen abholbereit. Ab 22. März 2021 galt das Angebot auch für alle Studierenden.

    Homeoffice

    Der Nationalrat hatte am 25.03.2021 gesetzliche Regelungen zum Homeoffice beschlossen. Diese Regelungen traten mit 01.04.2021 in Kraft. Die TU Wien hatte bereits am 22.09.2020 eine umfassende Richtlinie zum Arbeiten im Homeoffice beschlossen, die viele dieser gesetzlichen Regelungen beinhaltete. Mit den Homeoffice-Regelungen wurden auch Steuererleichterungen geschaffen: Ab dem Veranlagungsjahr 2021 konnten pro Arbeitstag im Homeoffice pauschale Werbungskosten abgesetzt werden.

  • April

    Homeoffice, On Campus, Freizeit

    Mitarbeiter_innen konnten in Vereinbarung mit ihren Vorgesetzten weiterhin im Homeoffice arbeiten, um die Zahl der Arbeitskontakte vor Ort gering zu halten. Bei erforderlicher Anwesenheit am Campus galten die TUW-Sicherheitsbestimmungen.

    Forschung

    Mitarbeiter_innen, die zur Aufrechterhaltung des Forschungsbetriebs präsent sein mussten, konnten dies unter Einhaltung aller gebotenen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen weiterhin tun.

  • Mai

    Studium und Lehre „on campus light“ und online

    Lehrveranstaltungen (bis max. 15 Personen) waren ab 12. Mai, Prüfungen ab 19. Mai 2021 vor Ort möglich, um Studierenden und Lehrenden genügend Zeit für eine geplante Umstellung geben zu können. Vor-Ort- Termine waren ergänzend zum Onlineangebot zu sehen. Vor allem Prüfungen mussten über ein Onlineangebot verfügen, ergänzend dazu konnten vor Ort Termine abgehalten werden. Es musste weiterhin ein Antrag für die Abhaltung in Präsenz gestellt und durch das Vizerektorat Studium und Lehre genehmigt werden. Ausgenommen waren LU und PR mit bestätigtem Sicherheitskonzept. Details zur Abwicklung wurden im Leitfaden „Studium und Lehre: Leitfaden zur Anwesenheit an der TU Wien“ festgehalten.

    Impfkoordinatorin, Impfstraße im ACV

    Als TUW-Impfkoordinatorin wurde Bettina Neunteufl im Büro der Rektorin eingesetzt. Eine eigene Impfstraße am TUW-Campus gab es für diese betrieblichen Impfungen nicht, da das Austria Center Vienna (ACV) und andere städtische Impfzentren neben der professionellen Aufstellung durch Personal und Infrastruktur öffentlich und barrierefrei erreichbar waren. Der Nachweis über das aufrechte Dienstverhältnis zur TUW erfolgte bei den betrieblichen Impfterminen mit dem TUcard Mitarbeiter_innenausweis.

    Rund 2.200 impfwillige TUW-Mitarbeiter_innen meldeten sich bis Ende Mai für die betriebliche Corona-Schutzimpfung an und wurden laufend von der Impfkoordinatorin mit Terminpaaren für Erstimpfungen im Juni plus Zweitimpfungen bis Mitte August versorgt.

  • Juni

    TUW-Impftage im ACV (1. Turnus)

    An den TUW-Impftagen im Zeitraum vom 13.–20. Juni 2021 fanden sich jeweils mehrere hundert Kolleg_innen im Austria Center Wien ein und erhielten die erste Teilimpfung mit dem Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer.

    Impfappell an Studierende

    Das Schutzniveau an der TU Wien ist hoch und soll durch vorausschauende Planung, gute Organisation am Campus und ein besonnenes Vorgehen erhalten bleiben. Für die Aussicht auf den Präsenzbetrieb im Wintersemester 21/22, war eine hohe Durchimpfungsrate unter den Universitätsangehörigen von großer Bedeutung. Die Rektorin appellierte in einer Infomail (inkl. Linksammlung) an knapp 30.000 TUW-Studierende, sich zeitgerecht über aktuelle Impfoptionen in den Bundesländern zu informieren, die Anmeldemöglichkeit für die Corona Schutzimpfung in ihrer Altersgruppe/ihrem Bundesland zu nutzen.

  • Juli und August

    Lockerungen COVID-19 Maßnahmen

    Die per 1. Juli 2021 geltende COVID-19-Öffnungsverordnung des Gesundheitsministeriums beinhaltete Lockerungen von Corona Schutzmaßnahmen im privaten und beruflichen Alltag. Für die Anwesenheit am Arbeits- und Studienplatz an der TU Wien rief das Rektorat folgende Maßnahmen und Verhaltensregeln in Erinnerung bzw. präzisierte:

    • 3-G-Regel: Erbringen des persönlichen Statusnachweises, wie es auch außerhalb der TUW z.B. in Dienstleistungs-, Kultur- oder Gastronomiebetrieben Routine war
    • Verpflichtende Meldung von COVID-19-Verdachts-/Infektionsfällen von Mitarbeiter_innen oder Studierenden
    • QR-Code Scan: Verpflichtende QR-Coderegistrierung beim Betreten von TUW-Gebäuden
    • Empfehlung zur Einhaltung von mindestens 1 Meter Sicherheitsabstand
    • Masken: Empfehlung zum Tragen von Masken in allen öffentlichen Bereichen der TUW (insbesondere bei Parteienverkehr)
    • Hygiene: Regelmäßige Hände- und Oberflächendesinfektion
    • Lehrveranstaltungen, Prüfungen: Es galten die Bestimmungen der 5. Verordnung COVID-19 Sonderregelungen des Rektorats
    • Veranstaltungen: Es galten die Bestimmungen der aktuellen COVID-19 Öffnungsverordnung
    • Öffnungszeiten: Es galt die Hausordnung der TU Wien
  • September

    3-G-Nachweis:

    • Studierende, Mitarbeiter_innen und Gäste hatten ab sofort beim Betreten eines TUW-Gebäudes einen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr beim Sicherheitsdienst vorzuweisen. Personen, die keinen 3-G-Nachweis erbrachten, erhielten keinen Zutritt.
    • Geimpft: Es galt der Nachweis über eine Impfung (vollständige Immunisierung) mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19. Hier gab es den dringenden Appell des Rektorats, sich impfen zu lassen. Vgl. Angebot der TUW-Impstelle am Campus Karlsplatz.
    • Getestet: Die TU Wien stellte ihren Angehörigen bei Bedarf PCR-Gurgeltests zur Verfügung (max. 3 Testkits pro Woche), die bei den Sicherheitslogen an den TUW-Standorten durch Vorlage des TUW-Ausweises abgeholt werden konnten. (Anm.: In Wien war die verkürzte Gültigkeitsdauer des Testergebnisses von 48 Stunden zu beachten!) Für Spontantestungen (Antigentests) vor Ort bot sich das Testangebot der Apotheken in TUW-Nähe, z.B. Paulanerapotheke, Wiedner Hauptstraße 18: Mo–Fr 08:00–14:00 Uhr, Apotheke zum Hl. Geist, Operngasse 16, an.
    • Genesen: Als Nachweis galten die ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene SARS-CoV-2-Infektion (molekularbiologisch bestätigt), ein Nachweis über neutralisierende Antikörper (nicht älter als 90 Tage) oder ein Absonderungsbescheid.
    • Zutrittskontrollen | Fast Lane mit Nachweis via TISS-Upload: TUW-Angehörige hatten die Möglichkeit, ihr Impf-, Test- oder Genesungszertifikat vorab und datenschutzgerecht in TISS hochzuladen. Das sicherte eine einfache und zeitsparende Zutrittskontrolle an den Eingängen („fast lane“). Der Sicherheitsdienst über­prüfte dabei vor Ort die Gültigkeit des 3-G-Nachweises auf dem Smartphone mithilfe eines eigens entwickel­ten TISS-Features. Zutrittskontrollen und -nachweise waren zudem auf einer separaten Spur elektronisch (z.B. „Grüner Pass“-App der BRZ GmbH am Smartphone) oder auf Papier gemeinsam mit einem Identi­tätsnachweis möglich.

    On campus: Für alle Universitätsangehörigen galt weiterhin:

    • Maske: In öffentlichen Bereichen an der TU Wien (Gänge, Höfe, etc.) sowie im Lehrraum bis zum Sitzplatz wurde das Tragen einer Maske (Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder FFP2) dringend empfohlen
    • QR-Code Scan & Kontaktpersonenmanagement: Verpflichtende QR-Coderegistrierung bei Aufenthalt am Campus bzw. im Hörsaal oder Lehrraum am Sitzplatz
    • Meldung Verdachts-/Infektionsfall: Verpflichtung, die Universität via Online-Formular zu informieren
    • Sicherheitsabstand: Abstand zu anderen Personen halten
    • Hygiene: Hände regelmäßig waschen und desinfizieren
  • Oktober

    BMBWF | Impfquote Studierende

    In einer Pressekonferenz gab Bundesminister Faßmann bekannt, dass 79 % der Studierenden bereits geimpft waren, d.h. vier von fünf der rund 395.000 Studierenden im Wintersemester 2021/22 hatten einen aufrechten Impfschutz. An der TU Wien betrug die Impfquote unter Studierenden per 31. August 2021 83 %.

    Briefkasten für Feedback

    Das Zentrum für strategische Lehrentwicklung betrieb weiterhin einen virtuellen Briefkasten zum Thema Studierbarkeit und Distance-Learning für Studierende, die darin mittels Formular (anonymes) Feedback zur Studierbarkeit an der TU Wien deponieren konnten.

    TU-Impfstelle Coronaschutzimpfung

    Am Campus Karlsplatz (Hauptgebäude Resselpark | Prechtlsaal Erdgeschoss, barrierefreier Zugang) betrieb die TUW in Kooperation mit der Stadt Wien eine öffentlich zugängliche Impfstelle für Studierende und Mitarbeiter_innen, sowie alle Menschen, die eine Coronaschutzimpfung haben wollten. 1. und 2. Teilimpfung wurden in der TU-Impfstelle mit den Vakzinen von Johnson & Johnson (für Personen ab 18 Jahren) oder BioNTech/Pfizer (für Personen ab 12 Jahren) verabreicht.

    Vorsorgeuntersuchung und Grippeschutzimpfung

    Termine für die Vorsorgeuntersuchung und die Grippeschutzimpfung wurden ebenfalls im Newsletter allen Mitarbeiter_innen vom Arbeitsmedizinischen Dienst/IBG (Innovatives Betriebliches Gesundheitsmanagement GmbH) über das Gesundheitsportal angeboten.

  • November

    Präzisierung der Vorgaben

    Mit Blick auf den COVID-Stufenplan der Bundesregierung, die o.g. Maßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums und die Wiener Maßnahmen-Begleitverordnung, präzisierte die TUW ihre Vorgaben. Ab 11. November 2021 galt:

    • Umstieg auf 2,5-G-Zutrittskontrollen: Die TU Wien stieg bei der Überprüfung von Nachweisen über eine geringe epidemiologische Gefahr generell auf 2,5-G (d.h. geimpft und/oder genesen oder negativ PCR-getestet) um. Die Rektoratsverordnung über die Benützung von Gebäuden der TU Wien wurde dementsprechend angepasst. Personen, die keinen G-Nachweis erbrachten, hatten keinen Zutritt.
    • TISS G-Nachweis: Personen, die noch nicht vollständig geimpft (2. Teilimpfungen) waren, benötigten für den Zutritt einen gültigen, negativen PCR-Test. Dieses PCR-Testzertifikat konnte wie bisher in TISS hinterlegt werden.
    • FFP2-Maske dringend empfohlen: Das Rektorat empfahl dringend das Tragen einer FFP2-Maske in öffentlichen Bereichen an der TU Wien (Gänge, Höfe, etc.). Das war besonders dort zu beachten, wo kein Abstand gehalten werden konnte (z.B. Lift, Wartebereiche, Kommunikationszonen etc.).
    • Veranstaltungen und Feiern: 2,5-G-Regel = geimpft, genesen ODER PCR getestet galt für
      • Veranstaltungen im hoheitlichen Bereich der TU Wien wie Sponsionen und Promotionen
      • Lehrveranstaltungen und Schulungen
      • berufliche Besprechungen

    2-G-Regel = geimpft oder genesen

    Galt für Veranstaltungen, die von externen Organisationen an der TU Wien abgehalten wurden. Für diese galten die Vorschriften gemäß der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung des Bundes sowie die vom Landeshauptmann für Wien erlassene Verordnung in der jeweils geltenden Fassung. Die Einhaltung der 2-G-Regelung, war vom jeweiligen Veranstalter selbst zu überprüfen und mit dem Fachbereich Veranstaltungsservice abzustimmen.

    2-G-plus-Regel = geimpft oder genesen UND PCR getestet

    Galt für interne Veranstaltungen mit Feiercharakter wie z.B. Weihnachtsfeiern, Studierendenfeste und dergleichen. Die Einhaltung der 2-G-plus-Regelung war vom jeweiligen Veranstalter selbst zu überprüfen und mit dem Fachbereich Veranstaltungsservice abzustimmen.

    Bei Veranstaltungen an der TU Wien mit mehr als 25 Teilnehmer_innen mussten vom verantwortlichen Veranstalter Kontaktlisten geführt werden.

    Hybride Lehre bis 17.12.21

    Um die Lehr- und Studierbarkeit möglichst gut aufrecht erhalten zu können, wurden alle Lehrveranstaltungen (ausgenommen Praktika und Laborübungen) in Bachelorstudien bis zum Beginn der Weihnachtsferien auf Online-Modus umgestellt (bereits bestätigte Anträge auf Präsenz wurden bis dahin widerrufen). Vor allem Lehrveranstaltungen in Bachelorstudien sollten auf Distance-Learning umgestellt werden (aufgrund der hohen Teilnehmer_innenzahlen). Masterlehrveranstaltungen konnten wie bisher stattfinden. Lehrveranstaltungen mit einer Gruppengröße bis 25 Personen konnten sowohl in den Bachelor- als auch den Masterstudien weiterhin in Präsenz stattfinden.

    Im Hinblick auf die Studierbarkeit war bei der Online-Umstellung darauf zu achten, dass die Studierenden genügend Zeit für den Wechsel zwischen Präsenz- und Online-Veranstaltungen hatten. Eine blockweise Umstellung lt. Stundenplan wurde empfohlen.

    Generell galt für alle Prüfungen in Bachelor- und Masterstudien weiterhin der bereits vereinbarte Modus. Laborübungen und Praktika (LU und PR) mit genehmigtem Sicherheitskonzept konnten weiterhin wie bisher stattfinden. In Präsenz galt generell: jeder zweite Platz (gelbe Beklebung) durfte besetzt werden und die FFP2-Maskentragepflicht musste eingehalten werden.

  • Dezember

    Veranstaltungen werden Abgesagt

    Absage interner Veranstaltungen bis inkl. 12.12.2021: Für geplante Veranstaltungen im Zeitraum vom 13. bis 17. Dezember (z.B. Weihnachtsfeiern) riet das Rektorat ebenfalls zu einer Absage.

    Ferialbetrieb Weihnachten

    Von Samstag, 18. Dezember 2021 bis Freitag, 07. Jänner 2022 wurden an den fünf TUW-Standorten nur die jeweiligen Haupteingänge (Mo–Sa 06.00–23.00 Uhr, Sonn- und Feiertag geschlossen) geöffnet, wo Personen die 2,5-G-Zutrittskontrollen passieren konnten.

Interne Kommunikation

Das Rektorat informierte die TU Wien-Angehörigen durch regelmäßige Rundmails via TISS (TU Wien Informations-Systeme & Services) in deutscher und englischer Sprache. Im Jahr 2021 lag dabei der Fokus auf Corona und damit verbundenen Maßnahmen. Insgesamt wurden 36 Aussendungen verschickt.

Im ersten Quartal 2021 lag der Schwerpunkt auf der Kommunikation zum Thema Corona sowie der neuen Homeoffice-Richtlinien für TUW Mitarbeiter_innen.TISS-Aussendungen im zweiten Quartal 2021 waren auch vom Thema Corona geprägt und fokussierten auf die Themen betriebliche Corona-Schutzimpfung sowie die Zugangsvoraussetzungen an der TU Wien. Im dritten Quartal 2021 wurden in den TISS-Aussendungen die Schwerpunkte zu den aktualisierten Zugangsregeln auf der TU Wien sowie zum Start des Wintersemesters 2021/22 thematisiert. TISS-Aussendungen für das vierte Quartal beschäftigten sich mit den neuen Maßnahmen zum Semesterstart sowie zum Lockdown und der Weiterführung der Lehre im Lockdown im November und Dezember 2021.