Betriebseinschränkung TUW – Update der Vorgaben seitens der TU-Leitung

Es hat sich was getan. Bereits heute hat die Leitung der TU Wien die FAQ angepasst und in von uns bemängelten Punkten korrigiert.

Der von uns bemängelte Hinweis Was, wenn Mitarbeiter_innen sich weigern, im Zeitraum der Betriebseinschränkung Urlaub zu konsumieren und/oder im Homeoffice zu arbeiten? wurde geändert – nun mehr ist nicht mehr von Weigerung die Rede. Der Hinweis lautet nun: Was gilt für Mitarbeiter_innen, die nicht im Homeoffice arbeiten können?

Der Hinweis Jene Mitarbeiter_innen, die trotz Betriebseinschränkung an die TUW kommen wollen, um zu arbeiten, müssen ungeheizte, unbewachte und ungereinigte Räume in Kauf nehmen. wurde komplett gestrichen. Zurecht, denn hier wären aus unserer Sicht die arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten worden. Vielmehr gibt es nun für Mitarbeiter_innen, die das vorgeschlagene Angebot nicht wahrnehmen können, die Möglichkeit der Dienstfreistellung mit Entgeltfortzahlung. Dies gilt auch für Mitarbeiter_innen, die das Angebot nicht nutzen wollen.

Zudem erfolgte eine Präzisierung, wie man zu den zusätzlichen 2 Urlaubstagen kommt. Diese erhält man, wenn man während des gesamten Zeitraums der Betriebseinschränkung (also vom 17.12.2022 bis zum 9.1.2023) Home-Office/Zeitausgleich/Urlaub nimmt, wobei Kombinationen möglich sind.

Mitarbeiter_innen, die keine Home-Office-Vereinbarung abgeschlossen haben, müssen keine abschließen, sondern können die Homeoffice-Tage mit Ihrer_m Vorgesetzten vereinbaren und entsprechend dokumentieren. Dafür steht ein Formblatt zur Verfügung.

Zu den kompletten FAQ siehe hier: https://www.tuwien.at/intern/personalwesen/fb-arbeitsrecht/betriebseinschraenkung-faqs-fuer-mitarbeiter-innen

Wir fordern dennoch alle Kolleg_innen auf, das Rektorat der TU Wien bei der Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen. Auch die Mitglieder der Liste ZUG werden Zeitausgleich oder Urlaub nehmen bzw. soweit als möglich ins Home Office gehen. Einigkeit ist wichtig, um die Forderung nach einem adäquaten Budget beim Ministerium erfolgreich durchzusetzen.

Wir werden uns weiterhin für Sie, als Mitarbeiter_in der TU Wien, einsetzen. Bei Fragen können Sie uns weiterhin jederzeit kontaktieren.