An- und Abmeldung zu Prüfungen

Für Lehrveranstaltungsprüfungen erfolgt die Anmeldung zur Prüfung über TISS oder direkt am entsprechenden Institut.

Entsprechend des Satzungsteils "Studienrechtlichen Bestimmungen" der TU Wien müssen sich Studierende spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstermin von der Prüfung abmelden, wenn Sie diesen nicht wahrnehmen können.

Erfolgt keine Abmeldung, so wird der/die Studierende für den folgenden Prüfungstermin von der Prüfungsanmeldung gesperrt.

Prüfungswiederholung

Sie können negativ absolvierte Prüfungen vier Mal wiederholen. Die dritte und vierte Wiederholung (= 4. und 5. Antritt) findet bei Vorlesungsprüfungen kommissionell, d.h. vor einer Prüfungskommission, statt.

Sollte die Prüfung nach der vierten Wiederholung nicht bestanden sein, werden Sie vom Studium ausgeschlossen. 

Achtung: Negativ beurteilte Lehrveranstaltungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase können nur dreimal wiederholt werden. Die dritte Wiederholung (= 4. Antritt) findet bei Vorlesungsprüfungen kommissionell, d.h. vor einer Prüfungskommission, statt.