Betriebseinschränkung TUW – Position der Liste ZUG

Liebe Kolleg_innen,

am 17.11.2022 hat Rektorin Seidler per Email-Aussendung zur Betriebseinschränkung an der TUW informiert. Uns ist die Finanznotlage natürlich bewusst und wir unterstützen das Rektorat ebenso wie der gesamte Betriebsrat und auch die Belegschaft, zusätzliche Budgetforderungen beim Ministerium erfolgreich durchzusetzen. Wir möchten allerdings festhalten, dass wir die Vorgehensweise des Rektorats bezüglich der Kommunikation aufs Schärfste kritisieren – viele Kolleg_innen (auch aus dem Betriebsrat) haben von der bevorstehenden Schließung aus den Medien erfahren. Zudem ist die Information seitens des Rektorats auch bezüglich der tatsächlichen Regelungen zur Schließung verbesserungswürdig.

Zu Aussagen der Aussendung der Rektorin und der inkludierten FAQ (kursiv hervorgehoben):

Die Betriebsschließung ist vom Samstag 17. Dezember 2022 bis zum Sonntag 8. Jänner 2023 angedacht. Die kalkulierte Einsparungssumme beträgt eine Million Euro.

Bis dato liegen uns keine konkreten Informationen zur zugrundeliegenden Kalkulation vor. Berücksichtigt man den Umstand, dass 2 der 3 Wochen sowieso in die Zeit fallen, an denen viele Kolleg_innen Urlaub/und oder Zeitausgleich nehmen, ist die Datengrundlage umso interessanter.

Die TU-Leitung schränkt den Betrieb und Zugang zur TU Wien in diesem Zeitraum auf das an Sonn- und Feiertagen übliche Maß ein. 

Mitarbeiter_innen, die während des gesamten Zeitraumes der Betriebseinschränkung Urlaub/Zeitausgleich aufbrauchen oder im Homeoffice arbeiten, bekommen 2 Urlaubstage gutgeschrieben. Falls weder Urlaub noch Zeitausgleich konsumiert wird und jemand aufgrund der Tätigkeit, nicht im Homeoffice arbeiten kann, ist durch Vorgesetzte zu prüfen, ob alternative Aufgaben möglich sind. Wenn auch das nicht durchführbar ist, soll die Arbeitszeit für das interne online-Weiterbildungsangebot unserer Personalentwicklung genutzt werden. Mitarbeiter_innen, deren Anwesenheit während der Betriebseinschränkung zur Erhaltung der Infrastruktur (Verwaltung, räumliche Ressourcen, Geräte, etc.) oder des Forschungsbetriebes der TU Wien unverzichtbar ist und die ihre Arbeit vor Ort verrichten müssen, sind von den vorhin genannten Regelungen ausgenommen und erhalten ebenfalls zwei zusätzliche Urlaubstage.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Home-Office ebenso wie Urlaub nicht einseitig verordnet werden kann. Dies bedeutet, dass der Wechsel ins Home-Office ausschließlich freiwillig sein kann. Auch der Urlaub ist freiwillig zu konsumieren. Wer möchte, darf auch einen Urlaubsvorgriff vornehmen – insofern unterstützt die TU Wien jene, die das möchten.

Demgegenüber steht ein Hinweis in den FAQ, die Bestandteil der Aussendung von Rektorin Seidler waren (siehe hier: https://www.tuwien.at/intern/personalwesen/fb-arbeitsrecht/betriebseinschraenkung-faqs-fuer-mitarbeiter-innen), der aus unserer Sicht irreführend ist (ebenfalls kursiv hervorgehoben):

Was, wenn Mitarbeiter_innen sich weigern, im Zeitraum der Betriebseinschränkung Urlaub zu konsumieren und/oder im Homeoffice zu arbeiten?

Da der Wechsel ins Home-Office ausschließlich freiwillig ist, kann es per se keine Weigerung seitens der Mitarbeiter_innen geben. Obwohl es viele Mitarbeiter_innen gibt, die das Angebot gerne in Anspruch nehmen wollen, kann es Gründe geben, diese nicht wahrzunehmen und im Büro zu arbeiten. Nicht alle Kolleg_innen haben z.B. überhaupt die Möglichkeit zu Hause einen den bestehenden Anforderungen entsprechenden Arbeitsplatz einzurichten. Damit fällt auch die Möglichkeit weg, an Online-Schulungen teilzunehmen.

Zudem gibt es den Hinweis:

Jene Mitarbeiter_innen, die trotz Betriebseinschränkung an die TUW kommen wollen, um zu arbeiten, müssen ungeheizte, unbewachte und ungereinigte Räume in Kauf nehmen.

Dem Rektorat ist bewusst, dass nicht alle Tätigkeiten (egal ob Forschung, Lehre oder Verwaltung) ins Home-Office verlagert werden können. Auch werden wohl nicht alle Labor-Einrichtungen geschlossen werden (können). In ersten Gesprächen mit Vertreter_innen des Rektorats wurde kommuniziert, dass man sich dafür etwas überlegen werde – z.B. bestimmte (idealerweise energieeffiziente) Räumlichkeiten (nicht unbedingt das eigene Büro!) auch während der Schließung geöffnet zu halten, um jenen Kolleg_innen, die das benötigen, arbeitsrechtskonforme Arbeitsplätze zu ermöglichen.

Aktuell schaut es so aus, 

  • dass man sich bei Vorgesetzten melden muss, wenn man an die Uni kommen will/muss.
  • dass es keine warmen Arbeitsplätze geben wird
  • allerdings der Zutritt grundsätzlich möglich sein soll

Wie angemerkt, unterstützen wir die Maßnahmen des Rektorats grundsätzlich und sind auch zu Kompromissen bereit. Hier sehen wir allerdings einen unzulässigen Druck, der auf Mitarbeiter_innen ausgeübt wird. Zum einen wird die Freiwilligkeit mit dem Begriff der „Weigerung“  konterkariert, zum anderen wird eine aus unserer Sicht (und auch aus Sicht von beigezogenen Expert_innen) arbeitsrechtlich unzulässige Arbeitsplatzsituation in Aussicht gestellt.

Zu den Kernaufgaben des Betriebsrats gehört, die Überwachung der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften [sic!] (Siehe Homepage des ÖGB, allererster Punkt)

Unser Standpunkt ist klar:

Auch unter den gegebenen Umständen sind die arbeitsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Die Freiwilligkeit von Urlaub und HomeOffice ist sicherzustellen. Zudem sind jenen Mitarbeiter_innen, die im Büro arbeiten wollen bzw. müssen, Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, die den arbeitsrechtlichen Vorgaben (Raumtemperaturen) entsprechen.

Zudem fordern wir eine frühzeitige, klare und wertschätzende Kommunikation seitens des Rektorats.
Wir werden uns weiterhin für eine sowohl arbeitsrechtlich tragbare, als auch für Sie, als Mitarbeiter_in der TU Wien faire, möglichst reibungslose und unkomplizierte Lösung einsetzen. Bei Fragen können Sie uns weiterhin jederzeit kontaktieren.


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