Voraussetzungen

Zur Zulassung ist erforderlich:

Abschluss eines international anerkannten ersten akademischen Studienabschlusses und grundlegende Kenntnisse aus folgenden Fächern:

  • Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Gewerberecht und Recht der freien Berufe
  • Steuer-, Gebühren- und Abgabenrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Volkswirtschaftslehre
  • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
  • Handels-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht
  • Vertrags-, Haftungs- und Konsumentenschutzrecht

Bewerben Sie sich jetzt

Die Bewerbung für einen Universitätslehrgang an der Academy for Continuing Education erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Zulassungsvoraussetzung:
    Prüfen Sie, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für das MSc-Programm erfüllen
     
  2. Bewerbungsprozess:
    Beginnen Sie vor Ende der Bewerbungsfrist mit der Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen und füllen Sie die Online-Bewerbung aus
     
  3. Formalitäten:
    Beachten Sie die Formalitäten, wie Unterlagen, Visum, etc. (siehe unten)
     
  4. Unterlagen:
    Reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen rechtzeitig ein
     
  5. Aufnahmegespräch:
    Halten Sie sich für ein persönliches Aufnahmegespräch bereit

Beglaubigung und Übersetzung ausländischer Dokumente
Für die Zulassung zu einem postgradualen Studium an der Technischen Universität Wien benötigen wir eine Kopie Ihres Reifeprüfungszeugnisses und des Bescheides über die Verleihung des akademischen Grades. Die Originale müssen vor Lehrgangsstart der ACE vorgelegt werden. Die Bewerber_innen sind dafür verantwortlich, alle Dokumente rechtzeitig und auf eigene Kosten zu besorgen. 

Wenn die genannten Dokumente im Ausland ausgestellt wurden, müssen sie beglaubigt werden, sofern es kein bilaterales Abkommen zwischen Österreich und dem entsprechenden Land gibt. Fremdsprachige Dokumente müssen untrennbar mit einer autorisierten deutschen oder englischen Übersetzung verbunden sein.
Für nähere Informationen zum Thema Beglaubigung und Übersetzung kontaktieren Sie bitte den zuständigen Program Manager.

Visa
Für Bewerber_innen, die für Österreich Visa benötigen, gilt Folgendes: Programmteilnehmende sind für die Bewilligung des Visums selbst verantwortlich.

Die Technische Universität Wien gibt keine Garantie für die Gewährung des Visums der Teilnehmer_innen ab. Alle Gebühren, die im Zusammenhang mit der Visagewährung entstehen, übernimmt der/die jeweilige Bewerber_in.
 

In Anbetracht der Lehr- und Lernerfordernisse ist die Teilnehmer_innenzahl nach oben begrenzt. Die Anmeldungen werden unter Berücksichtigung des Einlangens und der Qualifikation (Ausbildung und Praxis) gereiht.

Interessent_innen, die bei einem früheren Durchgang trotz verbindlicher Anmeldung zurückgestellt werden mussten oder nicht aufgenommen werden konnten, genießen bei gleicher Qualifikation Vorrang.