Fakultätsbereich

1) Strukturelemente sind einzurichten/zu ändern

2) Initiierung durch

     a) Dekan_in im Rahmen der Entwicklungsplanerstellung

     b) Institutsleiter_in auf Grund eines Anlassfalls (bspw. Personalzugänge/-abgänge, Einwerben von Preisen,...)

3) Entwurf für neue Struktur wird von Institutsleiter_in in angemessener Zeit (max. 6 Monate) erstellt und an Dekan_in übermittelt

4) Dekan_in überprüft, ob das Zeitlimit eingehalten wurde bzw. der Entwurf inhaltlich in Ordnung ist

     a) Bei Überschreitung der zeitlichen Frist erstellt der_die Dekan_in selbst einen Entwurf

     b) Ist der Entwurf inhaltlich nicht in Ordnung wird der_die Institutsleiter_in mit einer Überarbeitung beauftragt

5) Dekan_in übermittelt den Entwurf innerhalb von 6 Wochen ab Erhalt zur Stellungnahme an den Fakultätsrat

     a) Dekan_in übermittelt den Entwurf und die Stellungnahme des Fakultätsrats an das Rektorat

     b) Wenn Dekan_in nicht innerhalb der 6-Wochenfrist die Stellungnahme des Fakultätsrates einholt und die entsprechenden Unterlagen an das Rektorat übermittelt, liegt diese Aufgabe beim dem/r Institutsleiter_in

6) Universitätsentwicklung und Qualitätsmanagement (UEQM) prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit

7) Das Rektorat prüft, ob der Entwurf mit der Gesamtstrategie der TUW (EP) übereinstimmt und gibt die Umsetzung mittels Beschluss frei oder beauftragt Dekan_in mit einer Überabeitung des Entwurfs

8) UEQM initiiert die Einrichtung/Änderung des Strukturelements in Zusammenarbeit mit Personalaministration, Abteilung für Finanzen und Datenschutz und Dokumentenmanagement

9) UEQM informiert den_die Antragsteller_in über den Abschluss der Umsetzung

10) Veröffentlichung im Mitteilungsblatt

11) Strukturelement ist eingerichtet/geändert

1) Strukturelemente sind einzurichten/zu ändern

2) Initiierung durch

     a) Dekan_in im Rahmen der Entwicklungsplanerstellung

     b) Institutsleiter_in auf Grund eines Anlassfalls (bspw. Personalzugänge/-abgänge, Einwerben von Preisen,...)

3) Entwurf für neue Struktur wird von Institutsleiter_in in angemessener Zeit (max. 6 Monate) erstellt und an Dekan_in übermittelt

4) Dekan_in überprüft, ob das Zeitlimit eingehalten wurde bzw. der Entwurf inhaltlich in Ordnung ist

     a) Bei Überschreitung der zeitlichen Frist erstellt der_die Dekan_in selbst einen Entwurf

     b) Ist der Entwurf inhaltlich nicht in Ordnung wird der_die Institutsleiter_in mit einer Überarbeitung beauftragt

5) Dekan_in übermittelt den Entwurf innerhalb von 6 Wochen ab Erhalt zur Stellungnahme an den Fakultätsrat

     a) Dekan_in übermittelt den Entwurf und die Stellungnahme des Fakultätsrats an das Rektorat

     b) Wenn Dekan_in nicht innerhalb der 6-Wochenfrist die Stellungnahme des Fakultätsrates einholt und die entsprechenden Unterlagen an das Rektorat übermittelt, liegt diese Aufgabe beim dem/r Institutsleiter_in

6) Universitätsentwicklung und Qualitätsmanagement (UEQM) prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit

7) Das Rektorat prüft, ob der Entwurf mit der Gesamtstrategie der TUW (EP) übereinstimmt und gibt die Umsetzung mittels Beschluss frei

8) UEQM initiiert die Einrichtung/Änderung des Strukturelements in Zusammenarbeit mit Personalaministration, Abteilung für Finanzen und Datenschutz und Dokumentenmanagement

9) UEQM informiert den_die Antragsteller_in über den Abschluss der Umsetzung

10) Veröffentlichung im Mitteilungsblatt

11) Strukturelement ist eingerichtet/geändert

Zentraler Bereich

1) Strukturelemente sind einzurichten/zu ändern

2) Gem.Geschäftsordnung zuständiges Rektoratsmitglied und zuständige_r Abteilungsleiter_in erarbeiten Entwurf

3) Entwurf wird vom zuständigen Rektoratsmitglied im Rektorat eingebracht

4) Universitätsentwicklung und Qualitätsmanagement (UEQM) prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit

5) Das Rektorat prüft, ob der Entwurf mit der Gesamtstrategie der TUW (EP) übereinstimmt und gibt die Umsetzung mittels Beschluss frei

6) UEQM initiiert die Einrichtung/Änderung des Strukturelements in Zusammenarbeit mit Personalaministration, Abteilung für Finanzen und Datenschutz und Dokumentenmanagement

7) UEQM informiert den_die Antragsteller_in über den Abschluss der Umsetzung

8) Veröffentlichung im Mitteilungsblatt

9) Strukturelement ist eingerichtet/geändert

1) Strukturelemente sind einzurichten/aufzulösen

2) Gem.Geschäftsordnung zuständiges Rektoratsmitglied erarbeitet Entwurf

     a)bei einer Umbenennung einer bestehenden Abteilung wird gem. Geschäftsordnung des Rektorat der Entwurf wird vom zuständigen Rektoratsmitglied zusammen mit dem/der zuständigen Abteilungsleiter_in im Rektorat eingebracht

3) Universitätsentwicklung und Qualitätsmanagement (UEQM) prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit

4) Das Rektorat prüft, ob der Entwurf mit der Gesamtstrategie der TUW (EP) übereinstimmt und gibt die Umsetzung der weiteren Schritte frei

5) der Senat kann von seinem Stellungnahmerecht Gebrauch machen und der Universitätsrat die entsprechenden Beschlüsse fassen

6) UEQM initiiert die Einrichtung/Änderung des Strukturelements in Zusammenarbeit mit Personalaministration, Abteilung für Finanzen und Datenschutz und Dokumentenmanagement

7) UEQM informiert den_die Antragsteller_in über den Abschluss der Umsetzung

8) Veröffentlichung im Mitteilungsblatt

9) Strukturelement ist eingerichtet/geändert