Voraussetzungen

Zur Zulassung ist erforderlich:

  • Allgemeine Universitätsreife für eine inländische Universität oder Fachhochschule (Matura) oder eine gleichwertige Qualifikation.
  • In Ausnahmefällen können BewerberInnen mit entsprechender umfassender, facheinschlägiger Berufserfahrung nach einem Aufnahmegespräch mit der Lehrgangsleitung – allenfalls verbunden mit einem Aufnahmetest – zugelassen werden.

Bewerben Sie sich jetzt

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Universitätslehrgang Immobilienwirtschaft & Liegenschaftsmanagement.

Die Bewerbung für einen Universitätslehrgang an der Academy for Continuing Education erfolgt in folgenden Schritten:
 

  1. Zulassungsvoraussetzung: Prüfen Sie, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für den Universitätslehrgang erfüllen.
     
  2. Bewerbungsprozess: Beginnen Sie vor Ende der Bewerbungsfrist mit dem Zusammenstellen Ihrer Bewerbungsunterlagen und füllen Sie die Online-Bewerbung aus.
     
  3. Formalitäten: Beachten Sie ggf. die Formalitäten (Unterlagen, Visum, etc.).
     
  4. Unterlagen: Reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen rechtzeitig ein.
     
  5. Aufnahmegespräch: Wir vereinbaren mit Ihnen einen individuellen Termin für Ihr Aufnahmegespräch.
     

 Starten Sie Ihre Online-Bewerbung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Beglaubigung und Übersetzung ausländischer Dokumente
Für die Zulassung zu einem postgradualen Studium an der Technischen Universität Wien benötigen wir eine Kopie Ihres Reifeprüfungszeugnisses und des Bescheides über die Verleihung des akademischen Grades. Die Originale müssen vor Lehrgangsstart am ACE vorgelegt werden. Die Bewerber_innen sind dafür verantwortlich, alle Dokumente rechtzeitig und auf eigene Kosten zu besorgen. 

Wenn die genannten Dokumente im Ausland ausgestellt wurden, müssen sie beglaubigt werden, sofern es kein bilaterales Abkommen zwischen Österreich und dem entsprechenden Land gibt. Fremdsprachige Dokumente müssen untrennbar mit einer autorisierten deutschen oder englischen Übersetzung verbunden sein.
Für nähere Informationen zum Thema Beglaubigung und Übersetzung kontaktieren Sie bitte die/den zuständige/n Programm-Manager_in.

Visa
Für BewerberInnen, die für Österreich Visa benötigen, gilt Folgendes: Programmteilnehmende sind für die Bewilligung des Visums selbst verantwortlich.

Die Technische Universität Wien gibt keine Garantie für die Gewährung des Visums der TeilnehmerInnen ab. Alle Gebühren, die im Zusammenhang mit der Visagewährung entstehen, übernimmt der/die jeweilige BewerberIn.
 

In Anbetracht der Lehr- und Lernerfordernisse ist die Teilnehmer_innenzahl nach oben begrenzt. Die Anmeldungen werden unter Berücksichtigung des Einlangens und der Qualifikation (Ausbildung und Praxis) gereiht.

Interessent_innen, die bei einem früheren Durchgang trotz verbindlicher Anmeldung zurückgestellt werden mussten oder nicht aufgenommen werden konnten, genießen bei gleicher Qualifikation Vorrang.