Die abgeschlossenen Projekte des Forschungsbereich Bodenpolitik und Bodenmanagement finden Sie hier.

Projektliste

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© Bad Ischl Salzkammergut Kulturhauptstadt 2024 GmbH

Der Forschungsbereich Bodenpolitik und Bodenmanagement realisiert ein Kulturprojekt für Bad Ischl Salzkammergut Kulturhauptstadt Europas 2024. Die Projektregion Salzkammergut ist überwiegend ländlich-touristisch geprägt und ist über die letzten Jahre verstärkt mit Zersiedelungstendenzen und gravierender Flächeninanspruchnahme, vor allem durch touristische Beherbergungsprojekte, Gewerbeflächen und Siedlungserweiterungen mit geringer Dichte, konfrontiert. Dies führt zu einer starken Überformung der baukulturell wertvollen Siedlungen und zur fortschreitenden Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Insbesondere Regionen, die eine Finanzialisierung des Immobilienmarktes erleben, sind gefordert, über kommunale und regionale Bemühungen die räumliche Entwicklung ressourcenschonend – und damit vor allem bodensparend – zu betreiben. Dementsprechend besteht für die Region ein enger Zusammenhang mit den aktuell auf nationaler Ebene geführten Diskussionen zu Bodenschutz und flächensparender Raumentwicklung.

Grundlage des Projekts bildet eine Analyse qualitativer und teils quantitativer Daten zur Flächeninanspruchnahme in der Projektregion. Es werden spezifische Treiber und regionale Herausforderungen identifiziert und Ansatzpunkte zur Bewältigung ebendieser aufgezeigt. Das Projekt soll so auch zu einer Sensibilisierung der lokalen Entscheidungsträger:innen hinsichtlich substantieller Verringerung der Bodeninanspruchnahme beitragen.

Im Rahmen eines Stakeholder-Workshops zu Bodenschutz mit lokalen und regionalen Entscheidungsträger:innen werden Teilaspekte wie forcierte Innenentwicklung, ressourcenschonende Außenentwicklung sowie Kommunikationsstrategien zum Thema diskutiert.

Die Ergebnisse werden in einer Publikation aufbereitet, um Handlungsoptionen und Handlungsprioritäten für das Salzkammergut aufzuzeigen.

Ansprechperson: Arthur Schindelegger

Laufend

Unter dem Titel "Natural Flood Retention on Private Land" bringen sich Prof. Arthur Kanonier und Dipl.-Ing. Arthur Schindelegger laufend zu Themen des Klimawandels und damit verbundenen Hochwasserereignissen in den wissenschaftlichen Dialog ein.

Der Klimawandel erhöht die Häufigkeit und Intensität der künftigen Hochwasserereignisse, was zu höheren Kosten für Hochwasserschäden und zur Erhöhung der öffentlichen Nachfrage nach Schutzmaßnahmen führt. Traditionelle Hochwasserschutzmaßnahmen, die sich hauptsächlich auf graue Infrastrukturen (Deiche, Dämme usw.) stützen, reichen nicht aus, um das dynamische Hochwasserrisiko allein zu bewältigen.

Die Herausforderung besteht darin, multifunktionale Landnutzungen, die vorübergehenden Hochwasserschutz- und Hochwasserspeicherung ermöglichen, zu gewährleisten. LAND4FLOOD Kosten-Aktion zielt darauf ab, die unterschiedlichen Aspekte zu betrachten und eine gemeinsame Wissensbasis und Kanäle der Kommunikation zwischen Wissenschaftler_innen, Behörden, Eigentümer_innen und anderen Stakeholdern im Feld zu etablieren.

Beteiligte: Arthur Kanonier, Arthur Schindelegger

Weitere Informationen finden Sie unter: www.land4flood.eu, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Beginn: 01.11.2020, laufend

Eine zentrale Herausforderung in der Klimawandelanpassung für Städte und Gemeinden ergibt sich durch die fehlenden Möglichkeiten grüne und blaue Infrastruktur mit den vorhandenen Planungsinstrumenten effektiv zu steuern. In der praktischen Umsetzung ergeben sich zahlreiche Fragen, die alle Gemeinden ungeachtet ihrer Größe betreffen. Dies beginnt bei der Integration grüner und klimaresistenter Entwicklungsziele in die Planungsgesetze und damit auch in die Planungsinstrumente (insbesondere Flächenwidmungs- und Bebauungspläne). Hier tauchen auch unmittelbar rechtliche Fragen zu den Möglichkeiten und Grenzen der Planungsinstrumente und der Verfahren, den Unterschieden bei der Umsetzung im Hinblick auf den Baubestand und Neubauten sowie die grundsätzliche Frage, wie die Umsetzung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Klima untersucht werden kann.

Alle räumlich wirksamen (politischen) Entscheidungen sind klimarelevant, das gesetzliche Planungssystem ist jedoch noch nicht klimasensitiv. Für Österreich gibt es weder eine gut vorbereitete Untersuchung möglicher Ansätze und Ansatzpunkte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in und mit Landschafts-, Stadt- und Raumplanung noch eine Klimabewertung der Strategien und Instrumente selbst.

Ein zentraler Aspekt des Forschungsprojekts ist daher die Frage nach einem „Climate-Proofing-Mechanismus” im österreichischen Raumplanungskontext. Bisher wurde Klimawandelanpassung über Planungsinstrumente und -verfahren noch nicht umfassend diskutiert. Das Forschungsprojekt soll die Diskussion anregen und eine Grundlage für die politischen (und planerischen) Umsetzungsprozesse liefern.

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programms „ACRP – 12th Call, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster“ durchgeführt. 

Der Forschungsbereich Bodenpolitik und Bodenmanagement arbeitet gemeinsam mit dem Institut für Landschaftsplanung (ILAP), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster der Universität für Bodenkultur Wien an dem Forschungsprojekt.

Ansprechperson: Arthur Schindelegger 

Weitere Informationen unter: boku.ac.at/rali/ilap/projekte/climate-proofing-of-urban-planning-instruments, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Beginn: 01.12.2021, abgeschlossen

Unter dem Titel "Public Value Capture of Increasing Property Values" läuft derzeit eine COST Action, die sich mit Fragen der Mehrwertabschöpfung bzw. der Herausforderung Widmungsgewinne zu besteuern beschäftigt. Dipl.-Ing. Arthur Schindelegger bringt sich für den Forschungsbereich Bodenpolitik und Bodenmanagement in das Projekt ein.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.cost.eu/actions/CA17125/, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Beginn: 01.03.2022 Ende: 30.09.2022

Das Projekt analysiert im Auftrag der ÖROK die bestehenden planerischen Regulierungsmöglichkeiten von Freizeitwohnsitzen. Zielsetzung des Projektes ist eine umfassende Darstellung möglicher regulatorischer Verbesserungsmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern.

Beginn: 21.12.2021 Ende: 20.07.2022

Beginn: 02.11.2021 Ende: 01.04.2022

Beginn: 01.01.2021  Ende: 30.06.2022

Raumplanung wird gemeinhin als Schlüsseldisziplin in der Koordination und Umsetzung von Maßnahmen der Klimawandelanpassung genannt. Das Projekt untersucht daher existierende und mögliche Umsetzungspfade zur Berücksichtigung von Anpassungserfordernissen in Planungsentscheidungen im Alpenraum. Die Analyse bezieht sich dabei auf die Zielsetzungen des Klimarates der Alpenkonvention sowie insb. auf die „cross-sectoral policies“ in der Makroregionalen Strategie für den Alpenraum (EUSALP).

Die Studie baut naturgemäß auf bisherigen Forschungsprojekten auf. Neben der Status quo Analyse werden auf Basis einer empirischen Untersuchung die aktuellen Umsetzungspfade einer klimaresilienten Raumplanung im Alpenraum evaluiert und Handlungsprioritäten identifiziert. In einem internationalen Stakeholderworkshop in einer Pilotgemeinde werden Potentiale wie Limitationen der Einbeziehung von Anpassungserfordernissen in Planungsentscheidungen diskutiert. Das Projekt wird im Auftrag des BMLRT durchgeführt und aus dem Projekt AlpGov2 gefördert. Die Durchführung erfolgt in enger Kooperation mit der EUSALP Action Group 8 – Risiko Governance.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EUSALP., öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Beginn: 01.09.2021  Ende: 30.11.2021

Rechtsdossier zu den Regelungsmechanismen und rechtspolitischen Zielsetzungen auf unterschiedlichen Ebenen im Themenkomplex Bodenversiegelung und Flächensparen.

Beginn: 14.12.2020  Ende: 13.05.2021

Die Österreichische Raumordnungskonferenz gibt in einem 3-Jahres Zeitraum jeweils einen Raumordnungsbericht zu den aktuellen Entwicklungen und Änderungen im Raumordnungsrecht und der Raumordnungspolitik heraus. Dr. Arthur Kanonier und Dr. Arthur Schindelegger wurden beauftragt für den aktuellen Berichtszeitraum 2018-2020 die Änderungen im nominellen und funktionalen Raumordnungsrecht aufzubereiten.

Informationen zum letzten Raumordnungsbericht finden Sie auf der Homepage der ÖROK., öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

 

Beginn: 01.10.2018  Ende: 30.09.2020

Das Thema Wohnen spielt als zentrales Handlungsfeld für Klimaschutzmaßnahmen eine immer stärkere Rolle. Wenig beachtet wird aktuell nachhaltige Mobilität an Wohnstandorten, welche ein großes CO2- und Energieeinsparpotential beinhaltet und entgegen vieler ambitionierter verkehrspolitischer Zielsetzungen nicht ausgenutzt wird. Für eine gesamtheitliche klima- und energieeffiziente Planung des Wohnstandortes ist ein frühzeitiges Mitberücksichtigen und Mitplanen von Mobilitätsbelangen und innovativen Mobilitätslösungen unumgänglich, da ca. 80% aller Wege am Wohnstandort beginnen und dort auch enden. Hier entscheidet sich die Wahl des Verkehrsmittels. Erste, noch nicht evaluierte, Erfahrungen legen die Vermutung nahe, dass vor allem durch privatrechtliche Vertragsregelungen (z.B. Mobilitätsverträge, -fonds, städtebauliche Verträge) zwischen Kommunen und Projektwerbern (z.B. Investoren, Bauträgern, Eigentümern) positive Lenkungseffekte erzielbar sind. Aktuell wird bei der Entwicklung, Anwendung und Evaluationen vertraglich geregelter Steuerungs- und Planungsinstrumente jedoch nationales und internationales Neuland betreten.

Hier setzt das Forschungsvorhaben Urban MoVe an. Mithilfe der Analyse und Evaluation von ersten Praxisbeispielen aus Graz und Wien wird der Forschungsfrage nachgegangen, inwiefern sich z.B. Mobilitätsverträge und -fonds als Steuerungsinstrumente für eine verschränkte und zukunftsorientierte Stadt- und Mobilitätsplanung eignen und wie eine Neu-und Weiterentwicklung dieser Instrumente vor dem Hintergrund von Mobilitätsinnovationen (z.B. Sharing- & Elektromobilität, Mobility as a Service, automatisiertes Fahren) aussehen können. Wirkungen und Erfolge bereits umgesetzter Praxisbeispiele werden in Urban MoVe analysiert und bilden die Basis für rechtliche, maßnahmen- und akteursbezogene als auch prozessuale Neu- und Weiterentwicklungen der vertraglichen Steuerungsinstrumentarien. Erste internationale Best-Practice Betrachtungen vervollständigen das Bild, was die Übertragbarkeit der Projektergebnisse sicherstellt.

Beginn: 01.11.2020  Ende: 31.03.2021

Der Südtiroler Landtag hat am 8. Juni das neue Landesgesetz Raum und Landschaft verabschiedet, das überwiegend am 1. Juli 2020 in Kraft tritt. Das neue Gesetz wird jenes für Raumordnung und jenes für den Landschaftsschutz ablösen. Prof. Arthur Kanonier wurde mit der Analyse des neuen Südtiroler ROGs im Vergleich zu den österreichischen ROGs beauftragt Die Schwerpunktsetzungen liegen dabei mit besonderem Fokus auf Bodenpolitik.  

Südtirol hat in der Siedlungsentwicklung und Bodennutzung offensichtlich vergleichbare Herausforderungen wie viele österreichischen Gemeinde und Städte, die sich mit ähnlichen Fragestellungen seit Jahren beschäftigen. Eine Analyse der neuen raumordnungsrechtlichen Bestimmungen in Südtirol soll aufzeigen, welche Lösungsstrategien ein Gesetzgeber im benachbarten Ausland gewählt hat, um Flächeninanspruchnahme und Zersiedelung planerisch raumplanungsrechtlich einzuschränken. Ein Vergleich mit korrespondierenden raumordnungsrechtlichen Regelungen in Österreich soll Ergänzungsmöglichkeiten aufzeigen, wobei die Übertragbarkeit der einzelnen Regelungen zu prüfen sein wird.

Beginn: 01.07.2019  Ende: 30.06.2020

Ziel des Projektes baubehoerde.at ist die Evaluierung der Möglichkeiten und Grenzen einer Digitalisierung von Prozessen in Bauverfahren. Aufbauend auf einer strategischen Analyse der Prozesse und AkteurInnen von Baubehörden und der Digitalisierungsmaßnahmen in Österreich und international, werden Innovationspotentiale, Treiber und Hemmfaktoren identifiziert. Gemeinsam mit Behörden und Vertreter_innen der Baubranche wird mittels online und offline Methoden eine Vision für eine digitale Baubehörde entwickelt. Um den Blick weg von der aktuellen Situation hin zu wirklich visionären Inhalten zu lenken, wird ein Wunschbild der Baubehörde bzw. der Bauverfahren skizziert. Von diesem Bild ausgehend wird zurück gedacht bis in die Gegenwart, die notwendigen Schritte werden beschrieben und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.

Den vollständigen Bericht finden Sie unter: https://nachhaltigwirtschaften.at/resources/sdz_pdf/schriftenreihe-2020-44-baubehoerde-at.pdf, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Titelbild des Berichts baubehoerde.at

Beginn: 01.07.2019 Ende: 30.11.2019

In einer Studie im Auftrag der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) wurden vom Forschungsbereich (Arthur Kanonier, Kurt Weninger) neben den gesetzlichen Regelungen zur Plandarstellung und Anforderungen an die Genauigkeit in den unterschiedlichen Rechtsmaterien auch die Judikatur der Höchstgerichte zu Plandarstellungen und bei der Verwendung digitaler Karten untersucht und entsprechende Schlussfolgerungen und Empfehlungen formuliert. 

Beginn: 01.08.2019 Ende: 30.09.2019

Das Umweltbundesamt beauftragte 2019 den Forschungsbereich mit einer raumplanungsbezogenen Unterstützung bei den Arbeiten zum 2. Fortschrittsbericht zur Anpassung an den Klimawandel in Österreich. Im Rahmen des Projekts erfolgte eine raumplanungsbezogene Aktualisierung des ersten Fortschrittsberichtes. Für das Aktivitätsfeld "Raumplanung" des 2. Fortschrittsberichtes wurden die grundsätzliche Raumplanungssystematik sowie die wesentlichen Instrumente und Maßnahmen der Raumplanung erörtert und auf die wesentlichen Neuerungen im Raumordnungsrecht der Bundesländer in den letzten Jahren eingegangen. In diesem Zusammenhang wurden länderspezifische Regelungen bezüglich Naturgefahrenmanagement, Vorrangflächenkategorien für ökologische Funktionen und überörtliche Siedlungsgrenzen, Windkraftprogramme, integrierte Energiekonzepte in der Raumplanung, Maßnahmen zur Baulandmobilisierung, Strategien zur Nach- bzw. Innenverdichtung, Einschränkungen von EKZ und Zweitwohnsitzen, Stärkung der Orts- und Stadtkerne sowie energiesparende Raumstrukturen behandelt. 

Den vollständigen Bericht sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Titelbild des 2. Fortschrittsberichts zur Anpassung an den Klimawandel in Österreich

Beginn: 01.08.2018 Ende: 31.01.2019

Die Alpenkonvention gibt in regelmäßigen Abständen einen Alpenzustandsbericht heraus. Während des österreichischen Vorsitzes (2016-2019) wurde dem Umgang mit Naturgefahren erstmals besondere Aufmerksamkeit zuteil. Arthur Schindelegger begleitete die Arbeitsgruppe der Alpenkonvention zu Naturgefahren (PLANALP) über drei Jahre mit mehreren Workshops, um einerseits eine Analyse des Status quo zu Risk Governance im Alpenraum zu erhalten und andererseits den Alpenzustandsbericht abzufassen. Der endgültige Bericht wurde bei der Alpenkonferenz in Innsbruck 2019 präsentiert und ist neben Englisch auch in den weiteren Alpensprachen verfügbar. Damit soll vor allem die interessierte Öffentlichkeit erreicht und dazu beitragen werden, die Sensibilität für das Thema zu steigern. 

Den vollständigen Bericht sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Alpenkonvention, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Titelbild des Siebenten Alpenzustandsbericht

Beginn: 02.11.2018 Ende: 30.12.2018

Die UIV Urban Innovation Vienna GmbH war 2018 mit der Organisation einer Bewertung mehrerer Standorte hinsichtlich ihrer jeweiligen Eignung für eine geplante Multifunktionsarena in Wien beauftragt. Als Ergebnis wurden drei vorgegebene Standorte nach fachlichen Kriterien analysiert, beurteilt und hinsichtlich ihrer standörtlichen Eignung gereiht. 
Da raumplanerische und bodenpolitische Faktoren standort- und beurteilungsrelevant sind, wurde der Forschungsbereich Bodenpolitik und Bodenmanagement (Arthur Kanonier) für die Mitwirkung beigezogen.

In den jeweiligen Bewertungen der drei Standorte (Neu Marx, Donaufeld, Dusika-Stadion) wurden als Kriterien die Vorgaben der Stadtentwicklung und Stadtplanung in Wien, die aktuellen Nutzungen sowie Grundstücksgrößen und -zuschnitte der jeweiligen Standorte, das spezifische Umfeld und der Versiegelungsgrad erhoben und beurteilt.

Den Ergebnisbericht finden Sie unter: https://www.urbaninnovation.at/tools/uploads/StandortbewertungMultifunktionsarena.pdf, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Titelbild des Ergebnisberichts zur Standortbewertung einer Multifunktionsarena

Beginn: 15.11.2016 Ende: 31.12.2018

Naturgefahren stellen gerade in alpinen Bereichen eine wesentliche Einschränkung für räumliche Entwicklungen dar. Bereits seit langem wird durch Maßnahmen in der Prävention versucht Risiken für die Bevölkerung zu minimieren, um sichere Lebens- sowie Entwicklungsmöglichkeiten zu garantieren. Klassische sektorale Zugänge, die sich in erster Linie auch in stark verrechtlichten Verfahrensabläufen abbilden, stoßen immer mehr an ihre Grenzen. Mit dem Konzept des Naturgefahrenmanagements wurde versucht, eine verbesserte Koordination zwischen PlanungsträgerInnen zu erreichen. Nunmehr wird der Fokus auf Governance als alternative Steuerungsmöglichkeit gelenkt, die akzeptierte und innovative Lösungen erreichen soll. Der Status Quo von Governance Prozessen in der Prävention von Naturgefahrenauswirkungen ist dabei ein weitgehend neuer Aspekt im Forschungsfokus und es wurden gerade im Alpenraum noch keine umfassend vergleichenden Studien dazu durchgeführt. In den Bereichen Flächenvorsorge, technische Maßnahmen und Katastrophenschutz kann durch effiziente präventive Maßnahmen Risiko deutlich reduziert werden und abseits formal-normativer Verfahrensabläufe gilt es vermehrt Aufmerksamkeit auf Governance Aspekte zu lenken. Die vorliegende Studie stellt ein Governance-Mapping im Eusalp Raum für Prävention gegen alpine Naturgefahren sowie eine Auswahl von Good-Practice Beispielen dar.

Weitere Informationen finden Sie auf der EUSALP-Homepage, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Titelbild der Publikation Risk Governance im Naturgefahrenkontext

Beginn: 20.08.2017 Ende: 30.09.2018

Der Status Quo von Governance Prozessen in der Prävention von Naturgefahrenauswirkungen ist dabei ein weitgehend neuer Aspekt im Forschungsfokus und es wurden gerade im Alpenraum noch keine umfassend vergleichenden Studien dazu durchgeführt. In den Bereichen Flächenvorsorge, technische Maßnahmen und Katastrophenschutz kann durch effiziente präventive Maßnahmen Risiko deutlich reduziert werden und abseits formal-normativer Verfahrensabläufe gilt es vermehrt Aufmerksamkeit auf Governance Aspekte zu lenken. Die vorliegende Studie stellt ein Governance-Mapping im Eusalp Raum für Prävention gegen alpine Naturgefahren sowie eine Auswahl von Good-Practice Beispielen dar.

Weitere Informationen finden Sie auf der EUSALP-Homepage, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Titelbild des Policy Brief zu Risk Governance im Naturgefahrenkontext

Beginn: 05.03.2018 Ende: 30.09.2018

1998 wurde von der ÖROK eine Publikation über die Raumordnung in Österreich, ÖROK-Schriftenreihe Nr. 137, aufgelegt, in der ein „Überblick über den Staatsaufbau Österreichs und die Kompetenzverteilung in allen Belangen der Raumordnung und Regionalpolitik“ gegeben wird, „wobei auch auf die neusten Entwicklungen im österreichischen Raumordnungsrecht eingegangen wird.“ Nach knapp 20 Jahren – und den durch die lange Zeitperiode bedingten Änderungen – sowie der bevorstehenden EU-Präsidentschaft Österreichs im 2. Halbjahr 2018 ist eine grundlegende Überarbeitung und Aktualisierung der Publikation angedacht. Als Ergebnis des Projektes soll eine publizierfähige Übersicht über den aktuellen Stand der Raumordnung in Österreich vorliegen, wobei die EU-Regionalpolitik in Österreich ein eignes Kapitel umfassen wird. Hauptanliegen der Publikation soll ein systematischer Überblick über die aktuellen Zuständigkeiten und Institutionen, die Ziele und Anliegen, die Planungsebenen, Maßnahmen und Instrumente, die Verfahren und Prozesse sowie die aktuellen Herausforderungen der Raumordnung in Österreich sein. Bei allen Unterschiedlichkeiten in der gültigen Planungssystematik, bedingt durch die differenzierte Zuständigkeitsverteilung, soll eine überschaubare fachliche Grundlage und Orientierungshilfe über die Raumordnung in ihren vielfältigen Ausprägungen geschaffen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ÖROK, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Titelbild der Publikation Raumordnung in Österreich

Beginn: 24.04.2018 Ende: 30.09.2018

Mit dem Raumordnungsbericht („ROB“) wird von der ÖROK in einem Rhythmus von in der Regel drei Jahren ein umfassender Bericht über die raumrelevanten Tätigkeiten der Mitglieder, einschließlich Analysen und Darstellungen zur räumlichen Entwicklung und Regionalpolitik in Österreich, publiziert. Mit der Umsetzung des Österreichischen Raumentwicklungskonzeptes „ÖREK 2011“ übernahm der ROB auch eine wichtige Rolle in Bezug auf die kontinuierliche und vergleichbare Beobachtung der Raumentwicklung sowie der Umsetzung des ÖREK 2011 in Form der „ÖREKPartnerschaften“.

Für den 15. ROB wurde auf Basis der Ergebnisse einer Zwischenevaluierung des ÖREK 2011 das Konzept adaptiert. Dabei sollten wesentliche Merkmale beibehalten werden: der 3-Jahres Rhythmus des Erscheinens (Berichtszeitraum aktuell 2015-2017) und die Zielsetzung einer möglichst breiten Darstellung des Planungsgeschehens in Österreich. Der Forschungsbereich (Arthur Kanonier, Arthur Schindelegger) wurden 2018 damit beauftragt das 4. Kapitel auszuarbeiten, in dem die aktuellen Entwicklungen und Trends im österreichischen Raumordnungsrecht überblicksmäßig dargestellt werden. Grundlage dafür bildet in erster Linie die Rechtschronik der ÖROK, wobei eine sektoren- und ebenenübergreifende Betrachtungsweise hergestellt werden.

Den 15. Raumordnungsbericht finden Sie unter: https://www.oerok.gv.at/fileadmin/user_upload/OEROK_SR_204_15ROB.pdf, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Titelbild des 15. Raumordnungsberichts

Beginn: 01.12.2017 Ende: 30.09.2018

Der Forschungsbereich wurde 2017 mit der Erstellung einer Studie für das "Stellplatzregulativ in Niederösterreich" für die Städte Amstetten, Krems, St. Pölten, Hollabrunn, Tulln, Schwechat und Mödling beauftragt. Die Untersuchung umfasste die rechtlichen Rahmenbedingungen und damit verbundenen Handlungsspielräume sowie fachliche Aspekte für eine sachliche Differenzierung von Stellplatzvorgaben basierend auf nationalen und internationalen Regelungen und Beispielen. Der empfohlene Ansatz beruht auf den sogenannten ÖV-Güteklassen sowie den im NÖ-ROG vorgesehenen Zentrumszonen und wurde von der Stadt St. Pölten 2019 erstmals umgesetzt. Die Stad wurde im selben Jahr mit dem VCÖ-Mobilitätspreis ausgezeichnet. 

Den Projektbericht finden Sie unter: https://www.krems2030.at/wp-content/uploads/2019/01/Stellpl%c3%a4tze_N%c3%96_Studie_22102018-1.pdf, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Beginn: 02.11.2017 Ende: 31.03.2018

§ 16 Vlbg RplG bestimmt mit beträchtlicher Regelungsdichte die raumplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung bzw. Nutzung von Ferienwohnungen in Vorarlberg, wobei insb. Kriterien für spezifische Widmung im Rahmen der kommunalen Flächenwidmungsplanung geregelt werden. Ergänzend dazu verpflichtet der Gesetzgeber in § 16a Bas. 4 Vlbg RplG die Landesregierung - unter näher bestimmten Voraussetzungen - durch Verordnung den höchstzulässigen Anteil der Ferienwohnungen je Gemeinde festzulegen (Ferienwohnungsquote). Der Gesetzgeber sieht im Zusammenhang mit der Ferienwohnungsquote die Möglichkeit einer Abstufung zwischen Gemeinden vor: "In dieser Verordnung kann für strukturschwache Gemeinden, wie Gemeinden mit rückläufiger Bevölkerungsentwicklung, etwa ein höherer Anteil festgelegt werden, wenn dadurch die mit der Ferienwohnungsquote verfolgten Ziele nicht gefährdet werden."

Eine Ferienwohnungsquote je Gemeinde wurde bislang von der Vlbg Landesregierung (noch) nicht verordnet. Nachdem die inhaltlichen Kriterien für die Festlegung der konkreten Ferienwohnungsquoten durch die Landesregierung in § 16a Abs. 4 Vlbg RplG sehr allgemein gehalten sind ("soweit dies zur Erreichung der Raumplanungsziele nach § 2, insbesondere zur Sicherstellung der für einen ganzjährig gegebenen Wohnbedarf benötigten Flächen"), ist grundsätzlich von einem Planungsspielraum der Landesregierung auszugehen, wobei einsprechend dem Sachlichkeitsgebot fachliche Begründungen für quantitative Quotenvorgaben erforderlich sind. In der Studie sollen - ausgehend von einem Vergleich der entsprechenden Regelungen in ausgewählten Bundesländern sowie im deutschsprachigen Ausland - Vorschläge für mögliche Ferienwohnungsquoten ausgearbeitet werden.

Neben den Begründungen für die jeweiligen Schwellenwerte für Ferienwohnungen sollen die bisherigen Erfahrungen mit festgelegten Ferienwohnungsquoten erfasst werden, um daraus Empfehlungen für Vorarlberg abzuleiten.

Beginn: 01.12.2017 Ende: 28.02.2018

In der Projektskizze zur ÖREK-Partnerschaft "Stärkung der Orts- und Stadtkerne" von März 2017 wird festgehalten, dass "die Innenentwicklung einer Gemeinde bzw. Stadt die Herausforderung des 21. Jahrhunderts ist". Es wird ausgeführt, dass "die Entwicklung der Orts- und Stadtkerne entscheidend für eine nachhaltige Siedlungsstruktur in Österreich" ist. Dabei sollen umsetzungsorientierte Maßnahmen geprüft werden, mit denen insb. das relevante Instrumentarium zur Belebung der Innenstädte und Ortskerne verbessert werden kann.

Arthur Kanonier wurde 2017 von der ÖROK mit einer legistischen Unterstützung für die OREK-Partnerschaft beauftragt, die ein Screening und eine vergleichende Zusammenstellung der orts- und stadtspezifischen Regelungen in den Landesmaterien mit Schwerpunkt auf Raumordnung, Baurecht und Wohnbauförderungen beinhaltet. Im Wesentlichen werden jene rechtlichen Regelungen angeführt, die sich unmittelbar auf Orts- und Stadtkerne beziehen, wobei eine umfangreiche Übersicht dem Thema "Orts- und Stadtbild" gewidmet ist. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ÖROK, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Titelbild der Studie zur stärkung der Orts- und Stadtkerne

Beginn: 01.11.2016 Ende: 28.02.2017

In der Studie wurde die aktuell gültige Regelungssystematik für Einkaufszentren insb. in Ortszentren und deren Eignungszonen in Vorarlberg analysiert und bewertet. Überprüft werden insb. Kriterien für die Auswahl der Gemeinden mit Eignungszonen, Kriterien für die Abgrenzung von Eignungszonen sowie die Rechtswirkung der Eignungszonen. Die raumplanungsrechtlichen Regelungen für Einkaufszentren in Ortszentren bzw. Eignungszonen in Vorarlberg werden mit den raumordnungsrechtlichen Kriterien in Österreich, Deutschland und der Schweiz verglichen, wobei der Schwerpunkt auf der ortszentrenspezifischen Regelungssystematik sowie auf den fachlichen-rechtlichen für die Auswahl von Gemeinden mit Eignungszonen, die Abgrenzung von Eignungszonen und deren Rechtswirkung liegt. Ausgehend vom österreichweiten und internationalen Vergleich werden Handlungsanforderungen für Vorarlberg hinsichtlich der Steuerung von EKZ in Ortszentren und deren Eignungszonen aufgezeigt.

Beginn: 23.10.2016  Ende: 31.12.2016

Der Forschungsbereich wurde 2016 von der Wiener Wirtschaftskammer mit einer Studie über "Raumordnungsrechtliche Kriterien für die Zulassung von Einkaufszentren (Raumverträglichkeitsprüfung) - Handlungsbedarf von Wien" beauftragt. Die Studie beleuchtet folgende Aspekte im Zusammenhang mit Einkaufszentren näher, wobei der Begriff "Einkaufszentrum" als Sammelbegriff für unterschiedliche Formen von Handelsgroßbetrieben (z.B. Verbrauchermärkte, Fachmärkte, Einkaufszentren) verwendet wird: 
- Analyse und Bewertung der aktuell gültigen Regelungssystematik für EKZ in Wien,
- Vergleich der gesetzlichen Zulassungsregelungen für EKZ in Wien mit den raumordnungsrechtlichen Kriterien für EKZ in Österreich, Deutschland und der Schweiz,
- Schwerpunktsetzung anhand der untersuchten Kriterien auf den Umgang mit Bedarfsprüfungen und allfälligen Umsatzveränderungen sowie auf die Definition und Verwendung von Schwellenwerten für EKZ,
- Handlungsempfehlungen für Wien hinsichtlich der Steuerung von EKZ ausgehend vom österreichischen und internationalen Vergleich.

Beginn: 01.02.2016  Ende: 31.12.2016

Im ÖREK 2011 wurde festgelegt, dass eine nachhaltige Siedlungsentwicklung mit dem sorgsamen Umgang mit Grund und Boden beginnt. In diesem Zusammenhang werden Steuerungsmöglichkeiten insb. in der verstärkten Koppelung von Entwicklungskonzepten, Flächenwidmung, Bebauungsplanung und aktiver Bodenpolitik gesehen. Die ÖREK-Partnerschaft "Flächensparen, Flächenmanagement und aktive Bodenpolitik" widmet sich diesem Thema, um relevante Empfehlungen abzuleiten. Der Forschungsbereich wurde 2016 von der ÖROK beauftragt, die ÖREK-Partnerschaft bei der Erstellung von Empfehlungen raumplanungsfachlich und -rechtlich zu unterstützen. Die inhaltliche Unterstützung erfolgte durch Sichtung und Aufbereitung vorliegender Empfehlungen, Positionspapiere und Lösungsansätze sowie insb. durch die Formulierungsvorschläge für die Empfehlungen. 

Den Bericht sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ÖROK, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Titelbild der Publikation der ÖROK-Emfehlungen zu Flächensparen

Beginn: 01.04.2016  Ende: 29.05.2016

Beginn: 25.02.2015  Ende: 20.07.2015

Im Auftrag der NÖ Landesregierung wurden von Arthur Kanonier die neun unterschiedlichen Raumordnungssysteme der Bundesländer hinsichtlich ihrer Regelungen und Maßnahmen bezüglich ressourcenschonendem Umgang mit Boden und Zersiedelungsabwehr analysiert sowie Good- and Best-Practice-Beispiele abgeleitet. Aus dem Vergleich wird ein systematischer Überblick über Regelungsintensitäten, -dichte und -vielfalt gegeben. Ergänzend dazu werden ausgewählte Regelungen aus Deutschland und der Schweiz analysiert.

Aus der Gegenüberstellung der unterschiedlichen Regelungs- und Instrumentenansätze werden Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge für das NÖ Raumordnungssystem entwickelt. Der tatsächlichen Umsetzung unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen kommt wesentliche Bedeutung zu. 

Beginn: 10.10.2014  Ende: 31.03.2015

Ziel des Projektes FloodRisk-E(valuierung) ist die Evaluierung des Status der Umsetzung der Empfehlungen aus den Teilprojekten aus FloodRisk I (Analyse der Hochwasserereignisse von August 2002) sowie von FloodRisk II (Vertiefung und Vernetzung zukunftsweisender Umsetzungsstrategien zum integrierten Hochwassermanagement) unter Berücksichtigung der Umsetzung der Hochwasserrichtlinie.

Mit dieser Evaluierung soll der Umsetzungserfolg der in den oben genannten Studien von Fachexperten umfangreichen und weitreichenden Handlungsmaßnahmen und -empfehlungen auf deren Wirkung hin analysiert werden. Falls sich aus der Evaluierung weiterer Handlungsbedarf zur Verbesserung des integrierten Hochwassermanagements ergibt, wäre die im Projekt FloodRisk-E erarbeitete Evaluierung eine Basis für mögliche Folgeaktivitäten (z.B. FloodRisk III).

Ziel der Arbeiten im Rahmen dieses Auftrages ist die fachliche Koordination der Themenfelder Rechtliche Aspekte und Raumordnung innerhalb des Projektes FloodRisk-E sowie die Unterstützung bei der Erstellung eines abgestimmten Syntheseberichts.

Weitere Informationen sowie den Ergebnisbericht finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Titelbild der Publikation zu FloodRisk-E(valuierung)

 

Risikomanagement für gravitative Naturgefahren in der Raumplanung 

01.07.2014 - 31.03.2015

 

Widmungsbestand in Seveso III Zonen 

03.12.2014 - 30.01.2015

Gutachten: Umgang mit bestehenden Baulandflächen innerhalb des Seveso Schutzbereiches nach dem neuen TROG.

 

Umgang mit sozialem/förderbarem Wohnbau 

12.08.2013 - 31.10.2013

Umgang mit sozialem/förderbarem Wohnbau im Österreichischen Planungsrecht

 

Widmungskategorie "geförderter Wohnbau" 

05.08.2013 - 30.10.2013

Anforderungskatalog Widmungskategorie "geförderter Wohnbau" im Zuge der Konkretisierung der Leitbilderstellung SRO+.

 

Gravitative Prozesse im Bundesrecht sowie der Länder 

08.10.2012 - 30.06.2013

Studie über die Rechtsgrundlagen des Schutzes vor gravitativen Prozessen (Muren, Lawinen, Steinschlag, Rutschungen) im Bundesrecht sowie Raumordnungsrecht und Baurecht der Länder.

 

Flächenfreihaltung linienhafte Infrastruktur

16.12.2011 - 30.08.2012

Studie über fachliche Grundlagen für die Flächenfreihaltung für linienhafte Infrastrukturvorhaben.

 

Niederösterreichisches Raumordnungsgesetz NEU - Entwurf und Beratung

15.03.2010 - 30.04.2011